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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1514.

Zehnten den Chorherren vergäbet worden sei, Hebung gewesen, denselben nicht anders als bei den Häusernnach Eid und getreulicher Angabe auszurichten. Die Chorherren haben den Zehnten nicht änderst als inbisherigen Rechten vom Markgrafen erhalten und so sei er auch bisher gegeben worden. Wenn die Chor-herren behaupten, ihre Nachbaren geben den genannten Zehnten auf den Reben, so wollen die von der Stadtbeweisen, daß solchartiger Zehnten sehr theuer erkauft und vorher auchby concienz" in den Häusern gegebenworden sei. Sie seien ohnehin mit Zinsen und Abgaben, die wohl den dritten Theil des Weinertragserreichen, beladen und verlangen bei ihrem Recht zu bleiben, auch uicht vor dem geistlichen Nichter sondernvor dein Landvogt um allfällige Fehler in der Zehntenentrichtung belangt zu werden. Diesen Handel solljeder Bote heimbringen, damit auf nächstem Tag darüber ein Entscheid gegeben werden mag. Ii. Jacobvon Wattenmyl, Schultheiß zu Bern, bittet um Bestätigung eines Lehens zu Valtravers, welches ein Savoperdurch Dienstleistung beim König von Frankreich verwirkt und darauf er von den vier Städten erhalten habe.Da die Voten der acht Orte von diesem Gegenstand keine Kenntnih hatten, so behielten sie sich vor, aufdem nächsten Tag sich darüber zu erklären. Der Savoyer Cholet, welcher das genannte Lehen zu Val-travers hatte, begehrt Geleit zur Verantwortung. Auch dieses wird heimgebracht zum Entscheid auf uächstenTag. I. Der Abt von Erlach begehrt eine Beisteuer für den Bau einer Brücke über die Zihl beim Gottes-haus Erlach, wo eine solche nothwendig ist, indem schon viele Leute da ertrunkeu sind. Ii,. Die Burgerder Stadt Neuenburg und ihre Ausburger bitten um Dazwischenkamst der Eidgenossen in ihrem Streit mitdenen von St. Blasien über die Benutzung gewisser Hölzer. Die von St. Blasien entgegnen, die Sachesei von einem Schiedsgericht entschieden, bei dem Spruch wollen sie bleiben. Die von Neuenburg entgegnen,der Spruchbrief gehe über das Compromiß hinaus. Diese Sache wird bis zur Jahrrechnung in Abschiedgenommen, die Parteien sollen inzwischen sich jeder Nutzung enthalten. I. Die beiden Herren von Vaux-marcus und die Laudleute von Valtravers klagen über Eingriffe derer aus der Herrschaft Grandson in ihreWälder und Allmenden. Die letztern entgegnen, es habe von jeher gemeinsame Holznutzung da stattgefunden.Auch dieser Streit soll im Mai vorgenommen und entschieden werden, rsr. Man hat den Vögten Kornund Hafer, je ein paar Mütte beiderlei zu 5 Pfund angeschlagen und denen zu Valtravers des Hagels wegenauf jedem Paar 10 Schilling nachgelassen, sofern sie dann auf der Jahrrechnung baar bezahlen, i». Dadie acht Orte Einsicht von den Rechnungen der beiden letztverflossenen Jahre begehrt und erhalten haben,so haben sie gefunden, daß im ersten Jahr nach allen Ausgaben die vier Städte folgende Einnahme gemachthaben: An Pfennigen 1070 Pfund, an Wein 240 Saum. Im zweiten Jahr an Pfennigen 1553 Pfund,an Wein 172 Mütt. <s. Einkommen der Grafschaft Neuenburg in gewöhnlichen Jahren: an Wein 500 Saum,Weizen 220 Mütt, Hafer 480 Mütt, Käs Li Viertel, Oel 33 Maß, Nüsse 1 Mütt 20 Maß, Schweine 15,Kapaunen 358, Hühner 119, Wachs 250 Pfund, Unschlitt 150 Pfund, an Schuhen 36 Paar, Holzachsen 5,Werg 304 Pfund, Eier 57, Pfennige 2068 Pfund, Eisen 11 Centner, Ziegel 3000. Davon muß manin deutsche Lande jährlich geben 500 Gl. Bußen und Fälle, auch dieLöbe" sind in diesem Verzeichnißnicht inbegriffen. K»-- Auf gestellte Anfrage, wie viel Wein bezogen und in den Kellern der Herrschaft ein-gelegt worden sei, antwortet der Vogt zu Neuenburg 240 Säume, der zu Landeron 200 Säume, der vonder Zihl 54 Säume. Vom nächsten Tag zu Zürich wird der Landvogt Anweisung erhalten, ob dieser Weinverkauft werden soll oder nicht, «j. Da nicht alle Händel, welche auf die Jahrrechnung verwiesen sind, langenAufschub ertragen, so wird der Tag für die Rechnung und für die Erledigung dieser Fälle auf Sonntagnach Philipp und Jacob nach Neuenburg angesetzt.