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Februar 1514.
jährlich an die Obrigkeit zu entrichten hat, beträgt 344 rhein. Gulden 3 Dicken und ist noch nicht bezahlt,f. Jeder Bote weiß zu sagen, wie wir das Geld vertheilt haben, das für Zoll und Verschiedenes einge-gangen ist; jeder Bote erhielt 44 Kronen und 13 rhein. Gl. K. Die Zollner haben geklagt, die Säumerauf der Urnerstraße verkaufen Käse in's Herzogthum Mailand ehe sie hereingeführt werden, das bringe denZöllen zu Lauis und Luggarus Nachtheil. Auch etliche von Livinen kaufen zu Luggarus Leder, geben keinenZoll davon und führen es denen in: Herzogthum zu, zum Nachtheil des Zolls: „vormals ist der brach gsin,dz ein jeglicher, der zollfry was, sich erzöigen must vor den Zoller vnd bi sim Eid sweren ob dz gut sinwas, so er fürt oder ob ers verkoufft hat oder in ander lüten namen fürt." I». Wir haben zwei Jüng-linge aus Lauis, die im Schloß gewesen und verrufen waren, begnadigt, den Bartholomäus von Turbin undden Bonaventura von Somaz, und zwar auf Bitte der Landschaft und ihrer Freunde, insbesondere eines Edel-mannes von Bellenz, Schwiegervaters des Bonaventura de Somaz, Johann Jacob Nusca, der uns Eidgenossenstets gute Dienste geleistet. Da wir nicht gänzliche Vollmacht hatten, so haben wir die zwei auf Wohlgefallenunserer Herren begnadigt, so daß wenn diese unfern Beschluß nicht ratificiren, sie frei wieder das Landverlassen können, i. Die Burger von Luggarus haben ernstlich gebeten, ihnen im Herzogthum Mailandwie andern unserer Unterthanen Zollfreiheit zu verschaffen. Si. Hieronymus Morosini, Landschreiber zu Lauis,bittet, man möchte seinen Lohn festsetzen. Das soll auf Pfingsten zu Baden geschehen. I. Jeder Bote weißseinen Herren zu berichten, wie Junker Caspar Göldli und mit ihm die Lauiser vor uns im Recht gestandensind gegen denen von „Castelion" (Castiglione?). Die Parteien wurden zu Lauis gegen einander ins Rechtverfaßt und der Handel dann von uns nach Luggarus gewiesen, damit die von Castelion mit Vollmacht zuGewinn oder Verlust da erscheinen. Dieselben haben nun durch ihren Fürsprecher vortragen lasten, CasparGöldlin und die Lauiser haben sie zweimal gebrandschatzt, sie der Kirchenzierden und Priesterkleider beraubt,ihre Häuser und das Schloß zun: Theil zerstört. Auf die Frage Caspar Göldlins, ob sie ihu der Räuberei,der Wegnahme der Kirchenzierden und der Zerstörung des Schlosses anklagen, antworten sie jedoch mit Nein,denn nachdem er mit ihnen einen Vertrag gemacht, sei er nach Mailand geritten, sie hoffen, wein: er bei ihnengeblieben wäre, so wäre dieser Schaden ihnen nicht zugestoßen. Dagegen klagen sie der zwei Brandschatzungenund der Wegnahme eines Rosses in: Werth von 40 Kronen wegen. Hierauf antwortet Junker Caspar, das Roßhabe ihm Einer aus freiem Willen geschenkt und was die Brandschatzungen betreffe, so sei er durch den Herzogund dessen Näthe zu ihnen geschickt worden, weil sie sich von: Herzog abgeworfen, „Fransa" (Frankreich) gerufenund auf der Straße gelegen seien, um die Leute zu berauben und den Zuzug zum Herzog und den Eid-genossen zu hindern, sowohl gegen Como als nach Novara; er sei auch auf dem Zug gegen Castelion voneinen: der obersten Räthe des Herzogs begleitet worden. Die von Castelion meinten hierauf, die Räubereiund Kircheucntweihung sei von den circa 40 Knechten ausgegangen, die Göldli im Schloß gelassen hatte.Diese aber stellen es entschieden in Abrede. Beide Parteien ließen darauf ihre Kundschaften verhören, dieAussagen des Caspar Göldli fanden sich dadurch bestätigt und demzufolge wurde ein Urtheil gegeben, daßer sich wohl verantwortet habe und von der Klage losgesprochen sei. Denen von Castelioi: wird ein JahrZeit gegeben, um zu ermitteln und kundbar zu machen, wer ihre Kirche beraubt habe, diese soll JunkerCaspar Göldli, wenn er ihrer habhaft wird, nach Verdienen strafen und zun: Schadensersatz anhalten,ik». Es ist nothdürftig den großen Thurm im Schloß zu decken, da er sonst gänzlich zu Grunde geht.