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Juni 1514.
sollen die Boten, die hineinreiten, bezahlen, s. Die Commissarien zu Domo und Mendris sollen aufSt. Verenatag (1. September) ihre Rechnung ablegen und den Saldo bezahlen, t. Heimbringen, ob manferner gestatten wolle, die Citationen zu brauchen, wie bisher, sa. Heimbringen, ob man unfern Eidgenossenvon Uri das Eschenthal geben wolle, oder nicht, v. Von den hohen Gerichten im Thurgau erhält jedesOrt 22 Gulden. Die Boten der drei Städte haben das Geld nur unter Vorbehalt der Genehmigung ihrerHerren und allen Rechten unbeschadet angenommen, Auf Sonntag nach Maria Magdalena (23. Juli) sollein Bote zu Baden sein des Hauses Leuggern und derer von Klingnau wegen. „Das sol sust in keim Abscheidston." Derselbe Bote soll auch bei der Rechnung zu Wettingen sein. Auf den nächsten Tag nach MariaHimmelfahrt (16. August) soll von jedem der sechs Orte ein Bote nach Mellingen geschickt werden des Wegbausund anderer Sachen wegen. Vogt Winkler, der Landvogt von Baden, der Untervogt und der alte Stadt-schreiber sollen auch dazu kommen, zr. Jedes Ort soll Aufsehen bestellen auf Jacob Michel, den man nenntHanS von Lachen, seiner Drohungen wegen. ». Der vorige Artikel des Grafen von Luggarus wegen (»)wird dahin abgeändert, daß vor Ansehung des Tages man noch eine Botschaft an die vier Orte schickenund nach ihrer Antwort dann das Weitere berathen will. Bern, Unterwalden und Solothurn sollen nachLucern, Zürich und Glarus nach Uri, Schwyz und Freiburg nach Nidwalden, Basel und Schaffhausen nachZug, jedes auf St. Maria Magdalenatag eine Botschaft schicken und Tags darauf sollen in allen vier Ortendie Gemeinden versammelt werden, um das Anbringen der Boten zu hören; hierauf soll man auf St. Jacobs-tag (25. Juli) den Tag zu Schwpz, mit Vollmacht nach Gelegenheit der Sache zu handeln, leisten, s»!». Rech-nung: Von Dießenhofen erhält jedes Ort 9 Gulden 1 Dickplaphart; vom Vogt zu Mendris 3 rheinischeGulden; 2 Dickplaphart von Trivulzios Gut; Steiler und Weingeld sind noch nicht eingezogen; von VogtKüng aus den Aemtern im Argali 50 Pfund; vom Vogt Jost im Rheinthal betrifft es jedem Ort 34rheinische Gulden, die soll er auf St. Martistag zahlen; vom Landvogt zu Sargans 58 Gulden an Münze,2 Pfund für 1 Gulden; vom Landvogt im Thurgau vom Landgericht 22 Gulden, voll den Niedern Gerichten20 Gulden zu 16 Batzen; aus der Büchse zu Mellingen 18 Pfund 13 ß., aus der zu Bremgarten 7'/sPfund, aus der zu Zurzach 3^/2 Pfund, aus der zu Klingnau 1 Pfund 8 ß.; von Hegnauers Hof 20rheinische Gulden, all sder Büchse zu Birmenstorf 1 Dickplaphart, aus der zu Koblenz 3 Gulden zu 16 Batzeil,aus der zu Baden 19 rheinische Gulden. Dein Vogt zu Baden bleibt man schuldig 148 Pfund 8ß. 4 hl.Uild da er jedem der 9 Untervögte 5 Ellen Tuch geben soll und ihm dafür nicht mehr als 27 Pfund abge-rechnet sind, soll man auf nächstein Tag berathen, was man ihm weiter daran thun wolle. !»?». Spruchder sieben alten Orte in Angelegenheiten des Abts Wilhelm voll Fulach und des Gotteshauses Pfäfers,betreffend Einzug der gichtigeil und ungichtigen Forderungen, Zinse:c., Todtfälle, Verzinsung und Ablösungdes iil Zug aufgenommenen Anleihens des Gotteshauses, Bewohnung des Schlosses Wartenstein durch denAbt, Correction der ungehorsamen Conventherren, Jurisdiction über Einzüglinge in des Gotteshauses Ge-nossame ob der Skr, sowie über die in der Genossame der sieben Orte unter der S-lr seßhaften Gottes-hausleute voll Pfäfers. «v. Abschied zu Baden auf Ulrici wegen der Exemtion Einsiedelns von Constanz.
Zu I»>». Nach Wegelin Pfäfeser-Negesten Nr. 880.
Zu vv. Ilx Luiiuug,rio ^.rolüvü lAusisälsuLis : Actum Baden auf Ulrici 1514 : „Als wegen der Exemp-tion zwischen dem Bischof von Constanz und dem Abt von Einsiedeln ein Zwist entstanden, wurde deßwegen zuZürich ein Vergleichsabschied gemacht, welchen aber der Pfleger von Einsiedeln und die Herren von Schwyz alsdes Gotteshauses Schirmherren nicht angenommen, weßwegen dieser neue Vergleichsabschied auf den Tag zuBaden gemacht worden: