Juni 1514.
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Bote weiß die Klage, die Meister Jörg Bürker, Zahnbrecher aus dein Nheinthal, gegen unsere Eidgenossenvon Basel gestellt und wie er sich erboten hat, unter Leistung eines Eides auf den nächsten Tag zu Zürichzu kommen und auf seine Klage das Recht zu erwarten, t. Da nun die Rosse der zu Zürich gefangenenFranzosen verkauft sind, machen sowohl ihr Wirth Heinrich Nubli, als auch die Knechte, die sie bewachthaben, Anspruch aus den Erlös. Man soll auf dem nächsten Tag erkennen, welche Forderung daraus bezahltwerden, oder ob das Geld vorderhand still liegen soll. K. Was auf das Anbringen Lucerns an die vonWillisari ihres Ungehorsams und ihres ungeziemenden Unterfangens rvegeir geschrieben worden ist weiß jederBote. Glauben sie beschwert zu sein, so mögen sie auf dem nächsten Tag zrr Badeir mit ihren Anliegenerscheinen. I». Es ist an die Boteir der Eidgenossen gelangt, daß ein großer Aufbruch hinlaufender Knechte indas Herzogthum Mailand stattgefunden habe und unter ihnen geredet worden sei, wenn der Herzog nicht genüg-samen Sold gebe, so ziehen sie über den Mont-Cenis. Diese Nachricht hat uns veranlaßt, sofort einen Lauf-boten mit einem offenen besiegelten Brief an die Knechte zu schicken und sie zur Heimkehr unter ernster Bedro-hung mit Strafe au Leib und Gut aufzufordern. Den Boten zu Badeu und den Vögten im Thurgau, Nhein-thal :c. wird von dieser Sache auch Kenntnis; gegeben, i. Der päpstlichen Botschaft ist auf diesem Tag keinendlicher Bescheid gegeben worden; man hat ihr angezeigt, daß in Kürze ein Tag zu Bern werde gehalten werden,wohin, wie man vernehme, auch eine päpstliche Votschaft kommen werde, ans diesen Tag verschiebe man dieAntwort, zumal wir gegenwärtig ungleiche Befehle haben, Caspar Göldlin meldet seinen Herren vonZürich, daß eine Botschaft des Herzogs von Mailand nach Bern kommen werde. I. „Die Antwnrt der Kottendes durchlüchtigen künigs von Engenland, beschechen vff die brief vnd Missincn von den Herren den Eidgnos-sen": Erstlich sagt er den Eidgenossen Dank für die Sendung einer Votschaft an ihn. Zweitens antworteter auf fünf in jenen Briefen begriffene Artikel: 1. Er habe vor. so lange gegen den König von Frankreich zukriegen, bis er die Landschaften, die mit besserm Recht einem König von England gehören, dem Konig vonFrankreich abgenommen habe. 2. Er gedenke 10,000 Mann zu Pferd und 30,000 Mann zu Fuß gegenFrankreich zu verwenden. 3. Er gedenke durch diejenigen Theile Frankreichs zu ziehen, durch welche erletztes Jahr gezogen sei, dann in die Champagne und weiter. 4. Betreffend die Zeit des Heerzugs sei esnoch nicht möglich, eine bestimmte Angabe zu inachen, zum Theil wegen der Unzuverläßigkeit der Bundes-genosse!;, zum Theil weil er mit dem Kaiser wegeu Lieferung voi; Schiffe;; für die Ucberfahrt des Heeresund über dessen Verpflegung noch nicht im Reinen sei. 5. Was die Richtung eines voi; bei; Eidgenossenzu unternehmenden Angriffs betreffe, so überlasse der König das ihrer Weisheit und ihren; freien Ermessen,er bitte nur, ihm dieselbe und die Macht, mit welcher der Feldzug unternommen werde, brieflich mitzu-theilen. — Dazu haben die englischen Boten die Meinung geäußert, es dürfte beiden Theilen der Abschlußeines ewigen Bündnisses heilsam sein, in der Weise, daß die Eidgenossen sich verpflichten, niemals in Kriegenzwischen England und Frankreich dem »letztern direct oder indirect Hülfe zu leisten, sondern jeweilen demKönig von England mit einer Anzahl Kriegsvolk ii; seinen; Sold und in der ihn; schicklichsten Weise bei-zustehen. In diesem Bündniß sollten der Papst und der Herzog von Mailand behufs Erhaltung ihres Gebietsinbegriffen sein. Und wem; ein derartiges Bündniß den Eidgenossen nicht gefallen sollte, so mögen sie dazuoder davon thun, was sie gerecht und billig dünkt, dann werden es die Boten wieder an den König bringen. —Um auf diesen Vortrag der Boten des Königs von England und andere Artikel, die der Erledigung bedürfen,Antwort zu geben, wird Tag gesetzt nach Zürich auf Sonntag nach Sanct Ulrichstag, den 9. Henmonat.Ii». Da vorhin Mauriz Hüruß, seßhaft zu Stein, hinter unfern Eidgenossen von Zürich, und Johannes