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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1514.

sich verpflichten, ohne uns keinen Frieden mit dein König zu machen; wenn wir auch die gleiche Zusagegeben, werde der Kaiser uns wieder 1000 Reisige und das Feldgeschütz, das wir vor Dijon gehabt,zuordnen. Auf diese Anbringen wird nun geantwortet: Bei den großen Rüstungen des Königs von Frank-reich in Delphinat und Burgund und da der Markgraf von Montferrat, der Markgraf von Saluzzo und derTrivulzio zu Parma und in dortiger Gegend liegen, wissen wir nicht, wo wir uns gegen Angriffe wehrenmüssen und können daher keinen Zug thun, noch uns verpflichten, ohne Wissen und Willen des Kaiserskeinen Frieden zu machen. Wir stehen mit unfern ausgezogenen Leuten in steter Bereitschaft, dem König zubegegnen, wo er uns angreifen werde und bitten den Kaiser, die Reisigen und das Geschütz zu unserer Hülfeauch bereit zu halten. Werden wir später zu Rathe, gegen den König zu ziehen, so werden wir solches zurechter Zeit an kaiserliche Majestät berichten, damit Geschütz und Reisige bei uns eintreffen können. Stehenwir einmal zusammen im Feld, so werden wir einseitig keinen Frieden schließen. Da der kaiserliche Botemit dieser Antwort sich nicht befriedigt erklärte, sondern abermals einen Feldzug gegen Frankreich und Zusagewie abgemeldet begehrte, so übernahm man das Begehren nochmals an die Obrigkeiten zu bringen. Dochwird ihm erklärt, wir seien Willens, wenn der König den vor Dijon abgeredeten Vertrag halten wolle,auch unsererseits dabei zu bleiben. Das gnädige Erbieten und die wohlwollende Gesinnung kaiserlicherMajestät für die Eidgenossenschaft verdanke man höflich und werde bei allfälligem Angriff der kaiserlichenErblande nicht ermangeln, der Vereinung volles Genüge leisten. 8. Die Verantwortung derer in der solo-thurnischen Herrschaft Falkenstein auf das ihnen von diesem Tag zugegangene Schreiben kennt jeder Bote.

Ebenso was mit der Botschaft des Papsts der Vereinnng und anderer Sachen wegen geredet und ver-handelt worden ist und welche Aenderung sie der 500 Pferde wegen gethan hat. Heimbringen wasder Burgermeister Falk von Mailand heraus geschrieben hat. v. Auf Sonntag nach Mittefasten (26. März)sollen die Boten wieder zu Zürich sein und das Beutegeld von Novara unter diejenigen vertheilen, welchean der Schlacht gewesen sind. Jedes Ort soll seinen Mannschaftsrodel auf den angesetzten Tag bereit halten.

Der Bote von Freiburg soll seinen Herren empfehlen, daß sie ihren Hintersaßen Michael Hafner vonBremgarten anhalten, seine Frau wieder zu sich zu nehmen oder ihr Kind zu versorgen.

Der Zürcher Abschied geht nur bis u» inclusive. w fehlt im Lucerner-, Berner- und Schwyzer Exemplar.

548.

Bern. 454^, 27. März (Montag nach 4,Äwro).

Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, Iis. ZIS. Staatsarchiv Zürich! Abschiede, VI. II!». Staatsarchiv Bern! AllgemeineEidgenössische Abschiede, I). III, Archive Schwyz, Solothnrn, Schaffhauscii.

». Die vier Städte im Argau haben sich durch ihre Gesandten in Betreff des Handels und VorgehensGerold Löwensteins und Bernhard Sässelis verantwortet und begehrt, man möchte ihnen gegen denselbenzum Recht verhelfen, denn sie wollen nicht für solche geachtet werden, die ihren Herren unfern lieben Eid-genossen von Bern widerwärtig oder mißfällig sein wollten. I». Der Landvogtj der Waadt und einer derSecretäre des Herzogs von Savoyen haben mitgetheilt, es nöthigen diesen Unruhen in seinem Lande Piemont,sich persönlich dahin zu verfügen und er bitte die Eidgenossen, ihm eine Botschaft mitzugeben, die ihm ratheund helfe, wo es die Rothdurft und die Erhaltung seines Staates erfordere. Auf dem nächsten Tag soll