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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1515.

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noch nicht entschlossen. Daher sollen diese beiden Orte auf Sonntag nach Lichtmeß (4. Februar) ihreGemeinden versammeln, Uri und Obwalden nach Schwyz, Zürich und Schaffhausen nach Zug eine Botschaftin unser aller Namen senden, um zu bitten, daß sie sich von uns nicht sönderu. Montags darauf sollensodann aller Orte Boten wieder zu Zürich sein, da der sorglichen Zeitläufe wegen diese Sache keinen Verzugerleidet undim namen gots den Handel entlich vnd, ob got wil, einhellenklich zu sagen vnd beschließen."I». Auf demselben Tag soll jeder Bote mit Vollmacht erscheinen, um von einem Zug nach Frankreich zureden und des Herzogthums Mailand wegeneinen Verstand zu machen." «ß. Mit dem Bischof vonVerulan ist geredet, daß päpstliche Heiligkeit bis Mittefasten sich erklären soll, ob sie in die gemeine Ver-einung treten wolle oder nicht, i . Zürich bittet, man möchte die Büchsensteine, die es zu Breisach machenläßt, zu Baden zollfrei eingehen lassen.

Zu v. Das Schreiben an den Pfleger von Einsiedeln, Diebold von Geroldseck, ckck. Zürich 22. Januar1515, siehe im Zürcher Abschiedeband VI. 305. Vergleiche auch Einsiedler Negestcn Nr. 1200.

Zu zx. Hiezu Beilage 28.

Zu 1. Paris, 2. Januar 1515. Franz I. schreibt an die Eidgenossen: Gestern zwischen der neunten undzehnten Stunde Abends habe es Gott gefallen, den König, seinen Herrn und Schwäher zu sich zu berufen undihn als Nachfolger der Krone Frankreich und der ihr zugehörigen Herrschaften zurückzulassen. Wie er schon beiLebzeiten des verstorbenen Königs das Mihverständniß und den Krieg desselben mit den Eidgenossen bedauertund zu vermitteln getrachtet habe, was nur durch den eben eingetretenen Todesfall verhindert worden sei, so habeer nun als König dieselbe Gesinnung und wünsche Frieden und Bündniß mit den Eidgenossen. Er ersuche daherum Geleit für eine Gesandtschaft, die ihnen Eröffnungen machen werde, aus denen sie entnehmen können, daßes nicht an ihm fehlen werde, wenn solches nicht zu Stande komme.

Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg. Abschiede, 0. S44.

Zu «. Das daherige Schreiben an Schwyz und Zug siehe im Zürcher Abschiedeband VI. 305 5.

587.

Bern. 4 Z 4 Z, 18. Januar (vfs Donstag nach

Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede, v. II. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ». IW,

Tag der vier Städte Bern, Lucern, Freiburg und Solothurn.

Jeder Bote weiß, wie der Herr von Castellar (Chütelard) vor den Boten der vier Städte erschienenist und begehrt hat, es möchte ihm in Kraft des abgeredeten Vertrags über das Haus La Sarraz die ver-fallene ausstehende Summe bezahlt werden, zumal der Herzog von Savopen, der bereits zum zweiten Maldarum angesucht worden, ihn: mit etwas schimpflicher Antwort begegne. Nach Inhalt des obberührten Ver-trags gebührte sich nun den vier Städten, dem Herrn von Chütelard Bezahlung zu thun und dagegen so vielsavoyisches Land einzunehmen, daß man dadurch gelöst würde. Allein da die Zeitläufe sorglich sind und dieübrigen Orte au solchem Mißfallen haben und glauben könnten, die vier Städte wollten für sich EroberungenMachen, so ist man übereingekommen, die Sache bis zum nächsten Tag gemeiner Eidgenossen zu verschiebenund ihnen dann vorerst von genanntem Vertrag und Sachverhalt Kenntuiß zu geben. Darauf sollen die Botender vier Städte dann sofort einen Tag bestimmen, um die nöthigeu Abreden über die Einnahme savoyischenErdreichs und Ausrichtung der Summe zu treffen. Weil aber der Herr von Chsttelard in seiner Geld-

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