Mai 1514.
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Herren gehorsam sein sollen. Denen von Solothurn wird in gleicher Sache auch geschrieben. I». JederBote kennt das Anbringen des Ammann Frunz von Unterwalden und des Vogts Weihenbach, in Betreffder Reden, die einer von Unterseen gethan hat, auch die Antwort, die man dem Ammann Steiner von Zuggegeben, v. Der Bote von St. Gallen begehrt Namens seiner Herren, daß die Eidgenossen für sie umdas Gut, welches ihren Kaufleuten weggenommen worden, quittiren. Das wird in den Abschied genommen.«I. Jedem Boten wird eine Abschrist der Reden des Jacob Nadler zu Burgdorf gegeben. «. Der Gefan-genen zu Zürich wegen läßt man es bei dem Abschied von Bern bleiben, I. Der Graf von Luino bittetunter Vorweisung eines Empfehlungsschreibens vom Herzog von Mailand, daß die Herrschaft, welche nochin Händen der Eidgenossen sei, aber zu seiner Grafschaft gehöre, ihm zurückgestellt werde, wie es ihm längstzu Baden mit Brief und Siegel zugesagt aber noch nicht erfolgt sei. Erforderlichen Falls erbiete er sich zuRecht vor gemeinen Eidgenossen und werde ihren Spruch, wie er auch ausfallen möge, gütlich bestehen lassen.Auf den nächsten Jahrrechnungstag zu Baden soll jeder Bote die Antwort seiner Herren bringen, ob mansich des Rechten beladen oder die Orte, welche Luino innehaben, zur Herausgabe anhalten wolle. K-. DemHerzog von Mailand werden die abermals in seinen Dienst begehrten tausend Knechte in Ansehungder Untreue der Lombarden und aus andern Ursachen für dieses Mal abgeschlagen. Ii. Auf die Nachricht,daß unsere Hauptleute und Knechte im Zusatz zu Mailand nicht zum besten versorgt seien und vom Herzogbegehren, besser versorgt zu werden, hat man vier Boten von Zürich, Uri, Unterwalden und Zug verordnet,welche Donstags über acht Tage nach Mailand reiten und mit dem Herzog deßhalb und anderer Sachenwegen reden sollen. ». Auf frühern Tagen haben Freiburg und Solothurn begehrt, daß wir ihnen auchschwören, nun stellen Schaffhausen, Appenzell und St. Gallen das gleiche Begehren. Das alles hat manin den Abschied genommen bis zum nächsten Tag. Ii.. Nachdem angezogen worden, wie einer oder zweivon Willisau strafbare Reden geführt und noch Andere aufgereizt haben, ist denen von Lucern empfohlen,Untersuchung walten zu lassen und nach Gutdünken gegen sie zu verfahren. I. Auf Doctor NeichenbachsBrief, das Burgrecht der Meersburger betreffend, haben wir uns erkundigt und Niemanden gefunden, der siezu Burgern genommen hätte. Der Bote von Zürich soll l)r. Neichenbach dieses sagen. »». Wegen LorenzBrandenberg wird die Antwort unserer Eidgenossen von Zug angehört, aber ihnen empfohlen, ihn in Haftzu legen, wie es zu Bern verabredet worden, i». Jeder Bote weiß, wie die von Schaffhausen mit demSchad gehandelt haben, das soll auch heimgebracht werden. «». Ein Marchstreit derer von Mellingen miteinem Privaten soll auf nächster Jahrrechnung behandelt werden.
« nach Berner Exemplar.
Zu «1. „Jacob Nadler mit eim von Lutzern geret Hab, sy tagen vnd machen vnd er wüß nit, was sytagen, so sy lang tagen. Es syen zwen von Willisow by Im gesin vnd die haben geret, das Ergow vnd dieSibentaler wellen ein frieden han vnd wanden, sy sölten zu Burgdorf sin. Denn vff das rett der von Lutzern,üwer sind zwen miner Herren bekamen, die han ich gefragt, die Hand mir gefeit, der küng wel vil land vnd lüt han,dz gefalt Inen nit. Vff das ret Jacob Nadler, der küng von Frankrich hat mich sibcn vnd zwenzig jar erzogenvnd ich wil Im lieber dienen dann den Arsbruttern vnd der bischof von Wallis ist ein Arsbrutter vnd ein ver-logner Mann. Vff das rett der von Lutzern: Ich truw nit das er ein sinnlicher Mann sye, er ist den frowen zuhold. Vff das rett Jacob, er hat ein Knaben gehan, den hat er ouch geflorenzet vnd hat zu wegen bracht das ergern zu wegen bracht (het), das er bapst wer worden, so het er dann den zers durch den Sessel henken, damit erdie esel geritten Hab, ob er nicht ouch gehört Hab, wann einer bapst were, das einer thun ums. Vnd die Lampartersyen Arsbrutter vnd Ketzer vnd er wol Inen nit dienen, vnd der bapst sol des längs müssig gan vnd sol wie-