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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1515.

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ÄUG.

Zürich. 4313, 7. Februar (Mittwoch »ach Sam Agatha).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 3lZ. Archive Solothnrn, Freiburg.

Boten: Zürich. Bürgermeister Nöist; Hr. Wyß; Hr. Felix Grebel, Ritter; M. Berger. Bern.Benner Spillmann; Venner Senser. Lucern. Vogt Küng; Hans an der Halden. Uri. Ammann Jmhof.Schwyz. Ammanu Kätzi. Obwalden. Ammanu Frmtz. Nidwaldeu. Annnaim Stolz. Zug. VogtGötschi; Matthias Schön. Glarus. Seckelmeister Landolt. Basel. Jacob Meyer. Freiburg. HansSchmitz. Solothuru. Venner Nuchti. Schaffhausen.Jung Töiber". Appenzell. Ammanu AmEggeli. Abt von St. Gallen. Ludwig von Helmstorf. Stadt St. Gallen. Burgermeister Vonwyler.Bündeit. Junker Hans von Manuels.

». Auf diesem Tag ist eine Botschaft des Herzogs Anton von Calabrien und Lothringen erschienenund hat angebracht: 1. Der Herzog fei zum neuen König von Frankreich geritten, in Hoffnung eine Graf-schaft zu erlangen, die ihm König Ludwig vorenthalten habe; er bitte, in seiner Abwesenheit getreues Auf-sehen auf seiir Laitd zu halten und anerbiete sich zu allfälligen guten Diensten, die er uns beim König leistenkönnte. Z. Herr Gangolf zu Hohengeroldseck erhebe an ihn Ansprachen wegen der Herrschaft Blankenburg,die aber nach Inhalt einer Schrift, die er vorlegt, unbegründet feien; wir möchten ihm deßhalb und widerRecht nichts Unfreundliches zufügen lassen. Da die Boten dieses Tages über diese Anbringen keine Voll-machten hatten, so haben sie dieselben heimzubringen genommen. I». Jeder Bote kennt das freundlicheErbieten derer von Nothweil, was mit ihnen dießfalls verhandelt ist und wie man ihre Boten abgefertigthat. «>. Die drei Waldstätte sollen sich über einen Tag zu Veggenried vereinen, um mit den Aemteruderer von Luceru Rede zu halten über die gemeine Vereinung, in welche Lucern mit uns andern Orteneingetreten ist. Uri soll den Tag ansetzen. «Z. In dem Handel des Bernhard Sässeli ist auf der Gerichts-nerhandlung zu Ensisheim beschlossen worden, Bern, Lucern und Solothuru sollen in Betreff dessen, wasSässeli durch sich selbst und seilte Boten und Briefe in ihren Herrschasten und Gebieten gehandelt hat, beschworneKundschaften ausnehmen und selbe mit ihren Siegeln verschlossen an Zürich senden. Und da Sässeli zuEnsisheim im Recht vorgegeben hat, er habe die von Dijou gebrachten Briefe etlichen des Raths zu Solo-thuru eröffnet, so scheint uns nothwendig, daß, wenn weitere Tage angesetzt werden, Solothnrn Boteil dazusende, um zu erfahren, wer jene seien und ob Sässeli die Wahrheit gesagt oder Lügen gebraucht habe.Wenn in andern Orten Jemand Anzeige oder Kundschaft über Sässelis Handlungen hat, so soll solchewie oben aufgerichtet und ebenfalls verschlossen an Zürich gesendet werdeil. v. Iii dem Span zwischendem Bischof von Constanz und dem Gotteshaus Einsiedeln hat zufolge des letzten Abschieds der Bischofseine Botschaft mit Auftrag zu gütlicher Verhandlung auf diesen Tag geschickt; von Seite Einsiedelns dagegenist Niemand erschienen, auch der Bote von Schwyz hat keine Vollmacht gehabt. Darauf haben wir, umwo möglich den beiden Stiften Kosten und Unruhe zu ersparen, folgenden Vernüttlungsvorschlag gemacht:Da Schwyz als Kastvogt von Einsiedeln im nächsten Mai seilte Landsgemeinde versammle, so möchte derBischof voil Constanz den Handel bis dahin ruheil lassen in der Hoffnung, die Schwyzer werden, wenn siedie Sache gehörig auseinander setzen hören, uns gestatteil, den Span gütlich zu vertragen. Das haben dieÄnivälte des Bischofs und die Boten von Schwyz heimzubringen genommen. Die Partei, welche diesem