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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1514.

unparteische Männer ordnen, welche unter Obmannschaft des Landvogts den Handel gütlich oder ernstlichausmachen sollen.

fehlt im Lucerner- und BerNer Exemplar.

Zu x». Bundbrief zwischen Papst Leo X. und den Eidgenossen Beilag e 27.

S85.

Luc er n. 8. Januar (Montag nach wMm RsAnw).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, k'. 1. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 27Ü. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, t). 528. Archive Schwnz, Solothurn, Schaffhansen.

Der Bischof von Constanz hat durch seinen Hofmeister abermals die MißHelligkeiten anziehen lassen,welche er der Exemtion wegen mit dem Kloster Einsiedeln hat, mit dem Begehren, es möchte darin gütlichgemittelt oder dann dem Bischof kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, die Appellation, welche er gegensolche Exemtion nach Rom gethan, im Recht zu vollführen. Da aber vom Kloster Einsiedeln Niemand aufdiesem Tag war und der Bote von Schwpz keine dießfällige Vollmacht hatte, so wurde dieser Handelauf den nächsten Tag zu Zürich geschoben, auf welchem Jedermann mit Vollmacht zu Austrag der Sacheerscheinen soll. Inzwischen soll der Bote von Schwyz den Handel nochmals an seine Herren und den Pflegervon Einsiedeln bringen. ?». Da in der Eidgenossenschaft die fremden und einheimischen Kirchenbettler einegroße Beschwerde sind, so wird mit dem Hofmeister geredet, daß der Bischof keinen Auswärtigen Mandateauf unsere Kirchen geben möchte. Auch soll jedes Ort die seinen daheim behalten. «. Da aus Mailanddie Anzeige gekommen ist, Peter Waibel, ein Knecht derer von Solothurn, habe seiner Herren Briefeund Siegel geschmäht und in den Koth getreten, auch über geschworne Urfehde Einen Hinterrucks mit demDolch verwundet, so wird hinein geschrieben, man soll mit demselben nach seinem Verdienen handeln.Ä, Auf diesem Tag wird beschlossen, das Geld, welches als Nanzion der zu Zürich gefangenen Franzosenzu Freiburg liegt, soll in gemeiner Eidgenossen Kosten zu dem Geld, welches von Dijon herausgekommen,nach Zürich gebracht werden; auf den Tag dorthin soll Jedermann mit Vollmacht zur Theilung erscheinen,damit der gemeine Mann beruhigt werde. «. Basel begehrt der Eidgenossen Verwendung bei der zu Züricherwarteten kaiserlicheil Botschaft für eineil seiner Burger, den Roßtäuscher Philipp, welchem ans freier Neichs-straße bei Büßenheim, in des Bischofs von Straßburg Gebiet, 12 Rosse entwert worden sind. Das sollJedermann heimbringen. 4'. Dieser Tag war angesetzt worden wegen einiger Punkte, die den Herzog unddas Herzogthum von Mailand betreffen und von unfern dahin verordneten Boten angebracht worden sind,nämlich: 1. Die jährliche Pension und die Kriegskosten. 2. Das Geschütz, welches den Spaniern zugekommen.3.Dz vßern, so der Herzog zu ziten gebrucht." 4. Die Besieglung der Capitel und Vereinung. 5. DasAufbrechen und Zurückhalteil von Briefen aus der Eidgenossenschaft an unsere Boten in Mailand. 6. DieWiederaufnahme des Bischofs von Lodi, dem man unsererseits nicht am besten vertraut, durch den Herzog.Nachdem der herzogliche Podestat Galeazzo seinen Herrn über alle diese Punkte, wie er vermeint, gänzlichverantwortet und namentlich versichert hatte, die Pension werde in Kurzem zu Lucern bezahlt werden,hat man doch allseitig die Warnungen betrachtet, die uns in Betreff der Absichten des Königs von Frankreichzugekommen sind, ebenso das Schreiben, das die Boten in Savoyen auf diesen Tag gethan, und beschlos-sen, daß eine Botschaft aus allen Orten auf Sonntag nach Sebastiani (21. Januar) von Uri nach Mailand