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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1514.

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ihr Verlangen, das sie von Ort zn Ort gethan, man möchte sie zu einem Ort unserer Eidgenossenschaft auf-nehmen, mit der Bemerkung, es werde ausgegeben, die Burger von St. Gallen seien des Abts eigene Leute,was doch keineswegs möge erfunden werden. Wenn sie den Urheber solcher für sie nachtheiligen Zuredeerfahren könnten, so würden sie gegen denselben so handeln, daß die Unwahrheit an den Tag käme. Daman über diesen Gegenstand keine Vollmachten hatte, so wird die endliche Antwort auf den nächsten Tagverschoben. KK. Nach Anhörung des Cardinals von Sitten und des Bischofs von Veroli sind die kaiser-lichen Räthe wieder vor uns gekommen und haben eröffnet, es komme ihnen zu Ohreil, der Papst werbean uns um eine besondere Vereinung, was sie bedauern. Der Papst habe doch den Kaiser eingeladen, mitihm, dem König von Aragonien und dem Herzog von Mailand zur Sicherung des Herzogthums Mailandein geineinsames Bündniß mit uns zu machen, ivorauf beide Majestäten sie zu diesem Zweck nach Inhalt ihrerInstruction abgefertigt haben. Im Grund sei die Werbung der beiden Majestäten und des Papstes gleich-förmig, weßhalb nicht nöthig wäre, besondere Bündnisse zu machen. Auch mögen sie die Annahme des Ent-wurfs, der zu Bern gemacht ist, wohl leiden, doch so, daß sie auch darin begriffen werdenvnd dz allesein ding sye." Wenn aber gleichwohl der Papst eine besondere Vereinung mit uns haben wolle, so begehreuder Kaiser und der König von Aragonien nichtsdestominder mit uns vorzufahren und für Erhaltung desHerzogthums Mailand sich mit uns gegen den Franzosen und Jedermann, der dein Herzogthum und unsEidgenossen widerwärtig sein wollte, zu verbinden, mit Bitte, solches zum Bestell heimzubringen, damit etwasFruchtbares aus dieser Unterhandlung hervorgehe. Der König von Aragonien habe mit Frankreich nureinen dreimonatlichen Waffenstillstand, es sei deßhalb keine Zeit zu verlieren; alles mit mehr Worten.!»I». Für alle nicht erledigteil Geschäfte dieses Tages solleil die Boten auf einen andern Tag nach Zürichabgefertiget werden. Derselbe wird angesetzt auf Sonntag nach St. Andreastag nächsthin (3. December).

«R fehlt im Schwyzer Exemplar. <1, I», ic fehlen im Berner Exemplar.

Zu t. Der Zürcher Abschied hat diesen Artikel änderst: Nachdem die württembergischen Näthe auf diesemTag zu Zürich von der Eidgenossen Boten Antwort verlangt haben auf ihr zu Baden gestelltes Verlangen inBetreff des dort gefangenen Doctors Alexander Ritsen, haben wir erwidert, wir haben instructionsgemäßbeschlossen, sofern der Herzog von Württemberg den Doctor anklagen und berechten wolle, so werden wir ihmein zuständiges Gericht zeigen, wolle er aber das nicht thun, so mögen Schultheiß und Rath zu Baden den Unferngegen ihn Recht halten. Darauf erklärte die württtembergische Gesandtschaft, der Herzog wolle den Doctor nichtberechten, sondern vertraue uns den Handel an.

Im Berner Abschied steht der Artikel wie im Lucerner Abschied.

Zu >»». Solothurn und Frciburg lassen unmittelbar auf diesen Artikel dieCopp solicher pundtnuß"ohne Datum, folgen übereinstimmend mit der definitiven Abfassung des Bundes vom 12. Januar 1515 s. u.;

1514, 10. October. Innsbruck. Kaiser Maximilian sendet den Christoph, Herrn zu Limpurg, des heiligenrömischen Reichs Erbschenk, Vogt zu Nellenburg und Hauptmann des schwäbischen Bundes, Ulrich von Habsperg,Vogt der vier Waldstädte a. Rh., Wilhelm von Neichenbach, Lehrer der Rechte, und Rudolf von Blumenegg, angemeine Eidgenossen zu Zürich versammelt, um sämmtlich oder in Mehrzahl mit ihnen über Sachen zu verhan-deln, an denen ihm viel gelegen sei. Original im Staatsarchiv Ziirich.