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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1515.

wenn er keine dießfällige Vollmacht hat, von sich aus diese Meinung an Se. Heiligkeit bringen. Da derLegat sowohl als die kaiserlichen Gesandten diesen Gegenstand an ihre Herren zu bringen genommen haben,so wird auf Sonntag nach der Auffahrt (20. Mai) ein Tag nach Lucern gesetzt, um beider Antwortenanzuhören und nach Gestalt der Dinge weiter zu handeln, t. Vor gemeiner Eidgenossen Boten, zu Bernversammelt, erscheint der hochwürdige vr. Peter Hans Rechburger, Canzler Herrn Wilhelms, Bischofs zuStraßburg, wegen der Angelegenheit Philipp Julians, Burgers zu Basel, und Philipp Schluchters. DieVoten der Eidgenossen haben nach Untersuch des Handels erachtet, die Billigkeit erheische, daß dein PhilippJulian der Nam" und Verlust sammt Kosten vergütet werde und der Bischof, in dessen Gebiet dieSache vorgegangeil, sich mit ihm gütlich abzufinden und die Thäter zu belangen habe; im klebrigenhaben die Boten ihr letztes Schreiben, das sie im Auftrag ihrer Obern an den Bischof erlassen, ungeändertbleiben lassen.

Im Lucerner Archiv steht dieser Abschied irrig bei denen vom Jahr 1500.

Das Lucerner- und Berner Exemplar gehen nur bis i» inclusive, das Zürcher-, Schwyzer- und SolothurnerExemplar enthalten noch q, r, s. ^ cm - - »>

t erscheint als besondere Verhandlung unter dem Datum Bern, Donstag nach ^ubilate (3. Mm), cm BerncrAbschied U. 103, gehört aber offenbar zu diesem Tage.

««5.

Schwyz. 4 3 4 3, 2 9. April (So.mwg ladiiaw).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, I'. N8. Archiv Schaffhauscn.

t». Die Boten von Zürich, Bern, Obwalden, Glarus, Basel, Freiburg und Schaffhausen sind andiesem Tag vor der Gemeinde zu Schwyz erschienen und haben die Antwort in Betreff der Sache vonLuino in Empfang genommen. Darauf haben sie begehrt, Schwyz möchte doch lautern Bescheid geben, obes in dieser Sache zu ihnen stehen oder sich von ihnen sondern wolle. Schwyz aber erklärt, es sei nichtBrauch, etwas abzuändern, was von der Landsgemeinde gemehret worden, auch habe man den Boten vorder Gemeinde gesagt, man werde nicht anderswo darum mehren. Die Boten der obgenannten Orte habensich hierauf entschlossen, diese Antwort an ihre Obern zu bringen und ferner zu rathschlagen, was in Sachenzu thun sei. Wenn kürzlich kein Tag gemeiner Eidgenossen stattfinde, so soll Zürich dieser Angelegenheitwegen einen besondern Tag setzen und den Orteil verkünden. I». Hierauf habeil der obgenannten Orte undLucerils Boten liebst denen von Mühlhausen vor der Landsgemeinde des Mühlhauserbunds wegen Bitte undWerbung gethan. Die Landsgemeinde beschloß mit Mehrheit, den beigetretenen Orten zu Ehren und inBetracht der von Mühlhausen den Eidgenossen in frühem Jahren erwiesenen Gutthaten, der Vereinung auchbeizutreten, sofern es ihnen von den Orten, die ihnen zu wehren habeil, nicht gewehrt werde. «.Alsdann wir gesonnten Botten von Zürich, Bern, Vnderwalden ob dein Wald, Glams, Basel, Freyburg undSchaffhusen zu vnsern lieben Eydgnossen von Schwyz abgefertiget, sy zu bitten als von des Grauen vonLucaris, antreffend sin ererbt land Löwin, sich von vns nit sündern. Im mit vns helfen, er belib by demso er Recht habe w., sind vnser liebeil Eydgnossen der vbrigen Orte, nämlich Lutzern, Vri, Vnderwalden niddem Wald vnd Zug such dazugegen erschinen vnd sy gebetten, mit Inen nit zu rechten, vrsach halb, es