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Juni 1514.
nicht genöthigt sei, behufs der Besieglung dem alten Landvogt mit großen Kosten nachzureisen; was dagegendie herrschenden Orte berührt, möge mit des jeweiligen Landvogts Siegel besiegelt werden. >»». Nicolaus,der Schreiber zu Neuenburg, welcher sich wegen einer Buße von 100 Pfund und einer Schuld von 400 Pfundan den Markgrafen, die sein Schwäher schuldig gewesen, gegenüber unfern Herren verschrieben hat, behauptet,solches sei ihm auf dem letzten Tag zu Solothurn nachgelassen worden. Mai: weist ihn an, in Solothurneine schriftliche Erkanntniß einzuholen, inzwischen will man die Sache heimbringen. »». Die Chorherrenvon Neuenburg sind mit der Bitte erschienen, man möchte die von der Stadt, auch andere Grafschaftsleute,welche ihnen Zehnten schuldig sind, denselben aber „vff den Räben" nicht bezahlen wollen, zur Entrichtunganhalten, „domit si ouch Jrer seelen halb wurden entladen." Dagegen erklären die Burger der Stadt, dieSache gehe nicht sie allein, sondern die ganze Grafschaft an, auch haben sie keine Vollmacht zu antworten,sie wollen es aber an ihre Geineinden bringen und dann Antwort geben. Daher hat man beiden Parteieneinen andern Tag gesetzt auf Sonntag nach Unserer lieben Frauentag im August. «. Bis auf eben den-selben Tag wird die Sache Peters zum Bären verschoben, z». Die Stadt Neuenburg begehrt neuerdings,man möchte ihr das Kornmaß und das Ellenmaaß um 15 Mütt Weizen jährlich geben, sie wolle dannfürderhin selbe in eignen Kosten in guten Ehren halten, «z. Die von Peseux sind erschienen und habenuns gebeten, zwischen ihnen und dem Herrn von Valendis zu marchen. t. Man hat davon geredet, einHaus zu Peseux zu kaufen, um den Zehntenwein daselbst einlegen zu können, s. Etliche von Landeronbegehren, daß Hofgericht gehalten werde, damit die Appellationsfälle zur Entscheidung kommen. Es wirdbeschlossen, den Tag auf Sonntag nach Unserer lieben Frauen Tag im August zu setzen und denselben nachalter Uebung öffentlich ausrufen zu lassein Da viele schwere Händel zu entscheiden sind, soll jedes Ort zweierfahrne Männer schicken und dabei ordnen, wie es mit dem Verfahren gehalten Vierden soll. t. Der Handelzwischen der Stadt Neuenburg und denen von St. Blasien des Holzes wegen ist bis zum nächsten Tagaufgeschoben.
558.
Zürich. 29. Juni (Zinstag vor St. Joh. Baptist).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Vl. Id:!, Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, <>. 2l!>.
Archive Schwyz, Frciburg, Solothnr», Schaffhause».
i». Bern zeigt an, der Präsident von Dijon, welcher in gemeiner Eidgenossen Namen dort in Ge-fangenschaft gekommen sei, beklage sich, er könne die Kosten seines langen Aufenthalts nicht länger erschwingen.Bern begehrt daher von den übrigen Orten Gutsprache für ihren Theil der Kosten, wenn er noch längergefangen behalten werden soll. Da Niemand dießfalls Vollmacht hatte, so fällt der Gegenstand in denAbschied. I». Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell erneuern ihr Begehren der Bundesbeschwö-rung wegen. Man hat sie hierauf gebeten, in Betracht der Kürze der Zeit bis zum Schwörtag jetzt dieSache wie früher vor sich geheu zu lassen. Dabei soll aber jedes Ort seucen Boten, welche zur Bundes-beschwörung geschickt werden, empfehlen, „darum zum geschiktesten zu handlen." v. Die Klagen derer vonDomo und Eschenthal gegen den Herzog von Mailand wegen Zollbeschwerden und Anderm werden auf dieJahrrcchnung zu Baden gewiesen, «i. Den Gardeknechten, die bisher beim König von Frankreich gewesensind, will man wegen verschiedener über sie ergangener Reden kein Geleit geben. Daneben soll man heim-bringen, wie mail, wenn einige unter ihnen in's Land kommen, sich gegen sie verhalten wolle, e. Jeder