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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1514.

Alles das haben der Eidgenossen Boten an ihre Herren zu bringen angenommen, damit auf dem nach Zürichangesetzten Tag darauf Antwort gegebeil werde. K. Auf den Anzug von Schwyz in Betreff des Büchsen-meisters zu Lowerz (Lauis) ist beschlossen, die Soldfordemng des Büchsenmeisters und Anderer sollen nachInhalt des Abschieds von Baden, wenn unsere Boten nach Lauis kommen, berichtigt werdeil. I». Die For-derung derer von Büblikon in den Aemtern im Argau an Meister Winkler, des Raths zu Zürich, in Betreff derbei ihrem Weg- und Grenzstreit gegen Mellingen ergangenen Kosteil wird vor den Rath von Zürich gewiesen,t. Die Sache des Doctors, der zu Baden gefangen liegt, ist denen von Baden übergeben, damit sie das Rechtergehen lassen und nach Befund des Handels nach Gebühr verfahren. Zi.« Der Vogt von Baden berichtet,die von Kaiserstuhl richten über Bußen, die nicht ihnen, sondern der Grafschaft Baden zustehen, namentlichhaben sie jetzt Einen wegeil Vorkauf und Wucher gestraft, was nach Inhalt des bestehenden Vertrags in Bei-sein des Vogts von Baden hätte geschehen solleil. Der Vogt und der Schultheiß von Kaiserstuhl behaupten,sie haben nichts gethan als wozu sie Recht haben, verlangen aber, es möchte die Sache auf der Jahrrechuungzu Baden untersucht werden, wo dann jeder Theil seine Gewahrsame vorlegen möge. Diesem Verlangenwird entsprochen mit dem Beifügen, daß die von Kaiserstuhl inzwischen die Buße von dem, welchen sie wegenWucher gestraft haben, nicht einziehen solleil. S. Die von Domo begehren Erläuterung, ob die von Aronaihnen nicht die Kosten vergüteil sollen, welche des Zolls wegen erlaufeil sind, da doch sie den Zoll bezogenhaben. »»>. Die Botschaft von Mühlhausen ist abermals vor uns erschienen mit dem Begehren, daß mitihnen ein ewiges Bündniß gemacht werdeil möchte.Habent vff das wir mit Inen vnd sy mit vns vnseilier ewigen pundtnis entschlossen in glicher gestalt von wort zu wort wie vnsre eydgnossen von St. Galleuein pundtnis mit vns habeil, doch nit änderst dann vff hindersichbringen vnd dz jedes Ort zum nechsteil tagZürich deßhalb entlich vnd vnverzogen antwurt geben sol. Doch als die rechtuertigung mit den von St. Gallenlut Jrs pundts zu Einsidlen beschechen sol, ist der von Mülhusen halb das geendert gen Baden im Argöw,ouch die pundt ze schweren, so wir Vilser pündt schweren ald wenn vns bedunkt dz nodt sin." i». Der Kardinalvoll Sitten verwendet sich für die Rückerstattung der Herrschaft Luino an den Grafen von Luggarus, welcherdem gegenwärtigen Papste, bevor er zu päpstlicher Würde gekommen, viele Dienste erwiesen habe. Er über-antwortet uils auch das dießfalls ergangene Breve, worin der Papst die neun Orte, welche die Rückerstattungbeschlosseil habeil, lobt und sie ermahnt, des Grafen Recht zu schützen. Solches wird den Orteil Lucern, Uri,Unterwalden, Zug und Solothurn unter abermaliger Bitte, das Mehr zu Baden und die dem Grafen daraufgegebenen Siegel und Briefe anzuerkennen, damit Unruhe und Kosten der rechtlichen Erörterung vermiedeil blei-ben, mitgetheilt. «». Der Bote von Nidwalden hat angebracht, daß in dem letzten Abschied von Zürich, betref-fend die genannte Herrschaft Luinoander Vilser Eidtguosseu mit Namen vnd aber sin Herren nur für anhengerbenempt syend", wodurch sie sich als alte Eidgenossen sehr beleidigt fühlen und wissen wollen, ob dies aufunfern Befehl oder nur durch die Schreiber so gekommen sei. Der vorberufene Unterschreiber von Züricherklärt, er habe das nicht in arger Meinung in den Abschied geschrieben, sondern nur weil Nidwalden beijener Verhandlung keinen Boteil hatte, so daß man nicht wußte, ob es abgestanden sei oder nicht, weßhalb erdas Wortanhenger" gebraucht, damit Niemand von der Ansprache ausgeschlosseil werde. Darauf wurdendie Boten von Nidwalden ersucht, den Schreiber bei ihren Herren zu verantworten und ihnen zu sageil, daßdie Stelle im Abschied geändert werde, z». Melchior zur Gilgen von Lucern ist abermals vor den Botendieses Tages erschienen wegen der Sache Sässelis und Gerold Löwensteins und hat erklärt, da der Abschiedvon verrätherischeil Handlungen rede und ihn auch zu begreifen scheine, so könne er das nicht auf sich liegen