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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1514.

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wird beschlossen, von vier Orten, nämlich Bern, Lucern, Basel und Glarus, Boten nach Italien zu senden,welche auf Sonntag nach Maria Himmelfahrt (20. August) daselbst eintreffen und mit Vogt Fleckli von Schwyzund Burgermeister Falk von Freiburg, die bereits dort sind, nach ihrer Instruction über Versorgung unsererLeute zu Mailand, über die ausstehenden Gelder und die Unruhe zwischen dem Herzog und der Gemeinde,dem Handel zwischen denen von Domo und den Grafen von Arona nach Nothdurft verhandeln sollen, i». DieserTag war angesetzt wegen der päpstlicheil und englischen Vereinung. Nach mancherlei Reden wurden, inBetracht der bedenklichen Zeiten und dainit man einenRuggen" habe, beider Vereinungen wegen Entwürfeaufgestellt und den Voten mitgegeben. Da Zürich, Lucern, Schwyz, Glarus und Basel dießmal besondersin die päpstliche Vereinung nicht haben gehen wollen, so sollen Uri und Schaffhausen nach Zürich, Bernund Obwalden nach Schwyz, Uri und Nidwalden nach Lucern, Zug und Appenzell nach Glarus Votenschicken, die auf Samstag über acht Tage an den betreffenden Orten eintreffen und Sonntags darauf(13. August) vor Rüthen und Gemeinden bitten sollen, daß sie diese Vereinung annehmen und sich darinvon den übrigen acht Orten nicht söndern wollen. «. Der Anzug, an den Kaiser zu schreiben oder an ihneine Botschaft zu senden, um ihn um getreues Aufscheu und Rüstung zn bitten, wird nochmals in Abschiedgenommen, z». Es wird eine freundliche Schrift des Königs von England zu Gunsten Herrn Melchiorsvon Reinach angehörtvon wegen des gefangnen vnd geledigten Franzosen." Dagegen hat man die Bot-schaft des Königs von England auch von dem unbilligen Handel desselben von Reinach in Kenntniß gesetztmit der Bemerkung, daß wir dießfalls keine Vollmachten haben, weiter Antwort zu geben, «z. Die Botenvon Basel werden nochmals aufgefordert, die Klage, welche der kaiserliche Rath wegen Mißbrauch geistlicherGerichtsbarkeit gegen sie angebracht, an ihre Obern zu bringen, z. Auf abermalige Anhörung der Klagedes Grafen von Luggarus und der Erklärung der Boten von Lucern, Uri, Nidwalden, Zug und Solothurn,daß ihre Herren weder die Herrschaft Luino dem Grafen zurückerstatten, noch mit ihm darum vor Rechtstehen wollen, ist abermals mit ihnen geredet, daß sie ihren Obrigkeiten auf's dringendste empfehlen möchten,kraft des Beschlusses zu Baden dem Grafen die Herrschaft zurückzustellen und der Eidgenossen Brief undund Siegel zu ehren, damit man nicht genöthigt werde, das eidgenössische Recht zu brauchen, dessen dieübrigen Orte sie im Weigerungsfall nicht erlassen könnten. Damit die Sache einmal erledigt werde, sollensie auf nächstem Tag Antwort geben. K. Bern hat seine alten Nechtsame auf die Stadt und GrafschaftNeuenburg vorgelegt, mit der Bitte, dieselben anzuerkennen und ihm darüber Brief und Siegel zu geben.Das hat man zugesagt. Und als darauf von der Besetzung gedachter Stadt und Grafschaft geredet worden,verlangten Freiburg und Solothurn, daß sie unmittelbar nach Luccrn an die Reihe für Besetzung der Amt-leute daselbst kommen sollen. Andere dagegen meinten, nach Lucern sollen Uri und die übrigen Orte folgen,zuletzt Zürich, welches die Besetzung enden und wieder anfangen soll. Da man sich darüber nicht ver-ständigen konnte, so wurde beschlossen, den Gegenstand zu weiterer Erläuterung heimzubringen. 4. Auf diewiederholte Bitte des Herzogs von Savoyen werden die Orte, welche der savoyischen Vereinung noch nichtbeigetreten sind, auf das Freundlichste zum Beitritt eingeladein Sobald die Orte, welche gebeteil werden,der päpstlichen Vereinung beizutreten, sich entschlossen haben, sollen sie solches an Bern melden und diesesdann auf Bescheid des Cardinals zu Beschluß der Sache einen Tag ansetzen, v Auf Ansuchen Berns hatdie Mehrzahl der Boteil dieses Tages beschlossen, den Präsidenten von Dijon, der seit längerer Zeit inBern gefangeil gehalten wird, gegen eine Schätzung und Vergütung der Kosteil frei nach Hause ziehenzu lassen.