März 1515.
861
sie sich der'Sache nicht annehmen. «. In der Sache von Luino, wegen welcher ^der Graf von Luggaruswieder seine Botschaft hier hatte, kam man zu keinem Beschluß; Schwyz hat die Sache an seme Gememdeim Mai gewiesen und wird daher ersucht, sich nicht zu sondern, auch die Sache nicht so lange zu verziehen,sondern mit den übrigen Orten auf dem nächsten Tag zu Bern Antwort zu ge en. K», wser ^ng lwegen Theilung des nun schon lange zu Lucern liegenden mailündischen Geldes angesetzt. Der ^resonerdes Herzogs hat angezeigt, daß für 6000 rheinische Gulden Bellenzer Münze da sei. Diese hat man auf-setzen und probiren lassen und gefunden, daß jedes Stück nicht mehr denn sieben Angster Lucerner Wahrungwerth sei. Die mailändische Botschaft wollte aber, daß man sie zu zwei Kreuzer Mailänder Wahrung, 70Kreuzer für 1 rheinschen Gulden, annehme. Das hat man abgeschlagen. Dann kamen die An pruche vonAppenzell, Abt und Stadt St. Gallen, Wallis, Saanen, Biel, Greyerz, Mühlhausen, Baden, Aremgarten,Mellingen, Thurgau, Argau, Rheinthal, Oberland, Graubünden, Rapperswpl i..,d Toggenbl.rg ^ Sprachewelche alle bei der Theilung auch bedacht sein wollen. Da nun die 6000 Gulden nicht m guter W'MsiMda liegen, so hat man beschlossen, sie unvertheilt zu lassen, des Herzogs Botschaft soll sie „zu guter Wahrstesbringen", lieber die Ansprüche der genannten Zugewandten und Augehörigen soll man auf dem na )! enTag zu Bern sich erklären, dann was man ihnen geben will, von den 6000 Gulden vorab nehmen unden Nest theilen. Da der Herzog sich wegen jener Bellenzermüuze beklagt, so soll mau zu Bern mich ant-worten, wie man diese und andere unwährschafte Münzen abstellen wolle. Die Botschaften von Appenzell, Abtund Stadt St. Gallen haben dann noch an die vor Jahren ihnen gethane Zusage, sie bei der Theilung zubedenken, erinnert. „So ist die zalung geschlagen vnd gerechnet vff xviij">- Gl vnd daruff jedem Ortworden wie Harnach stat: Item an dicken plapharten 3 für 1 Rh. Gl. 447 Rh. Gl., an Duggaten 363,au Rhinischem Gold 72 Gulden, au Kronen 183, an Kammerduggateu 71, an zwey batzen werdigen 201derselben plappharten, die sy ouch an der prob ertragen."ii» fehlt im Bcrncr Abschied.
5S6.
Bern. 1646, 26. März Montag nach dem Sonntag luäma).
Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede, I'. 22. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. !!2S. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, I>. 2ii. Archiv- Schwyz, Solothur», Schaffhausen.
t». Die Stadt Neuenburg klagt, daß die Herren des Stifts daselbst fordern, daß der Weinzehnt ihnenin den Reben gegeben werde, während doch altes Herkommen zu Neuenburg wie anderwärts sei, diese Zehntenin den Häusern und Trotten zu geben. Da sie nun bei Anlaß, wo sie an die Eidgenossen gekommen sei,Brief und Siegel erhalten habe, daß man sie bei ihrem Herkommen schützen wolle, so verlangt ste, daß mandie Chorherren anweise, sie bei herkömmlicher Währung und Bezahlung dieses Zehntens bleiben zu lassen.Weil aber die Chorherren des Stifts nicht anwesend waren, ist der Handel bis auf den Tag verschoben worden,welcher im Mai zu Neuenburg gehalten werden soll. I«. Bezüglich des Schirmgeld» ^ ^
Landvogt voll Neuenburg angebracht, die 200 Fr. seieil seit undenklichen Jahren der ' euen urg
zugehörig von wegen der Herrschaft Bannes, welche sammt dem Gotteshalls Morteau un ein ^)a a evon jeher an die Grafschaft Neuenburg gehört haben, was er erforderlichen ^all» emelsen minc.burgundischen Boten und der Landvogt hatten aber beiderseits ihre Gewahrsame nicht zur Hau , «)