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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1514.

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gebeten, damit sie dieselbe Zollfreiheit erhalten wie die von Lauis und Luggarus und andere unserer Unter-thanen; sie behaupten, solches sei ihnen von unfern Eidgenossen von Uri und auch von Herrn FranciscStampa, dem Botschafter des Herzogs, verheißen worden, v. Ans unser Begehren haben die von Domosich bereitwillig finden lassen, dein Dollmetscher und dein Knecht, der die Stadtthore öffnet und schließt, einenanständigen Lohn zu geben. «I. Dem Vogt Zick von Uri, welcher der erste Vogt zu Domo gewesen undetwas Geld eingezogen haben soll, soll man kund thun, wo er Rechnung zu geben habe. v. Der Vogtvon Ober-Eschenthal, von dem man Rechnung gefordert hat, erklärt, er könne keine Rechnung geben, denndie Seinen geben gar keine Steuer, man möge erkennen, ob man dieselben steuerfrei lassen wolle oder nicht.

Luggarus. 13127. Februar.

Staatsarchiv Lucevn: Lauis und Luggarus-Abschiede, I. 13. Archive Freiburg, Svlothuru, Schaffhattseu.

Ai. Jeder Bote soll an seine Herren berichten, wie man den Vogt im Mainthal einvernommen hat,der Unholdinnen wegen, deren er noch drei im Gefängniß hat. Man hat ihm empfohlen, in den Sachenzu handeln und zu richten, daß unsere Herren Ehre und Nutzen davon haben;denn der Hendel sind so fil,so er an vns bracht het, die dieselben in langem nit mögen vßgericht werden; vff sölichs Hand mir Jmsbeuolhen, denn er vns geschickt dunkt sin." t>». Der Vogt von Bellenz fordert von denen im Mainthal4 Ducateu und 4 Zigerstöcke laut einem Vertrag, den die vom Mainthal vor vielen Jahren zu Zeiten derHerzoge von Mailand mit einem Comnüssar zu Bellenz eingegangen haben, damit sie von da deutsches Salzbeziehen konnten, wofür sie jedem Comnüssar zu Bellenz die obgenannten 4 Ducaten und 4 Zigerstöcke zugeben sich verpflichtet hatten. Die vom Mainthal entgegnen: Ein Herzog von Mailand habe ihnen in ver-gangner Zeit bewilligt, von Bellenz her deutsches Salz für ihren Verbrauch in ihr Thal zu fuhren, aber-nicht zum Weiterverkauf, dafür sollten sie dem Comnüssar Bürgschaft geben, aus die er für die Strafe greifenkönnte, wenn einer von diesem Salze weiter außer das Thal verkaufte. Nachdem sie eine Zeit lang dieseBürgschaft gegeben, haben sie mit einem Comnüssar den Vertrag gemacht, daß sie keine Bürgschaft mehrstellen, dafür aber jedem Comnüssar der nach Bellenz komme, 4 Ducaten und 4 Zigerstöcke geben sollen solang sie da Salz kauften; nun seien sie aber das nicht mehr schuldig, denn die Eidgenossen haben ihnenerlaubt, Salz zu kaufen wo es sich ihnen am besten schicke. Sie zeigen einen vom Herzog Philipp vonMailand ausgestellten, besiegelten Brief aus dem Jahre 1440, wodurch er denen von Mainthal und Verzascaerlaubt, deutsches Salz in Bellenz zu kaufen und das auf dem nächsten Weg in ihre Heimath zu führen, ohneandern, die nicht in die Thäler gehörten, davon zu verkaufen. Für Uebertretungen dieses letztern Verbotssollen Zuwiderhandelnde nach der Ordnung, welche die herzoglichen Näthe zu Mailand gemacht haben, bestraftwerden und damit keiner der Strafe entgehe, sollen die voni Mainthal und Verzasca dein Comnüssar zuBellenz Bürgschaft stellen. Alles das soll jeder Bote an seine Herren bringen. «. Die jährliche Steuervom Mainthal beträgt 60 Ducaten, davon hat Vogt Betschart von Schmyz dem Voten 58 Ducaten gegebenund einem Läufer, welcher der Gefangenen wegen nach Deutschland hinaus geschickt wurde, 10 Dickpfennige.«K. Der Zoll (zu Luggarus) ist auf 3 Jahre vom 1. Mai an verliehen um 050 Sounenkronen jährlich,weder Krieg noch Pest noch irgend etwas vorbehalten, Die Steuer, welche die Grafschaft Luggarus