Juni 1514.
797
SS7.
Neuen bürg. 4 Z 4 18. Juni (Sonntag nach Corporis CNrisii).
Staatsarchiv Luceru: Acten Neuenburg. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, v. 243.
Archive Solothurn, Freiburg.
». Rechnungen der Vögte von Landeron, von der Zihl, von Valtravers, Boudrp uitd des Schaffnerszu Neuenbürg. Die Einnahmen und Ausgaben an Pfennigen, Weizen und Hafer sind spezifizirt wie inAbschied 499 oben. Korn und Hafer werden den Vögten zu Geld angeschlagen, der Mütt Weizen zu5 Pfund, der Mütt Hafer zu 30 ß. Den Wein, der über die Ausgaben vorschießt, von allen Verwal-tungen zusammen 172 Mütt 1 Sechter 6 Maß, vertheilen die Orte unter sich, es erhält jedes Ort 43'/s Mütt.Die Summe der Nechnnngsrestanzen beträgt an Pfennigen 1553 Pfund 13 ß. 8 D., sie wurde getheilt,jedes Ort erhielt 388 Pfund 4 Groß. Darin begriffen 100 Pfund, welche die Stadt Neuenbürg als Ehr-schatz für die Mühlen gegeben hat. Weiter haben die Orte empfangen durch den Vogt von Landeron 35 PfundStrafgeld von Knechten, die in Frankreich gewesen sind. Dieses Geld hat man dein alten Landvogt Ludwigvon Diesbach an seine Kosten und den Knechten als Trinkgeld gegeben. ?». Der Herr von Vaurmarcus begehrt,daß den Fischern 35 Pfund gegeben werden möchten, welche von der Frau Markgräfin denselben angewiesen,ihnen aber bei der Rechnung nicht abgezogen worden seien, v. Junker Hans von Erlach bittet, manmöchte dem Schultheißen zu Bern ein Lehen zu Valtravers leihen. Dagegen verlangt der Vogt von Val-travers, daß dasselbe dem Anton Gupot, Bürger zu Neuenburg, geliehen werde, der es vom Hofmeister desHerzogs von Savoyen gekauft habe. «I. Die von Morteau sind erschienen der 200 Franken wegen, diesie von der Kastvogtei wegen dem Haus Neuenburg schuldig sind, mit Begehren, man möchte sie deßhalbunangesprochen lassen, da diese Kastvogtei von der Herrschaft Bannes, nicht von der Herrschaft Neuenburg her-rühre. Man hat aber nach eingezogener Erkundigung erfahren, daß sie doch von der Herrschaft Neuenburgherrühre und ihnen darauf ernsthaft zugeredet, ohne fernere Ausflüchte die 200 Fr. zu geben. Die vonMorteau begehrten dann Aufschub, um die Sache vor ihre Gemeinde zu bringen, mit dem Anerbieten, innertMonatsfrist dem Landvogt Antwort zu geben. Solches wird ihnen zugestanden, v. Derer von Landerondemüthige Bitte um Nachlaß der Hälfte des vorjährigen Weinzinses wegen Hagelschaden null man heim-bringen. 4. Die weggelaufenen und wieder heimgekehrten Knechte haben ihre Strafe im Thurm mit zehn-tägiger Einsperrung bei Wasser und Brod abverdient. K. Der Landvogt Anton Haas begehrt, man möchteihm einen Schaffner bestellen wie dem vorigen Landvogt Ludwig von Diesbach; er bedürfe dessen um somehr, da er die Landessprache nicht sprechen könne. Darauf hat man auf Gefallen der Obrigkeiten hinihm entsprochen und den Anton Guyot, Burger zu Neuenburg, zu einem Schaffner gesetzt. I». Der alteLandvogt Ludwig von Diesbach begehrt eine Quittung für seine Amtsverwaltung. Da aber noch verschiedenekleine Schulden ausstehen, so hat man die Sache verschoben bis zum nächsten Tag. I. Der alte Schaffnerverlangt Bezahlung einiger Forderungen, die er an den Markgrafen habe. Ii.. Die Freundschaft des JohannGaudet, Anton Jacobe und Louis Humbert bittet um deren Begnadigung und Erlanbniß zu deren Rückkehrin's Land. I. Die Leute von der Stadt und gemeiner Grafschaft bitten, man möchte ein Siegel mit derGrafschaft Zeichen machen lassen, um mit selbem die Käufe und Alles was die Orte nicht berührt zu siegeln,damit, weil nicht alle Käufe, die unter einem Laudvogt geschehen, von ihm besiegelt werden können, man