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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1514.

584.

Zürich. 164/i, 5. December (Zmstags nach -waros).

Staatsarctiiv Lucern: Allgemeine Abschiede, k. 2 Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, V. 517.

Archive Schwyz, Solothurn, Freiburg.

Boten: Zürich. Burgermeister Nöist; Hr. Wyß; M. Winkler; M. Berger. Bern. Venner Spill-mann; Venner Senser. Lucern. Schultheiß Tammann. Nri. Ammann Jmhof. Schwyz. AmmannKetzi. Obwalden. Ammann Wirz. Nidwalden. Ammann Stolz. Zug. Ammann Schwarzmurer; AmmannVachmann. Glarus. Seckelmeister Landolt. Basel. Zunftmeister Trntmann; Jacob Meyer. Freiburg.Burgermeister Falk. Solothurn. Vogt Hugi; Venner Nuckli. Schaffhausen. Burgermeister Barter.Appenzell. Ammann am Eggeli. Abt von St. Gallen. Ludwig von Helmstorf. Stadt St. Gallen.Unterbnrgermeister Blum. Bünden. Martin Sager; Vogt Karli; Hans von Marmels.

Eine Nathsbotschaft von Mtthlhausen eröffnet, der Rath und die Gemeinde ihrer Stadt habe dieaufgestellten Artikel der freundlichen ewigen Vereinigung und Bündniß mit hohem Dank und großer Freudeangenommen; nun sei ihre ernstliche Bitte, daß auch die Eidgenossen die Annahme erklären, das werde ihregrößte Freude sein. Nachdem die Instructionen der Orte über diesen Punkt gegenseitig eröffnet waren,wurde denen von Mühlhausen geantwortet: Wiewohl der Mehrtheil unter den XIII Orten bereits zugesagt,zwar einige den gestellten Entwurf noch nicht an ihre oberste Gewalt gebracht haben und deßhalb noch keineVollmacht zu endlicher Zusage besitzen, so hoffen doch die Orte, welche schon zugesagt haben, die übrigen werdensich nicht von ihnen sondern, sondern den Bund auch annehmen, was man in Betracht der guten Dienste,die Mühlhausen uns schon geleistet und noch leisten mag, den Boten dieser Orte dringend an ihre Herrenund Gemeinden zu bringen empfiehlt, namentlich werden sie auch aufmerksam gemacht, daß in den jetzigenZeitläufen lange Verschiebung dieser Sache unthunlich sei und so bald möglich endliche Antwort gegebenwerden sollte. I». Alan hat abermals über die Bestrafung der Knechte, die jetzt beim König von Frankreichgewesen und auch derjeuigen, die jüngst vor Crema geflohen sind, verhandelt und beschlossen, daß es dießfallsbei dem Abschied zu Baden bleiben soll, namentlich so, daß Hanptleute, Aufwiegler und unter den Knechtendie, welche seit der Schlacht von Novara zum König von Frankreich gezogen sind, im Betretensfall an Leibund Leben gestraft werden sollen. Die dagegen, welche schon früher beim König gewesen sind, soll man nichtso hoch strafen, eines Jeden Herren und Obern mögen solche nach Gutdünken strafen. Die Knechte, die vorCrema die Flucht veranlaßt haben, sollen von ihren Herren an der Ehre gestraft werden; diejenigen, welche nodt ouch habint fliechen müssen vnd doch gern Jr bestz getan Helten," deren Jeder soll um 10 Pfundgestraft werden. Wer nicht zu bezahlen vermag, soll dafür10 nacht vnd tag im thurm abdienen." Lucernwird empfohlen, den dort gefangen genommenen Hans Schink aus der March, der vor sechs Jahren in desKönigs Garde gezogen und jetzt heraus gekommen ist, nach diesen aufgestellten Grundsätzen zu strafen.«. Der Vogt im Thurgan meldet, die Herrschaft Weinfelden sei feil und uns zum Kaufe angetragen.Weinfelden begehre die Bewilligung eines Wochenmarktes und eines oder zweier Jahrmärkte, lieber dieseAnbringen will man auf nächsten Tag Befehl einholen. Inzwischen soll sich der Vogt genauer um dieErtragenheit der Herrschaft erkundigen. «?. Jedem Boten sind die Beschwerden bekannt, welche die Chor-