Juli 1514.
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Dieser Abschied solle 50 Jahre lang verbleiben.
Soll das Gotteshaus Einsiedeln dein Bischof jährlich 40 Gl. pro oonLolatioinlius geben.
Nach Absterben des jetzigen Abts sollen die Eidgenossen erkennen, was der neuerwählte einem Bischof fürdie Confirmation zu geben schuldig sei.
So oft während diesen bestimmten 50 Jahren ein neuer Abt zu Einsiedeln wird, soll er dem Bischof fürdie Confirmation 500 Gulden geben und das Gotteshaus von dem Stift Constanz nicht weiter beschwert oderbelastet werden.
Soll der Bischof ferner nicht das Gotteshaus mit Mandaten beschweren.
Sollen der Abt und sein Pfleger die Exemption von sich geben, sich und ihre Nachkommen derselben aufimmer gänzlich entziehen und vor Ende besagter 50 Jahre keiner neuen nachwerben, sondern dem Stift Constanzals ihrem rechten Obern und Ordinario zugehören und unterworfen sein.
Im Uebrigen soll jeder Theil bei seinen Rechten verbleiben.
Es werden beide Theile von den Eidgenossen ersucht, diesen Abschied anzunehmen und ihren Willen ohneVerzug denen von Zürich anzuzeigen.
Im Namen des Bischofs waren erschienen Junker Hans von Landenberg zu Klingen, auch Ulrich Alber,Notar, im Namen des Gotteshauses der Herr Pfleger (von Geroldseck).
īK.
Bern. 4 Z110. Juli (Montag nach INi-iol).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 219. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, (5. 27tt.
Archive Solothurn, Schaffhansen.
Bern hat Antwort begehrt auf seine letzthinige Anregung in Betreff der Kosten des Unterhaltsdes dort gefangenen Präsidenten von Dijon, besonders auch, ob seinem Sohn, der ihn besuchen wolle, Geleitgegeben werden soll. Da man hierüber sich ohne Instruction befindet, so soll auf dem nächsten Tag Ant-wort gegeben werden. I». Bern wird überlassen, mit dem dort gefangen liegenden Thomas Lütp nachGutdünken zu verfahren, v. Es wird im Namen der Kinder und Erben des de Furno augebracht, daß ihnenvon Seite unserer Eidgenossen von Solothurn die Kraft der mit gemeiner Eidgenossenschaft geschlossenen Ueber-einkunft schuldige Bezahlung nicht geleistet werde. Da von allen andern Orten de Furno befriedigt wordenist, so soll der Bote von Solothurn bewirken, daß dasselbe auch von Seite seiner Herren geschehe. «K. InBetreff des Spans zwischen dem Grafen von Arona und denen von Domo wegen der Zölle, worüber vor-mals beiden Theilen von uns guter Bescheid gegeben worden ist, soll der Commissar zu Domo dafür sorgen,daß gegen den Grafen nichts Unfreundliches vorgenommen, sondern weiterer Bescheid der Eidgenossen abge-wartet werde. «. Es sind zwei Männer von Biel zu Neuenburg gefangen, welche nach Dijon zu unfernFeinden gelaufen, als sie aber da keinen Dienst fanden, wieder zurückgekehrt siud. Man soll heimbringen,wie man dieselben strafen wolle, um solchen Geläufs los zu werden, ß'. Dem Papst wird „von wegenHerrn Cardinals von Sitten geschriben, Sin gnad gegen Jörgen vff der Flu zu Iren? guten Rechten zefürdern."K. Heinrich Koller, unserer Eidgenossen von Bern Stadtknecht, klagt, daß er, als er „das Venlin zu Lowerzgetragen," nicht mehr als einfachen Sold erhalten habe, und begehrt mit den Fahnenträgern aus denandern Orten gleich gehalten zu werden. Jeder Bote soll daher sich erkundigen, wie die Fahnenträgergehalten und ob sie von ihren Herren oder aus gemeinem Seckel besoldet worden seien. I». In Betreff