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September 1514.
sich ziehen dürfte. Deßhalb begehre er, wir Eidgenossen möchten die Sache in die Hand nehmen und die Steuerdurch unsere Knechte einziehen lassen. Da wir aber keine Vollmacht hatten, dieses zu bewilligen, so haben wires heim zu bringen angenommen.
13. Da wir der Besetzung des Schlosses wegen nichts anderes, als was obsteht, haben erlangen mögen, sohaben wir die Hauptleute und Knechte im Schloß besammelt und ihnen den Handel eröffnet. Darauf haben sieuns gebeten, zu sorgen, daß sie besser versehen werden, sonst werde die Mehrzahl von ihnen das Schloß verlassen.
14. Darauf sind wir nach Vogogna geritten auf den Stoß zwischen dein Grafen von Arona und denUnfern von Domo. Letztere waren aber so ungehorsam, daß wir ihnen zum vierten Mal bei Eid und Ehre undVerlierung Leibes und Gutes haben gebieten müssen, dem Grafen sein Land, seine Leute, seine Schlösser undStädte wieder zu erstatten, was sie immerhin noch nicht thun wollten, sondern begehrten, daß der Handel noch-mals an unsere Herren und Obern gebracht werde. Da aber an der Sache viel gelegen ist und unserer Eid-genossenschaft üble Nachrede daraus entstehen möchte, so haben wir sie nach Sage unserer Instruction endlichbewogen, die Schlösser uns zu Händen unserer Obern zu übergeben und wir haben sie sodann dem Grafen über-geben, Jedermanns Rechten unbeschadet. Von da haben wir uns nach Domo verfügt, daselbst beider ParteienKlage und Forderung angehört und da der Handel schwer, haben wir denen von Domo und ihrem Widerpartbewilligt, ihre Klagen an unsere Obern zu bringen. Inzwischen soll von beiden Seiten der Friede verkündetund gehalten werden. — Ulrich Fluder von Lucern, der Commissar, hat sich vor uns bestens entschuldigt, er habeden Absagebrief nicht angegeben und sei an der ganzen Sache nicht schuld, was wir unfern Obern sagen möchten.
S7Z.
Bern. 164-4, 22. September.
Archiv Frclbnrg: Abschiede, Vlll. 8!i.
Bern und Freiburg lassen den daselbst in Haft gewesenen Präsidenten von Dijon, Humbert von Ville-neuve, gegen Urfehde und Verbürgung von 2000 Kronen frei, nehmen von ihm die Urkunde der Urfehdeentgegen und geben ihm eine urkundliche Erklärung über seine Freilassimg. Die 2000 Kronen, für welcheBartholomäus May und Jacob Helbling bürgen, sind bestimmt für Bezahlung der aufgelaufenen Kost imWirthshaus zur Sonne in Bern, für Entschädigung derer, die ihn von Genf herausgebracht, der Wächter,die ihn zu Bern bewacht haben u. s. w. Was übrig bleibt, soll zur Hälfte St. Vincenzen zu Bern, zurHälfte St. Niclausen zu Freiburg an den Bau ihrer Kirchen geordnet werden, doch soll letztere Bestimmunggeheim bleiben.
Zürich. 161-4, 3. October (Zinstag nach Nionaslis).
Staatsarchiv Liicern: Allgemeine Abschiede, L.2 Z4«. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 200.
Archive Schwyz, Frciburg, Solothnr», Schaffhauscii.
Voten: Zürich. Burgermeister Schund; Hr. Wyß; I. Jacob Meiß; M. Heinrich Spon. Bern.Venner Spillmann. Lucern. Vogt Küng. Uri. Vogt Zumbrunnen. Schwyz. Martin Andermatt.Unterwalden. Ammann Wirz. Zug. Ammaun Schwarzmurer. Glarus. Seckelmeister Landolt. Basel.Heinrich Meltinger; Jacob Meyer. Freiburg. Ludwig von Praroman. Solothurn. Vogt Hugi. Schaff-Hausen. Zunftmeister Hans Schwarz.