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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1515.

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S8«.

Zürich. 4343, 16. Januar (Dienstag nach Warn).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 6. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 3V3. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, v. 537. Archive Schwyz, Solothurn.

Boten: Zürich. Burgermeister Röist; Heinrich Wyß; M. Winkler; Hr. Felix Grebel; M. Berger.Bern. Venner Wyler; Venner Senser. Lucern. Melchior Zur Gilgen; Vogt Cloos. Uri. AmmannJmhof. Schwyz. Ammann Ketzi. Obwalden. Ammann Frunz. Nidwalden. Ammann Stolz. Zug.Ammann Schwarzmurer; Vogt Göltschi. Glarus. Seckelmeister Landolt; Hans Altmann. Basel. Zunft-meister Trutmann; Jacob Meyer. Freiburg. Burgermeister Falk; Daniel Meyer. Solothurn. UrsRuchti, Venner. Schaffhausen. Burgermeister Barter. Appenzell. Ammann Am Eggeli. Abt vonSt. Gallen. Ludwig von Helmstorf. Stadt St. Gallen. Wallis. Johann zum Trügen, Fiscal.Bünden. Hans von Marmels; Vogt Karli; Vogt Sager.

Jeder Bote soll seineu Herren die Verantwortung mittheilen, welche Burgermeister Falk von Frei-burg für sich und seinen Kollegen Vogt Fleckli von Schwyz, die beide voriges Jahr in gemeiner EidgenossenNamen zu Mailand gewesen, gcthan hat. Sie waren nämlich verdächtigt, darum gewußt zu haben, daßunser Bundbrief mit dem Herzog von Mailand von demselben bisher nicht besiegelt war. Falk bat nun,den Brief, den er auf einen Tag zu Bern geschrieben und darin begehrt hat, ihm und seinem Collegen eineCopie jenes Bundbriefs zu senden, vorzulegen und zu verhören. Das geschah und darauf hat man dieVerantwortung als genügend anerkannt. ?». Was auch der Ammann von Schwyz im Namen Vogt Fleckliszu obigem Handel geredet hat, weiß jeder Bote. «. Ammann Steiner von Zug hat bitten lassen, daßseinem Sohn eine Pfrund oder Wartnerei am Stift zu Neuenburg möchte geliehen werden. Da man abernoch nicht weiß, wie unsere Herren es mit der Verleihung dieser Pfründen oder Anwartschaften zu haltengedenken, so soll der Gegenstand heimgebracht und auf dem Tag zu Neuenburg im Mai nächsthin verhandeltwerden. «I. Es wird abermals angezogen, daß von denjenigen, welche vor Jahr und Tag unsere Knechtezu unserm Feind, dem König von Frankreich, haben führen wollen. Einige gestrast seien. Andere nicht, undbeschlossen, daß jeder Bote an seine Herren bringen soll, sie möchten die Schuldigen strafen, damit es überallgleich gehalten werde. «. Der Bischof von Constanz hatte auch auf diesem Tag wieder seine Botschaftwegen seiner Irrungen mit dem Gotteshaus Einsiedeln und nusern Eidgenossen von Schwyz als dessen Kast-vögten und Schirmherren. Er ersuchte, wir möchten Vorsorgen, daß dasjenige, was vormals von uns inder Sache vermittelt worden sei, von der Gegenpartei angenommen und beobachtet werde. Wenn fernereVermittlung nothwendig werde, so möchten wir selbe übernehmen, er wolle uns auch einen rechtlichen Aus-spruch anvertrauen. Einsiedeln und Schwyz werden daher aufgefordert, auf den nächsten Tag ihren BotenVollmacht zu geben und uns gütlich iu der Sache handeln zu lassen, l. Jeder Bote kennt die Verant-wortung, welche Vogt Huter von Lucern im Namen des Caspar von Silineu, Hauptmanns der päpstlichenGarde, gethan hat, mit Begehren, wer Ansprachen an denselben habe, soll ihn darum zu Lucern, wo erBurger sei, mit Recht belangen. K-.Jeder bott weißd zu sagen, wie die statt von Mülhusen durch vnszu ewigen Eidgnossen ist angenomen wie die statt Sant Gallen in pundt mit vns ist gewesen, ou allein vonvnsern eydgnossen von Vri vnd Switz, vnd das Lutzern vnd Vnderwalden das ouch nit änderst zugeseit Hand,