Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
814
Einzelbild herunterladen
 

814

August 1514.

S7«.

Zürich. 4 ZI 4, 25. August (Freitag nach St. BartholomäuStag).

Staatsarchiv Lucern; Allgemeine Abschiede, I'.2 328. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 240. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenösische Abschiede, 0. 341. Archive Freiburg, Solothurn, Schaffhaufen.

Boten: Zürich. Bürgermeister Schmid; Hr. Wyß; I. Jacob Meyß; M. Md. Binder. Bern.Venner Krauchthaler. Lucern. Uri. Heinrich Zum Brunnen, Vogt. Schwyz. Unterwalden.Ammann Stolz. Zug. Ammann Schwarzmurer. Glarus. Seckelmeister Landolt. Basel. Or. Grieb;Jacob Meyer. Freiburg. Solothurn. Vogt Hugi. Schaffhausen. Burgermeister Barter. Appen-zell. Ammann Suter. Abt von St. Gallen. Hauptmann Bachofen. Stadt St. Gallen. DerBurgermeister.

Jeder Bote kennt das Schreiben, das Hans Scherer von Lucern, Fähndrich, Heinrich Meyer vonLenzburg, Statthalter des Hauptmann Steinegger von Lucern und gemeine Knechte unter einer Freifahnezu Mtthlhausen auf diesen Tag geschickt haben. Darauf wird denen von Mühlhausen geschrieben, sie möchtenden Scherer und den Meyer, auch den Steinegger wenn er heimkomme, überhaupt Jeden, der sich als einenHauptmann oder Führer ausgebe, zu gemeiner Eidgenossen Händen gefangen legen, dann werde Basel seineBoten hinsenden und die gemeinen Knechte zur Rückkehr zu bewegen suchen. Die Orte, welchen jenehaupt-hahnen" angehören, sollen sofort deren Gut in Beschlag nehmen. ?s. Die zu Baden gethane Anfrage desVogts zu Lauis, ob er das SchloßGotlag" besehen oder schleifen soll, kann ungeachtet der Anzeige, daß esein gutes Haus sei, das bei Neberfällen den armen Leuten Trost gewähren könnte, aus Mangel an Befehlnoch nicht definitiv beantwortet werden, e. Ueber die zu Zürich gefangen gehaltenen Franzosen ist wiedervieles geredet worden. Einige Orte erklärten, den Herrn von Meziöres um eine Schätzung von 10,000,die drei Bürger von Dijon um 3000 Sonnenkronen nebst Bezahlung von Zehrung und Kosten frei lassenzu wollen, Zürich weigert sich aus Ursachen, sie länger zu behalten. Andere Orte hatten zu solcher Frei-lassung keine Vollmacht gegeben, es konnte daher auch dieses Mal in der Sache nicht abschließlich verhandeltwerden.So aber bedacht ist, wie die Gefangenen zu vnsern Händen komen vnd das wir durch den küngbetrogen sind", soll man die Sache nochmals heimbringen. Es wird aber nothwendig, den Wirth in Zürichzu bezahlen und wenn man sie nicht entlassen will, so sollen die Orte, welche sie behalten wollen, es inihren eigenen Kosten thun. Des kaiserlichen Raths Or. Wilhelm von Neichenbach Anbringen kennt jederBote nach dem Auszug aus dessen Instruction, t . Bern meldet als Neuigkeit, die Könige von Frankreichund England haben mit einander Frieden geschlossen und eine Heirathsverabredung getroffen,vnd dasein großer Triumpf gehalten werde." tl° Eine Botschaft von Mühlhausen bittet, ihre Stadt in ewigesVündniß aufzunehmen nach Inhalt der aufgestellten Artikel. Den Voten, welche diese Artikel nochnicht erhalten haben, werden sie nachgesendet werden. K'. Es wird Tag angesetzt auf Sonntag vorMichaelis nächsthin (24. September), sofern nicht Bern einen frühern Tag ansetzt. In letzterm Fall sollendie obigen Gegenstände auf diesem Tag verhandelt werden und der genannte Tag Sonntag vor Michaeliswegfallen. I». Die Boten dieses Tages schreiben (Sonntags nach Bartholomäi) an Ulrich Fluder vonLucern, Vogt zu Domodossala, sie vernehmen abermals, daß der Priester von Domo, dessen Schwester einenFranzosen zum Mann hat, abermals zu seinem Schwager nach Frankreich geritten sei. Der Vogt soll dieses