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März 1515.
schicken. Den Zusätzern wird ab diesem Tag geschrieben, sie sollen gute Wache halten und dem Hauptmanngehorsam sein. «. Da der Herzog von Mailand unsere Eidgenossen von Appenzell in die Capitel aufge-nommen und ihnen eine Pension von 500 Ducaten geordnet hat, so soll man auf dem Tag zu Bern berathen,ob die von Appenzell ihr Siegel an den Brief hängen, oder ob, was man für zweckmäßiger hält, ein Bei-brief unter des Herzogs und ihrem Siegel aufgerichtet werden soll. I. Es lagen betreffend Morteau Briefevor vom Vogt von Neuenburg; vom Marschall von Burgund, Herrn von Vergier, war eine Botschaftda, welche verlangte, das Mandament, das der Vogt wegen Bezahlung des Schirmgelds auf die von Morteaugethan, soll aufgehoben und die Sache nach Vorlage beidseitiger Gewahrsame auf Tagen verhandelt werden.Dieser Gegenstand wird unter Kenntnißgabe an den Vogt von Neuenburg auf den Tag zu Bern gewiesen.K-. Auf diesem Tag ist ein Edelmann erschienen als Gesandter von Magnifico Julians, Papst Leos X.Bruder, und hat nach Vorlage seines Creditivs eröffnet, 1. derselbe sei Schwager des Herzogs von Savopenund wolle, wie dieser, als Freund der Eidgenossen betrachtet werden; 2. der Herzog von Savopen und dessenGemahlin seien die nächsten Freunde des jetzigen Königs von Frankreich, weßhalb die Gesandtschaft auch zudiesem verordnet sei, aber nicht ohne der Eidgenossen Wissen dahin wolle geschickt werden, mit Erbieten allerDienste; 3. der Papst und das hl. Kollegium haben jüngst ihn (den Julian von Medicis) zum Hauptmannder Kirche ernannt, er möchte nirgends lieber Knechte annehmen, als in der Eidgenossenschaft mit Wissenund Willen der Obrigkeiten und wolle sie zu bester Zufriedenheit halten. Diese Eröffnungen wurden freund-lich verdankt und der Gesandte mit den besten Worten abgefertigt. I». Der heilige Vater und das hl.Collegium der Cardinäle haben den Eidgenossen in Betreff des Handels des Cardinals von Sitten und desCardinals von Sanct Severin wegen einiger Pfründen und Propsteien in Mailand geschrieben, worüber wirab einem Tag zu Zürich an den Herzog von Mailand ein Schreiben erlassen haben, das dem Papst undden-Cardinälen nicht gefällt. Man hat jedem Ort eine Abschrift des päpstlichen Brieses zugestellt, damitman sich darüber berathe und auf dem Tag zu Bern antworte. Da die Sache den Cardinal von Sittenantrifft, ist auch ihm eine Copie geschickt, damit er seine allfälligen Bemerkungen auch mache, i. Da derHerzog von Mailand wegen einiger Anstände sich gegen die Boten, welche bei ihm waren, erboten hatpersönlich in die Eidgenossenschaft zu kommen, oder seinen Bruder auf einen ihm anzusetzenden Tag heraus-zuschicken, wird ihm geschrieben, er möge seinen Bruder auf Sanct Jörgentag nächsthin (23. April) nachLucern senden, wir werden unsere Boten auch da habeil. Ii. Der mailändische Abschied soll allenthalben,wo dieses noch nicht gescheheil, verhört werden und Jedermann soll auf dein Tag zu Bern bereit sein, überdessen Artikel zu verhandeln. I. „So ist dann vff disem Tag anzogen des verräterscheil Handels halb amalten Herzog begangen, als jeder Bott iilghepm weißd vnd och also noch diser zyt ingheym ghalten werdensol, Ist Juilker Albrechteil von Stein vnd Heinrich Erben beuolhen, in der fach ernstlich zehandeln vnd dabpbeuolhen vnsern eydgnossen von Lucern, Inen beden mit schriften offen vnd sust, wie dz harzu dienen mag,zum pesten in vnser aller namen zu versechen." ,»». Da der Abt von St. Gallen sich über eine Auflage vonSeite des Neichskammergerichts beschwert hat, welche trotz geschehener Verwendung bei den kaiserlichen Botennoch nicht abgestellt ist, so soll Zürich nochmals mit dein Canzler des Abts eine Botschaft an Herrn Wilhelmvon Reichenbach senden, um deren Abstellung zu erwirken, i». Der Herzog von Württemberg hat seine Bot-schaft auf diesem Tag gehabt, dieselbe sowohl als die Flüchtlinge wurden angehört und darauf haben Zürich,Schwyz, Unterivalden, Zug, Glarus, Basel, Solothurn, Appenzell und Stadt St. Gallen eine freundlicheSchrift an den Herzog ergeheil lassen; die übrigen Orte hatten zum Theil keine Vollmacht, zum Theil wollten