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Januar 1515.
Verlegenheit diesen Aufschub nicht wohl ertragen kann, so soll jeder Bote der vier Städte an seine Herrenbringen, daß sofort 4000 Kronen gegen jährliche Verzinsung aufgenommen und dem Herrn von ClMelardzur Aushülfe in seiner Roth ausbezahlt werden möchten. Die vier Orte sollen beförderlich ihre dießfälligeMeinung an Bern mittheilen, damit dieses den genannten Geldaufbruch bewerkstelligen kann.
58«.
Rom. 1515, 3. Februar.
(jlime!: Hlominioiitu, HaliLliurgüca,, II. I. L44 Ii'.
Der heilige Bund zwischen Papst Leo X., Kaiser Maximilian I., Ferdinand, König von Arragonien,Maximilian, Herzog von Mailand, den Städten Florenz, Genua u. s. w. und den Eidgenossen. (Bei-lage 20.)
58S.
S ch w l) z. I (51Z, 5 . Februar (vff Saat Agtenwg).
Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, 12. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. ZI». Archiv Schwvz.
Tag der VII Orte Zürich, Lucern, Uri, Schwpz, Unterwalden, Zug und Glarus.
Hans Jost, der zuletzt Vogt im Nheinthal gewesen, berichtet, es seien ihm von einigen Gegendendaselbst die Faßnachthühner und die Schirmsteuer verweigert worden; die Widerspenstigen haben einen Briefdes Vogts Zuküs von Lucern vorgewiesen, nach welchem sie diese Abgaben nicht mehr schuldig zu seinbehaupten. Lucern wird daher aufgefordert, den Vogt Zukäs zu daheriger Auskunstertheilungl und Ver-antwortung anzuhalten. ?». Dieser Tag ist angesetzt der schändlichen Verrätherei wegen, welche „dis Jarhar" in der Eidgenossenschaft stattgefunden, da Etliche Fähnlein gemacht und darunter eine Anzahl Knechteunfern Feinden zugeführt oder zuzuführen bewilligt haben. Es ist nämlich angezeigt, daß etliche derselben,Schultheiß Feer und Hans Natzenhofer von Lucern, Lorenz Brandenberg von Zug, Niclaus Conrad, Ochsen-bein und Venner Stölli von Solothurn noch nicht nach ihrem Verdienen gestraft, zum Theil sogar wieder indie Nüthe aufgenommen seien. Darauf hat man beschlossen, daß wo solche sind, die nicht genugsam bestraftseien, selbe noch bestraft werden sollen; auch solle mit denen von Solothurn geredet werden, man hätte gutgefunden, wenn sie ihre obgenannten Angehörigen noch nicht wieder in den Rath genommen, sondern aufihre Missethat sie noch einige Zeit hätten „still sitzen" lassen. Das soll jeder Bote an seine Obern bringen,v. Der Hasfurter, welcher ein „lidiger" (Unehelicher) gewesen und unter den VI Orten gesessen ist, solltediese als die Obrigkeit zu Erben seines verlassenen Gutes haben. Man soll daher den Brief, den ihm VogtKretz gegeben, zu allseitiger Erwägung heimbringen. «I. Caspar von Silinen hat angezeigt, wie StephanBodmer und Stoffel Grünwald ihn gegen gemeine Eidgenossen „verseit" haben, v. Ueber alle diese Artikelsoll wieder Tag gehalten werden nach dem jetzigen Tag zu Zürich.
«I nach dem Schwyzer Exemplar.