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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1514.

Siegelgeld geben, das sei geschehen. 3. Ueber den Zug nach Dijon und den Friedensschluß daselbst wisse ernichts, er sei erst nachher nach Dijon gekommen und nur eine Nacht da gewesen. 4. Ueber sein und der übrigenAnwälte Verhältniß zu La Tremouille und dessen Untersangen bestätigt er wesentlich die frühern Aussagen.

S4S.

Ostrich. s j» I 4, 4. Astrll (Zinstags nach 3uüion).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 151. Staatsarchiv Vern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, l). 149,

Archive Schwvz, Freiburg, Solothurn, Schaffhansen.

Boten: Zürich. Bürgermeister Nöist; Hr. Wyß; M. Winkler; M. Berger. Bern. Rudolf Senser;Cunrad Willading. Lucern. Vogt Zukäs; Vogt Kloß. Uri. Ammann Jmhof. Schwyz. Ammann Kätzi;Martin Andermatt. Unterwalden. Vogt zu Wyßenbach. Zug. Ammann Schwarzmurer; Christian Jtten.Glarus. Hans Altmann. Basel. Jacob Meyer; Ulrich Falkner. Freibnrg. Seckelmeister Stoß; Haupt-mann Schnewli. Solothurn. Vogt Hugi; Vogt Hebolt. Schaffhausen. Burgermeister Barter; Ludwigvon Fulach. Appenzell. Ammann am Eggeli; Hauptmann Zellweger. Abt von St. Gallen. Ludwigvon Helmstorf; Canzler Schenk. Stadt St. Gallen. Spitalmeister Ulrich Seiler. Bünden. Vogt Egli.

Es wird angezogen, daß Knechte aus der Eidgenossenschaft aufgewiegelt und den Katzenbergern zuGenua zugeführt werden, wobei zu besorgen steht, daß dieselben am Ende doch dem König von Frankreichzukommen möchten. Deßhalb soll man in den Orten und durch die Vögte alles Weglaufen von Knechtenverbieten, da wir doch mit Frankreich in offenem Kriege stehen. Es wird beschlossen, daß man zweiBoten im Namen gemeiner Eidgenossen zum König von England senden wolle, um zu vernehmen, wessenman sich des Königs von Frankreich wegen von ihm zu versehen habe. «;» Jedes Ort soll seine Zusätzerzu Lauis und Luggarus auf die vorgeschriebene Zahl bringen. Basel zeigt an, es lasse für jedes Orteinen Brief seines Bundes machen und bittet, dieselben zu besiegeln, wenn sie umhergeschickt werdeu. Dassoll jeder Bote heimbringen, damit die Besieglung erfolge, wie es von den acht Orten zugesagt ist. «. Urierhält für seine Kosten mit dem Gefangenen, hinter welchem die 1000 Kronen Beutegeld von Novara ge-sunden wurden, 20 rheinische Gulden, ll'. Bern, Freiburg und Solothurn Habel? uns in die Mitherrschaftüber die Grafschaft Neuenburg eintreten lassen, doch unter der Bedingung, daß wir ihnen einen Brief geben,sie bei den Rechten zu belassen, die sie von alter Zeit her daran gehabt haben. A-- Dagegen fordern diegenannten drei Städte auch Theil am Rheinthal und erklären, wenn wir ihnen selben nicht freiwillig geben,so werden sie darum rechten. Man bittet sie abermals, in Betracht der Länge der seit der Erwerbungverflossenen Zeit von diesem Begehren abzustehen mit Anerbietung aller andern Freundschaftsdienste. Z«. Daim Thurgau viele Todtschläge vorfallen und wenn die Thäter mit der Verwandtschaft sich abfinden, sie nichtvor Gericht kommen, sondern mich mit dem Landvogt sich gütlich abfinden, so soll man sich berathen, obnicht dem Landvogt Weisung gegeben werden soll, auch wenn keine Klage der Verwandten vorliegt, dieThäter nichts destominder zur Strafe zu ziehen, damit solcher Unfug abgestellt werde, s. Jeder Bote erhälteine Copie des Aubringens, welcher IN-. Constanz Keller, Chorherr zu Bern und Bürgermeister Falk, imNamen des Cardinals von Sitten gethan haben. Was Burgermeister Falk dazu weiter geredet, weiß jederBote zu sagen. Ii. Eine Schrift, worin vr. Reicheilbach die Praktiken anzeigt, die der Papst mit dem