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Januar 1515.
dann dz sy mit vns dar In gon wollen, so die Inen das nit werind, so Inen dz zu weren hetten. Deß-glichen Zug und Glarus, wo die Ort, so vor Inen gangint, dar In gangint, dz sy ouch dar In gan Möllen;vnd nütz desterminder wir vns die brief vffzurichten vnderredt vnd vns durch des minsten costen willen ent-schlossen haben, zu wöllichem ort die brief der lägsami nach geschickt werdint, es gange andern orten voroder nach, das doch dasselbig ort siglen solle." Die Orte, welche zugesagt, sollen mittlerweile Boten an dieGemeinden von Uri und Schwyz schicken, um sie zum Beitritt zu bewegen. I». Die Votschaft des Herzogs vonSavoyen ist erschienen und hat uns Dank gesagt für den Aufschub, den wir bisher in Betreff des Geldesihm gegeben haben, auch die Orte, welche bisher das savoyische Bündniß nicht besiegelt haben, gebeten, dieseszu thuu, für das Geld des von Furno wegen um Aufschub bis Mittefasten 'angesucht, der 16,000 Kronen wegendem von ClMelard Recht geboten vor gemeine Eidgenossen, ob er ihm die zu geben schuldig sei oder nicht.Alles das haben wir in den Abschied genommen, i. Jeden: Boten ist eine deutsche Abschrift des welschenBriefes mitgegeben, welchen der neue König von Frankreich herausgeschickt hat. Und da uns nicht gefällt,daß des Königs „Posten" sich in unser Land gewagt haben, so ist denselben mündlich geantwortet, sie sollendem König sagen, der Friede zwischen der Krone Frankreich und uns Eidgenossen sei vor Dijon gemacht,wenn er den annehmen und halten wolle, so möge er es thun, wenn nicht, so brauche er um weiteres Geleitund um Vereinung nicht zu werben; so lang dieser Friede nicht gehalten werden wolle, so sollen sich desKönigs „Posten" nicht in unser Land wagen oder erwarten, was ihnen da begegne. Damit sind sie abge-fertigt; auf dem nächsten Tag will man sich weiter in der Sache berathen. Ii. Jeder Bote weiß, wie derHerr von Mözieres, der zu Zürich gelegen, mit des Königs Boten einen Diener und ein Schreibeil geschickthat, moriil er uns für die Ehre und Freundschaft, die wir ihm bewiesen, gedankt lind seine Dienste fürHerstellung eines Friedens mit dein König anerboten hat. I. Stephan von Roggwyl und Lienhard Rothen-gatter von Constanz, welche mit etlichen Knechten vor Dijon bei uns gewesen, erscheineil auf diesem Tagund bringen an, es heiße, wir seien im Begriff etwas Geld, von jenem Feldzug herrührend, zu theilen; nunwerdeil sie von denen, die unter ihnen gestanden ermahnt, sich dafür zu verwenden, daß sie in solcher Thei-liing auch bedacht werden. Es wurde ihnen eröffnet, was das für Geld sei, das wir jetzt theilen, und daßman ihnen hievon keinen Theil geben könne; wenn aber der König von Frankreich den Frieden von Dijonannehme und die versprochene Summe bezahle, so werde man ihrer nicht vergessen. »». Auf diesem Tagist beschlossen, die Nanzion des von Mözieres, 13,000 Kronen, und die 7600 Kronen, welche man beimAbzug von Dijon erhalten, unter die 15,000 Knechte, die nach Burgund ausgezogen sind, zu theilen. Daman besorgt, die „fryen knechte" möchten deßhalb unruhig werden, so soll jeder Bote das heimbringen, damitman, wenn das vor Dijon zugesagte Geld ankommt, sie davon bedenke und ihnen das beste thue, damitallenthalben Friede und Ruhe erhalten werde, i». Der Graf von Lnggarus hat abermals seine Bitte umRückgabe der Herrschaft Luino wiederholt. Darauf habeil wir neuerdings die Orte Lucern, Uri, Nidwalden,Zug und Solothurn dringend gebeten, die Dinge bei den zu Badeil gegebeilen Briefen und Siegeln bleibenzu lassen, die Verwendungen päpstlicher Heiligkeit und der Bischöfe von Sitten und Verulan, sowie desHerzogs von Mailand und aller übrigen Orte in Betracht zu ziehen und auf nächsten Tag entsprechendeAntwort zu geben, mit Beifügen, wenn solches nicht geschähe, so könnte man nicht anders, denn mit ihnenvor Recht treten. Alls diesen Fall sollen auch die Boten des nächsten Tages Vollmachten von ihren Herrenauswirken. «». Die Vereinung mit kaiserlicher Majestät und König Philipp von Aragonien ist von denmehrern Orteil zugesagt, von einigen jedoch nur bedingungsweise; Schwyz lind Zug habeil sich zum Beitritt