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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1514.

wasser gsegnen, vnd der küng sye Im lieber dann Santpeter, vnd wenn er schon für den Himmel komm, so müsseer In lan. Ouch wurde witter gerett oder er rett, es weren von Willisow zu Burgdorf gesin kurzer zit acht tusentknecht by einandern han vnd wenn man schon zum bapst zieht, so wil ich zum küng züchen."

Staatsarchiv Zürich id. 171.

Zu I»- Im Zürcher Abschied VI. 173 findet sich ein Abschiedfragment von Zug vom 10. Mai, Mittwochnach Cruci, worin der Zürcher Hauptmann zu Mailand klagt, daß die eidgenössischen Knechte im Schloß keineGewalt, selbst nicht einmal Zutritt zu denHöchen Werinen" haben, ebendaselbst Seite 174 ein datumloser Briefdes Cardinals von Sitten, wodurch derselbe nach übereinstimmenden Kundschafterberichten über die Stärke derfranzösischen Truppen in der Dauphinöe und in Burgund, ihre Rüstung zu einem plötzlichen Einfall in Italien,die kürzlich erfolgte Sperrung der nach Piemont führenden Pässe, die drohende Gefahr für Asti und Alessandriamittheilt und die Eidgenossen mahnt, gerüstet zu sein, allfällig Piemont mit 6000 Mann zu besetzen.

ÄST.

13. Mai (Samstag nach lubilate).

Staatsarchiv Bern ! Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 0. Iii».

Boten: Bern. Junker Albrecht von Stein; Rudolf Senser, Venner; Conrad Willading; Conrad Vogt,von den Rüthen; Lienhard Willading, von den Bürgern. Basel. Hans Lombard; Hans Pratteler, des Raths.Freiburg. Hans Stoß, Altseckelmeister. Biel. Junker Urs Marschalk, Meyer; Benedict Jäger, des Raths.

Diese schlichten die Anstände zwischen der Stadt Solothurn und ihren Angehörigen ans den HerrschaftenFalkenstein und Bechburg, auch denen, die in die Steuer nach Lostorf gehören: 1. Dieselben sollen dasBurgrecht schwören und gleich gehalten werden wie die in den obern vier Herrschaften. 2. Die genanntenLandleute können sich in drei Jahreszielen von der Leibeigenschaft lösen. 3. Jeder Theil soll seine Kostenan sich tragen. 4. Amnestie für die Betheiligten am Aufruhr, mit Ausnahme des Hauptmanns von Öltenwenn er sich insbesondere verfehlt hat, ebenso Gerold Lömensteius, Bernhard Sässelis und Anderer, die mitdem König wider gemeine Eidgenossen gehandelt haben. 5. Auch die Landleute sollen Solche unter ihnen,die der Obrigkeit Warnung gethan, weder strafen noch verfolgen. 6. Neber Wunn, Weide u. s. w. bleibtes bei dem gütlichen Vcrkommniß zwischen unfern Eidgenossen von Solothurn und den Landleuten. 7. Ins-besondere sollen die Laudleute ihrer natürlichen Herrschaft stets gehorsam sein u. s. w. was sie auch ver-sprochen haben.

AZA.

Lncorn. 151^, 31. Mai (Mittwoch vor Pfingsten).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Vl. 175.

Dieser Tag wurde angesetzt unter den fünf Orten Zürich, Lucern, Uri, Unterwalden und Zugwegen einiger Zölle und neuer Beschwerden, welche Schwyz auf Salz, Anken und Anderes gesetzt hat und eswurde ab diesem Tag an Schwyz geschrieben, es möchte von solchen Neuerungen abstehen und seinen daherigenEntschluß zu unserer aller Händen an Lucern mittheilen, t». Zürich hat Schriften vorgelegt, die von denBoten aus England angekommen sind, woraus hervorgeht, daß eine Botschaft des Königs von England nach