Februar 1515.
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Zu I». Im Berner Mg. Eidg. Abschied 0. 545 und im Berner Bundbuch II. 407 stehen Entwürfe diesesBundes, welche der definitiven Fassung gleichlauten, nur daß die urkundliche Einleitung fehlt, sowie der ander-letzte Artikel: Weil der päpstliche Orator, Bischof von Verulan u. s. w. u. s. w. und der Schluß: „Vnd harufu. s. w." Dagegen steht im Berner Bundbuch II. 313 ein anderer, früherer Entwurf aus dem Ende des Jahres1514 mit weiterer Tagansetzung auf Sonntag nach dem 2V. Tag, der etwas von diesem abweicht.
5i»R.
Lucern. 1313, 14. Februar lvff v-üsmüü).
Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, I?. 13.
Tag der drei Waldstätte Luceru, Uri und Unterwalden.
Dieser Tag ist genannten drei Waldstätten und auch Zug angesetzt worden wegen dem Abschied,welchen jüngst die von Schwpz bei ihnen an die sieben Orte haben ausgehen lassen und worin abermalsangezogen ist, daß in etlichen Orten und au etlichen Personen die airgesponnene Verrätherei noch nichtgenugsam bestraft sein solle, wobei weitere Aeußerungen gefallen sind, als wollten die, welche deßhalb Taggesetzt, selbst jene Personen strafen, wenn ihre Obern sie nicht strafen, oder auf Tagen mit den Orten, diesolches nicht thun, keinen Verkehr mehr haben u. s. w. Ebenso soll ans diesem Tag die Erbsangelegeuheitdes Niclaus Hasfurter besprochen werden. Es sind nun auf diesem Tag erschienen Botschaften von Uri, Ob-und Nidwaldeu und man hat mit ihnen des ersten Artikels wegen viel und mancherlei geredet und nament-lich auch über die Unruhen, welche in letztvergangenen Jahren zu Lucern stattgefundeil und von der hartenStrafe an Leib und Gut, welche Lucern den Seinigen auferlegt und welche doch hinreichend erscheint.Nichtsdestominder möchten etliche Personen nun, da mall zur Ruhe gekommen, neue Unruhe machen, wasaber unleidlich sei. Es wird deßhalb beschlossen, Uri soll den Tag, welchen es laut Abschied von Zürichder gemeinen und päpstlicheil Vereinung und der Besetzung der Aeinter wegen zu beschreiben hat, beförderlichansetzen und mit den drei Waldstätten auch Schmpz berufen. Da soll dann Jedermann Vollmacht haben,mit den Boten von Schwpz zu reden, daß sie die Ihrigen, die immer neue Anzüge machen und Unruheerwecken, anweisen, solches abzustellen und Ruhe zu halteil. Lucern erbietet sich auch: „wer yemant inStetten oder lendern, so noch peniant wüßte, der dhein schuld an dheiner verrätterpe hett, der nit gestraft,wer der wäre Inen vnderwurffig, so dz vindtlich wird, nach Jrem verdienen ze straffen. Aber also fürund für iil die gemeind vnd Hüffen zereden vnd schmutzen möge int erlitten werden, dann sp hoffen vndwüssent sich als für redlich fromm eydgnossen, als ander ortt, darzu sy ouch gern lyb vnd gut setzen wöllent."I». Der Hasfurterschen Sache wegen weiß jeder Bote, was Schultheiß Tammann uud seine Miterben geredetund wie sie begehrt haben, sie bei ihren Rechten bleiben zu lassen und ihnen nicht über ihre Lehenbriefeund andere Gewahrsame Unbill zuzufügen, v. Die von Zug sind, obwohl eingeladen, auf diesem Tagenicht erschienen, indem sie glauben, weil ihr Angehöriger Lorenz Brandeilberg in jenem Abschied genanntsei, gebühre ihnen dießmal nicht zu handeln, man soll sich aber zu ihnen versehen, daß sie allwegen zugutem Frieden und Ruhe mitwirken werden.