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Februar 1515.
Vorschlag nicht beistimmen will, soll es innert vierzehn Tagen nach Zürich melden, t. Lucern hat im NamenCaspars von Silinen verlangt, daß Zürich den, ans dessen dort gelegenen Gütern nach Verlangen etlichergewesener Gardeknechte von Rom gelegten Beschlag aufhebe und die, welche den Caspar von Silinen wegenSoldforderungen ansprechen, anweise, solches zu Lucern zu thun. Ulrich Ney ist aus Rom gekommen undmit seiner Verwandtschaft vor uns getreten und hat geklagt über das, was gedachter von Silinen trotz deszu Zürich ergangenen Urtheils gethan, hat auch das zu Rom ergangene Urtheil, das den von Silinen ganzcondemnirt, hören lassen, endlich das Schreiben etlicher Gardeknechte zu Rom, worin gemeldet wird, welcheDrohworte Caspar von Silinen gebraucht habe und wie er am Neujahrstage um Mitternacht aus Romweggeritten sei. Nach Anhörung aller dieser Dinge haben wir erkennt, wir können Niemanden weisen demgedachten von Silinen nachzufolgen, sondern wenn er den Rey oder Andere wegen ihren Aussagen berechtenwolle, so möge er sie an ihrem Wohnort suchen. Die Aufhebung des Beschlags auf die Güter des von Silinenkönne man mich nicht begehren. Wenn Silinen innert Monatsfrist den Ney nicht mit Recht vornehme, sosoll diesem um seine Kosten Recht ergehen, da doch am Tage liege, daß Silinen wider das Urtheil vonZürich, das dem Rey die Kosten zuspreche und überhaupt übel gehandelt habe. A. Galeazzo Sforza, dermailändische Bote, bringt an, es sollen jetzt wieder 50,000 Gl. an Münze nach Lncern gefertigt werden;er bittet, auch Bellenzer Münze darunter anzunehmen, denn wofern diese ausgeschlossen werden wollte, könnteder Herzog nicht bezahlen. Darauf haben die drei Orte, denen Bellenz gehört, uns eröffnet, ihr dortigerMünzmeister habe in Eile berichtet, es werde in der Stadt Mailand an vier Orten gemünzet und Berner,St. Galler und andere Plapharte geschlagen, die alle falsch und nichts werth seien. Hierauf wird beschlossen,wenn Luceric des mailändischen Geldes wegen Tag ansetzt, so sollen Bern, Basel und St. Gallen ihreMünzmeister nach Luceric senden und das vom Herzog gesendete Geld aussetzen und probieren lasseic. Zv. „Soist vff disen tag die gemein Vereynung mit bepstl. Ht., keyserl. Mt., dem Küng von Arragon, dein Herzogenzu Meyland vnd andern potentaten in Jtalieic, wie der Vergriff, das jedes Ort ein Copy hat, anzögt, vonallen Orten, occ allein voic v. l. Eidgnossen von Zug zugesagt vnd sötten die brief fürderlich geschriben vndvß grund des, das key. Mt., des küngs voic Arragon vnd des Herzogen von Meyland Jnsigel vff dz wenigistvor vierzehn tagen nit erlangt werden mögen, von minders kostens vnd hellgung wegen voic ort zu ort dergeschiklichkeit vnd nit den orten nach besigelt werden." (Beilage 50.) Und nachdem alle Orte gesiegelt,soll der Stadtschreiber voic Zürich dieselben hier bei sich behalten bis die Besieglung von den anderseitigenContrahenten auch erfolgt ist. Der Bote voic Zug soll abermals in unser aller Namen seine Herren auchum ihren Beitritt ersuchen. 5. Abt und Stadt St. Gallen sind um ihre Spänne vor die VIII Ortegewiesen, daher soll jedes der acht Orte seine Botschaft acif den nächsten Tag bevollmächtigen, Tag und Ortder rechtlichen Verhandlung festzusetzen. Z<. Lncern, Uri, Nidwaldeic, Zug und Solothurn haben iic Betreffder Herrschaft Lnino geantwortet wie jeder Bote weiß und sind darauf auf den nächsten Tag aufgefordert,die Erklärung abzugeben, ob sie iic dem Handel uns, den übrigen Orten, zu Recht stehen wollen oder nicht,damit wir uns zu verhalten wissen. I. Betreffend den Vorschlag eines Zugs gegen Frankreich, welcherden Gesandten des Kaisers, des Königs von Aragonien und des Herzogs von Mailand vorgelegt ist, habendieselben begehrt, ihn an ihre Obern zu bringen; deßhalb wird ans Dienstag nach der alten Faßnacht (27.Februar) wieder nach Zürich Tag gesetzt um hierüber zu verhandeln,v, fehlen im Verner Exemplar.