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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1514.

selbe gegen Sold ihm zukommen lasse. 6. Wenn es den Eidgenossen gefalle, wolle er stets eine Anzahleidgenössische Knechte bei sich halten und dieselben besolden, wie es in frühern Zeiten geschehen ist. 7. Dazuwerde der König den Orten, wenn der Friede geschlossen und vollzogen wird, die alten gewohnten Pensionenwieder geben. 8. Alle Ansprachen an den König sollen damit hin und ab sein, alle Gefangenen beidseitigohne Schätzung freigegeben werden. Niemand soll wegen dessen, was er im vergangnen Krieg mißhandelthaben mag, verfolgt oder bestraft werden. Wenn die Eidgenossen auf diese Vorschläge einzutreten Neigunghaben, so möchten sie aus jedem Ort zwei Boten in des Königs Kosten nach Dijon senden. Diese Anträgewerden in Abschiedsweise an die Obrigkeiten zu bringen angenommen, damit man auf folgenden Tagen sichdarüber erkläre. Ii,. Es wird berichtet, der Cardinal von Gurk habe den Herzog von Mailand und denCardinal von Sitten zu sich nach Mantua berufen. Da man davongefährlichen Aufsatz" befürchtet, wirdden beiden Herren geschrieben, sie sollen ohne der Eidgenossen Wissen und Willen keiner solchen Einladungfolgen. I. Der Herzog von Mailand verlangt 1000 Knechte mit zwei Hauptleuten und Vennern, um siezu seinen Reisigen vor Crema zu legen und dadurch seiner Unterthanen Schaden und Verlust zuvorzu-kommen. Man will hierüber auf dem nächsten Tage antworten. »»». Der Gefangenen zu Zürich wegenist von dem Mehrtheil abgeredet, die vier Herren mit einigen Dienern zu behalten, die übrigenso nützitmögen vßtragen", heimkehren zu lassen; Zürich soll ihnen in der Eidgenossen Namen Geleit geben. Fürdie erlaufenen Kosten sollen alle für einander Hast und Pfand sein mit Regreßrecht auf einander, wenn sienach Hause kommen. Ri. Der junge Feer und Jacob Schmid von Lucern sind gegen den Lüti gehört,letzterer beharrt auf seinen Aussagen gegen Feer, den Schmid dagegen hat er einigermaßen entschuldigt.Deßhalb hat mau den Handel Lucern ganz anHeim gesetzt, zumal Lüti an vielen Orten Unwahrheit gesagthat und deßhalb auf seine Aussagen nicht viel zu bauen ist. «». Auf allerlei schriftliche Warnungen ausder Lombardei werden die frühern Beschlüsse bestätigt, daß Jedermann sich zu sofortigem Auszug gerüstethalte. Auch soll jeder Ort seine Zusätzer in den Schlössern Lauis und Luggarus haben, und soll denHauptleuten und Commissarien daselbst alle Sorgfalt anempfohlen werden, z». Da im thurgauischen Land-gericht etwas Unordnung waltet, so daß Todtschläge lange Zeit ungefertigt bleiben, so wird verabredet, daßwenn die Freundschaft des Erschlagenen nicht klagt, der Landvogt die Klage stellen und gegen den Thäterdas Recht vollführen soll. «Z. Da der Besoldung der Knechte zu Mailand wegen Mißverständnisse malteil, sowird den Knechten geschrieben, sie sollen sich mit zwölf Monatssölden per Jahr begnügen und sich Monatfür Monat auszahlen lassen; wer sich damit nicht begnüge, der soll heim kommen, man werde einen andernan seine Stelle schicken, i . Burgermeister Falk von Freiburg wird wieder nach Mailand gesendet, um dagemeinschaftlich mit dem Vogt Fleckli von Schwyzzehandlen nach vnser aller lob, nutz vnd Ereu." «. Dievon Zug berichten, wie sie den Lorenz Brandenberg gerichtlich an Ehre und Gut gestraft haben und bitten,man möchte es dabei bewendet sein lassen; wenn sich weiteres auf ihn erfinde, so werden sie ferner pflicht-gemäß gegen ihn handeln. Schaffhausen berichtet, es habemit frag vnd erkuudung durch den Nachrichtervnd sunst" gegen Ulrich Schad gehandelt, wie dessen Verzicht ausweist. Da die Boten dieses Tages keinehierauf bezügliche Befehle^ hatten, haben sie diese Berichte in den Abschied genominen, in der Meinung jedoch,daß Zug deu Brandenberg abermals verhaften und peinlich fragen, Schaffhausen gegen den Schad auchweiter vorgehen soll, damit man die ganze Wahrheit erfahre und das Uebel gehörig bestraft werde, t. DemHerzog von Mailand wird geschrieben, seinem Kämmerer gesagt und Burgermeister Falk und Vogt Fleckliaufgetrageil, sie solleil dafür sorgen, daß ihnen die Schlösser zu Mailand und Creinona, sammt den Noccen und