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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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August 1514.

Herzog von Mailand nvthwendig sei und sich nicht so weit ausdehne, daß kaiserliche Majestät gegen den Vene-digern oder sonst daraus Beschwerde entstünde. Letzteres, Anschluß an die Venediger, aber ginge straks gegen dieErbeinung, deren Aufrechthaltung ihm sehr am Herzen liege. Er begehre daher, daß wenn je etwas gegen ihngeredet werde oder sich Jemand um Bündniß oder Dienst gegen ihn bewerbe, ihm, bevor wir einen Entschlußfassen, Kenntniß und Gelegenheit zur Verantwortung und Warnung gegeben werde, damit die Erbeinung durchMißgönner nicht gestört werde.

6. Der Kaiser begehre, daß seine Verantwortung auf obige Erdichtungen uns vorgelegt werde mit Bitteund Mahnung, uns nicht bewegen zu lassen, seinen Unternehmungen gegen Venedig hinderlich zu sein, Mailandnicht mit unnöthigen Kosten zu beladen, sondern uns als getreue Deutsche und Unterthanen des heiligen Reichs,auch Erbvereinte und gute Nachbarn des Hauses Oesterreich zu erzeigen, wofür er uns stets Gunst und Gnadebeweisen wolle.

7. Der Kaiser habe letzthin von uns Eidgenossen 10,000 Knechte unter einem Reichsfürsten wider seineund des Reichs Feinde begehrt. Darauf haben wir wissen wollen, wer diese Feinde seien. Hierauf antworte er,er sei Willens, die Knechte wider die Venediger zu brauchen, welche die durch päpstliche Heiligkeit mit ihnenangeknüpften Friedensunterhandlungen abgebrochen und die Feindseligkeiten von neuem begonnen hätten. Darumerneuere der Kaiser nochmals sein Gesuch, wir möchten ihm bedürfenden Falls gegen diese und andere des ReichesFeinde unsere Hülfe bereit halten.

ZuDer Statt Mülhusen Meinung vnd beger, wie sy von gemeiner loblicher Eydgnoschaft in ewigepuntnis bittend angenomen werden" findet sich im Freiburger Abschiedeband VIII. Seite 786826.

Zu t. Vergleiche hiezu Einsiedler Regesten Nr. 1196.

Bei diesem Abschied ist auch folgendes päpstliche Breve zu erwähnen: 1514, 5. August. Rom. Leo X.schreibt an die Eidgenossen: Es haben sich Soldstreitigkeiten zwischen Caspar von Silinen, dem Hauptmann undeinigen Knechten seiner Garde über den ersten Monatsold erhoben. Da nicht der Hauptmann sondern der päpst-liche Commissar zahlen müßte, wenn die Klage der Knechte gegründet wäre, habe er den Julianus de Medicis,seinen Vetter, zum Richter über die Sache bestellt und ersuche die Eidgenossen, keine Klagen solcher Knechte anzu-nehmen, sondern sie vor diesen Nichter zu verweisen. Origwaibrevc w Staatsarchiv Zürich.

S7R

Lucern. 461-4, 2. September (Samstag nach vor-ms).

Staatsarchiv Liiccrn: Allgemein- Abschiede, IZ. s zjz». Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 248. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Ii. 807. o. Z4<I. Archive Solothur», Schaffhauscn.

!»,. Dieser Tag ist angesetzt worden wegen des Geläufs, welches einige Knechte gethan, die nunaber durch Basel und Mtthlhausen zum Abzug veranlaßt worden sind. Nichtsdestominder erährt man, daßda und dort Unruhe herrsche, auf Kirchweihen und anderswo Zusammenrottungen und Anschläge Hinterrucksden Obrigkeiten gemacht werden, woraus der Eidgenossenschaft Unehre und großer Nachtheil erwachsen möchte.Daher wird abermals beschlossen, daß dem Abschied von Zürich nachgelebt, Heinrich Meyer, Hans Schererund Andere, die diese als Aufwiegler angeben, in welchem Ort sie betreten werden, gefangen gelegt und anLeib und Gut gestraft werden sollen. Jeder Bote weiß, wie die gemeinen Knechte sich verantwortet undsich gehorsam erzeigt haben mit der Behauptung, sie haben nicht geglaubt, daß dieser Aufbruch wider denWillen der Obrigkeit geschehe. Dagegen heißt es aber, auf morgen Sonntag sei ein neuer Anschlag imWerk. Auf dieses haben unsere Eidgenossen von Lucern vier vom kleinen und großen Rath und dazu der