November 1514.
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lassen; man soll ihm den stellen, welcher ihn für einen Verräther oder Ungehorsamen stalte oder er müsseden Schreiber, der den Abschied verfaßt, in's Recht nehmen. Der Unterschreiber von Zürich erklärt, das;jene Worte sich keineswegs auf Melchior zur Gilgen beziehen, wenn er aber ihn in's Recht fassen wolle, sosoll er das vor seinen Herren von Zürich thun. Darauf wird mit Melchior zur Gilgen geredet, der Abschiedbeziehe sich nicht auf ihn, man halte ihn für einen frommen redliche,; Eidgenossen, der stch genugsam ver-antwortet habe und wolle auch nicht, daß er einen Schreiber deßhalb vor Recht nehme. «I Die v;er Sch;rm-orte des Klosters St. Gallen haben auf einen; Tag zu Wyl die Streitigkeiten zwischen den; Abt und derStadt St. Gallen vergeblich in Güte beizulegen versucht. Da nun vor langen Jahren d;e Verhaltmssezwischen den Parteien durch einen Spruch der acht Orte geordnet worden, glauben sie, der gegenwart;geSpan würde am besten durch diese entschieden. Das wollen die Boten an ihre Herren bringen und ansnächstem Tag darin weiter handeln. , . Ludwig von Helmstorf, Ritter, hat über sejne vorigen AnbringenAntwort begehrt, nämlich wegen des Sitzes des Abts von St. Gallen, den Theil an Bundesgeldern undPensionen, die Empfehlung der Gotteshausleute für einen Theil an den; mailändischen Geld, die Berufungdes Abts auf gemein-eidgenössische Tage. Da man keine Vollmachten hatte, so fiel dieser Gegenstand wiederin den Abschied. Die päpstliche Botschaft, nämlich der Cardinal von Sitten mit dem Bischof von Verolihat die Ursachen eröffnet, warum es dem Cardinal nicht möglich gewesen, früher auf diesen Tag zu kommen,und gebeten, daran kein Mißfallen zu haben. Darauf hat der Cardinal nach Vorweisung seines Creditivsden päpstlichen Segen gespendet und uns seiner, als eines gebornen Eidgenossen, besonderer Zuneigung undDienstbereitwilligkeit versichert. Dann hat er angezogen, was vormals zu Bern in Betreff eines BündnissesZwischen päpstlicher Heiligkeit und uns verhandelt worden und in Schrift gesetzt sei, mit Aufzählung, wasEhre und Nutzen gemeiner Eidgenossenschaft aus solch einem Bündniß erwachsen würde. Da aber in jenemEntwurf von Bern der Herzog und das Herzogthun; von Mailand speciell benannt seien, so ändere päpst-liche Heiligkeit solches dahin, daß von dieser speciellen Benennung Umgang genommen werde, indem sonstder König von Frankreich sich darüber beklagen und „siner «mimischen natur nach" davon Anlaß nehmendürfte, sich wider die heilige Kirche zu erheben. Nichtsdestominder werde der Papst du; Herzog von Mailandin väterlichem Schirm halten und ihm die zu Bern festgesetzte Hülfe leisten. Damit de; Herzog und dieEidgenossen dieses erkennen, wolle der Papst den; Herzog sofort vor Abschluß dieser Vereinung die StädteParma und Piacenza, wie sie zu Zeiten Herzog Ludwigs, dessen Vaters, gewesen, übergebe»; „doch darinder heiigen kilchen Jr fryheit, als ouch nit vnbillich spe, vorbehalte;;." Damit die Eidgenossen die Ver-einung wegen dieser Auslassung des Herzogs von Mailand nicht etwa abschlagen, wolle der Papst zuvor denHerzog um alles abgesagte gehörig sicher stellen, so daß dessen Botschaft uns berichten könne, wie es geschehensei. Zweitens: Da in dem Entwurf der Vereinung die Städte Siena, Lucca und andere mit einer jähr-lichen Pension von 40,000 Ducaten auch begriffen seien, wogegen einige Orte der Eidgenossenschaft Bedenkentragen, so wolle päpstliche Heiligkeit den Eidgenossen zu Gefallen diese Städte auslassen und nur d;eheilige Kirche und ihre Zugehörigen, seiner Heiligkeit Person, das Haus de Medicis und dessen vnterkcheLande, die Stadt und Commune Florenz und die Stadt Genua darin begreifen und dafür jeden; Ort derEidgenossen jährlich 2000 rhein. Gl. Pension geben. Nach Auslastung der benannten Städte muffe dannauch die den Eidgenossen in der Abrede zu Bern verheißene Hülfe von 1000 auf 500 Pferde herabgesetztwerden. Drittens: Bezüglich der Zeit, auf welche das Bündniß geschlossen werden soll, begehre erPapst dasselbe auf die Zeit seines Lebens und ein Jahr nach seinem Tod. Viertens: Bezüglich der Hufe