Juni 1514.
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SSV.
Baden. 161^, 28. Juni (visilia?stri Ä (Jahrrcchnung.)
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 212. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, «. 2»«.
Archive Schwyz, Solothurn, Schaffhaiiscn.
t». Hans Karli von Granbttnden hat im Namen des Hauptmann Nußbaumer gebeten, daß man dasVerbot gegen ihn aufheben wolle. Da nun Ambrosius von St. Gallen geredet hat, man soll den Nußbaumerfragen, dieser aber beständig Recht anruft, haben wir angenommen, das heimzubringen und auf dem nächstenTag zu Zürich Antwort zu geben. ?». Die päpstliche Votschaft ist mit guten Worten abgefertigt und ihrgesagt worden, da man eine andere Botschaft vom Papst auf den Tag zu Beru erwarte, so werde mandiese auch anhören, e. Das Gesuch des Vogts von Luggarus um Verbesserung seines Lohns soll heim-gebracht werden. «K. Dem Gesuch des jungen Nnßbaumer von Chur um Nachlaß seiner Tröstung wirdnicht entsprochen. Die Antwort auf die Bitte des Vogts von Sargans, man möchte dem Müller zuMels etwas am Zins nachlassen, wird verschoben, l. Ebenso der Entscheid darüber, ob man das Schloß„Godlag" weiter besetzen, oder ob man es brechen wolle. K. Heimbringen das Begehren derer von Lauis,daß man ihnen die Münze aufrichten wolle. I». Ebenso das Ansuchen des Wirths zu „Pyaß" (Biasca), daßwir ihm die Freiheitsbriefe um den Zoll bestätigen möchten, deren er auch einen vom König von Frankreicherhalten hat. Das will man heimbringen. ». Auf diesem Tag ist der Graf von Luggarus wieder erschienenmit der Bitte, ihn wieder zu dem Seinen kommen zu lassen, oder doch ihn vor Rechtsverweigerung zuschützen. Darauf haben wir Lucern, llri, Nidwalden und Zug zur Eröffnung ihrer dießfalligeu Instructionenaufgefordert. Ihre Antwort lautet dahin, was sie mit dem Schwert gewonnen, wollen sie behalten undwenn die andern Orte keinen Theil daran haben wollen, so behalten sie es allein, werden ihnen aber späterauch keinen Theil daran geben, wenn sie es verlangen. Darauf haben die übrigen Orte sie abermals umRückgabe von Luino an den Grasen gebeten und erklärt, wenn sie dieß nicht thun wollen, so sei ihr Wille,daß sie dem Grafen vor den übrigen Orten darum zu Recht stehen sollen, damit derselbe nicht rechtlosgelassen werde. In dieser Angelegenheit wird ein Tag nach Schwyz gesetzt auf Sonntag nach St. Jacobstag(30. Juli), um die Antwort der vier Orte entgegenzunehmen und das Weitere zu verfügen, ßi.» Heim-bringen den Anspruch, welchen der Herr von Tobel auf das Erbe einer im Thurgau verstorbenen Frauerhebt. I. Ebenso die Bitte derer von Lauis um eine Schenkung an ihre Kirche. »«. Die Gardeknechte,welche aus Frankreich kommen, soll man bei ihren Eiden fragen, warum sie herumziehen und aus welchemOrt sie seien; man soll sie gefangen legen und nach ihrem Verdienen strafen, es seien Gardeknechte oderAndere, die herauskommen, i». Die Zugewandten bitten, man möchte ihnen von dem Geld, das jährlichaus Mailand kommt, auch etwas an ihre Kosten geben. «. Die Boten, welche nach Lauis gehen werden,sollen mit Zuratheziehung des Buchs, das zu Luggarus liegt, mit den Zusätzern zu Lauis um ihre Ansprachenabrechnen, p. Von Luggarus erhält jedes Ort 22 rheinische Gulden 4 Nößler. «ß. Die Kosten des Reuß-untersuchs, die sich auf 80 Pfund belaufen, werden aus der Büchse bezahlt. In Zukunft soll man es nachInhalt des Urbars zu Baden halten, damit man solchen Kostens überhoben bleibe. Das Urbar sagt: „Dasdas Wasser vollenklich en mitten ein Dritteil offen vnbekümret stand vnd ein frye straß yedcrman sy byxx Pfund Pfennigen." ». Was man den Büchsenmeistern zu Lauis nach der Rechnung schuldig ist, das
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