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Januar 1514.
gesetzt werde. «I. Der Bischof von Constanz ist auf diesem Tag persönlich erschienen, um seinen Handelgegen den Abt von Einsiedeln der Exemtion wegen vorzutragen, auch was unsere Eidgenossen von Schwyzihm deßhalb geschrieben haben, mit dem Begehren, den Handel, weil beide Parteien geistlichen Standes, vorihren Ordinarius, d. i. den heiligen Vater zu weisen, von welchem auch die Exemtion herfließt, auch daßwir Thätlichkeiten verhüten und, wenn es nicht anders sein könnte, ein Rechtsverfahren nach Laut der mitihm bestehenden Vereinung veranlassen möchten. Dagegen hat der Pfleger von Einsiedeln, der von Geroldseck,des Gotteshauses Einsiedeln Beschwerde auch vorgebracht. Alles das wird in den Abschied genommen undwird mit dem Bischof, dem Pfleger und denen von Schwyz geredet, sich aller Thätlichkeiten zu enthaltenund unfern Rathschlag abzuwarten, v. Jeder Bote weiß, was die Botschaft des Herzogs von Savoyendes Geleits wegen angebracht hat und wie sich der Herzog zur Friedensvermittlung zwischen uns und demKönig anerboten hat, mit dem Begehren, man möchte ihn im Frieden bedenken. 4'. Abermals ist angezogen,daß etliche der Unser» zu Dijon vor dem Frieden vermummt in die Stadt geritten seien; dagegen hat Züricheröffnet, es sei berichtet, daß Herr Renward Göldli, Ritter, Hauptmann Huser von Lucern und JacobSchmid in die Stadt geritten seien, aber erst nach dem Friedensschluß. Lucern soll die drei genannten vorseinen Rath stellen, ihnen sagen, daß dieses uns übel gefalle und sie einvernehmen, was sie da drinnengethan haben. K. Der Herr von Meziäres und seine Mitgesellen, die zu Zürich sind, bitten, wir möchtenihnen aus den Kosten helfen. Haben sie es verdient, so soll man sie vom Leben zum Tod richten oder umGeld beschützen, aber länger in solchen Kosten zu leben vermögen sie nicht. Auch bittet der Herr vonMeziöres, man möchte ihm gestatten, einige seiner Knechte um Geld heimzuschicken, da Jörg Hedinger ihmkeines gebracht habe, auch ihm gestatten, daß er wieder wie andere Christenmenschen die Kirche besuchen dürfe.Man will seine Bitte an die Obrigkeiten bringen und gestattet ihm vorläufig, seine Pferde zu verkaufen unddas Geld an seine Schulden zu verwenden, auch einen Knecht um Geld auszuschicken. I». Der zu Berngefangene Präsident von Burgund bittet auch. Jemanden nach Geld ausschicken zu dürfen. Das wird Bernund Freiburg anheimgestellt. Da Bern diesen Präsidenten allein über das, was er mit den Seinen gehandelt,in Untersuchung ziehen will, so sollen andere Orte, die dasselbe auch zu thun begehrten, solches Bern zuschreibenund nähere Angaben darüber machen. ». Hans Schiudler von Bern hat geredet, es sollen vor Dijon50,000 Kronen ausgegeben worden sein. Es wird beschlossen, denselben hierüber zur Rede zu stellen. Daauf Lichtmeß der Herzog von Savoyen eine Zahlung nach Solothurn legen soll, so erhalten die Boten, welchedas Geld dort abholen, Auftrag, von dort nach Bern zu reiten und in unser aller Namen den genanntenSchindler zu berechten, lk.. Da die päpstlichen Boten auf die Antwort, die wir ihnen wegen Erstreckungder Vereinung auf die Lebenszeit des Papstes gegeben haben, weitere Rede mit uns gehalten und dieBegehren päpstlicher Heiligkeit uns schriftlich mitgetheilt haben, so soll jedem Ort beförderlichst eine Copiedavon zugesendet werden. Was über die von der päpstlichen Botschaft angetragene Friedensvermittlung mitihr gesprochen und dem Papst geschrieben ist, weiß jeder Bote. K. Der kaiserliche Rath vr. Wilhelm vonNeichenbach hat neuerdings eine Instruction eröffnet, die ungefähr auf dasselbe hinausläuft wie die frühere;wir haben es deßhalb auch bei der frühern Antwort bleiben lassen. Darauf hat er eröffnet, der Kaiser unddie Könige von Aragon und England beabsichtigen im Frühjahr einen mächtigen Zug gegen Frankreich zuthun; da wir die gleiche Absicht haben, so möchten wir mit ihnen zusammen wirken und ohne sie keinenFrieden mit Frankreich schließen, dasselbe wollen sie auch thun. Da man keinen diesfälligen Befehl undzudem der päpstlichen Botschaft den Versuch einer Friedensvermittlung gestattet hat, so will man darüber