April 1515.
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were ein Verletzung der vier Waldstetten pünd red. Vff das Hand sich vnser Eydgnossen von Swytz mitJrer ganzen landsgemeind beratten vnd den obgemelten vier Orten ein antwurt geben, sy wellend mit Inennit rechten in dem so die pünd antrifft, sy wellent aber bitten, dem armen grauen dz sin wider zu lassennach lut des briefs Im zu Baden darum geben, wellent si aber das nit thun, dz sy nu doch eins ziemlichenbillichen Rechts wellend sin."
SV«.
Neuenburg. 1343, 7. Mai (Montag nach Lruvis InvsiNtows).
Staatsarchiv Lucern: Acten Neuenburg. Staatsarchiv Zürich: Abschiede» VI. Z4Z, Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenösische Abschiede, I'. 7!!. l!>2. Archive Schwyz, Solothurn» Schaffhanscn.
Jahrrechnungsabschied gemeiner Eidgenossen. » Der Landvogt beantragt, daß ein Schreiber beauf-tragt werde, über die zerstreut und unordentlich durch einander liegenden Briefe und Gewahrsame im Gewölbeein Urbarbuch zu machen, damit in Zukunft Alles leichter gefunden werde. Das will man zu beförderlicherWillensäußerung den Obrigkeiten heimbringen. I». Die Botschaft der Frau Margaretha ist abermals inBetreff des Handels von Morteau erschienen und hat die Urkunde eines Vertrags zwischen dem Prior da-selbst und dem Markgrafen Philipp vorgelegt, wonach die Parteien viele Streitpunkte, darunter auch die Hutvon Morteau, lauf Schiedrichter gesetzt hatten. Dagegen haben gemeine Eidgenossen neun pergamentene Briefeaus dem Gewölbe vorgelegt, welche dafür sprechen, daß der Schirm und die Hut von Morteau an dieGrafschaft Neuenburg gehöre, und darauf die burgundischen Boten gefragt, ob sie Vollmacht hätten, denHandel auszumachen. Auf deren verneinende Antwort wurde der Handel augestellt, das Begehren der Bur-gunder um Ansetzung eines andern Tages in Abschied genommen. Unterdessen soll keine Neuerung gegen-über den Landleuten von Morteau stattfinden. «. Bern meint, zu dem Gotteshaus St. Johannes zu Erlachetwas Recht zu haben und selbes zu seinen Händen zu ziehen. Der Laudvogt von Neuenburg eröffnetdagegen, es liegen im Gewölbe Briefe, nach denen genanntes Gotteshaus an die Grafschaft Neuenbürg zudienen habe. Darauf hat man die Boten von Bern ermahnt, an ihre Herren zu bringen, daß sie von ihremVorhaben abstehen möchten. Diese antworten, sie haben keinen Befehl, hievon zu reden, wollen die Sacheaber an ihre Herren berichten, damit dieselben auf dein nächsten Tag ihre Antwort geben. «?. Der Bote vonZug hält im Namen seiner Obern um Verleihung der ersten zu Neuenburg ledig fallenden Chorherrnpsründean Ammann Steiners Sohn an. Da die Boten keinen Befehl haben und zu besorgen ist, die Pfrund seischon Andern verheißen, so soll jeder Bote den Gegenstand heimbringen. «. Nachdem man laut vorigemAbschied über das Begehren des Savoyers Tschollet (Cholet), welcher sein Lehen im Traversthal verwirkthaben soll, man möchte ihm Geleit zur Verantwortung geben, Instruction eingeholt hat, wurde diesem Begehrenentsprochen und beschlossen, den nächsten wegen Morteau zu haltenden Tag sowohl ihm als dein SchultheißenJacob von Wattenwyl von Bern, dem das Lehen von den vier Städten gegeben worden ist, zu verkünden,damit sie gegen einander verhört und die Sache dann nach Billigkeit entschieden werde, l Die zehn Ortehatten beschlossen, den Marchstreit zwischen den Herrschaften Neuenburg und Grandson vorzunehmen, Frei-burg und Bern aber verlangten Aufschub, damit sie ihre Briefe und Gewahrsame beibringen möchten. Dieserwurde gestattet unter der Bedingung stricter Aufrechthaltung des gegenwärtigen Standes. Da abgeredetwordeil ist, die Angehörigen der Grafschaft Neuenburg zu Stadt und Land solleil den zwölf Orteil schwören.