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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1514.

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an die Obern berichteil und auf St. Valentinstag (14. Februar) zu Zürich Antwort geben. »»». Ilrizeigt an, es seien von der Schlacht von Novara her 1600 Kronen, Unterwalden, es seien 60 Gl. ihnen zuHänden gekommen und erbieteil sich, selbe in die Beute zu legen. Es wird mit ihnen geredet, daß sie dasGeld auf den angesetzten Tag mit sich bringen. Da Appenzell nun auch als ein Ort angenommeil ist,wie Schaffhausen, die Boten von Appenzell sich aber auf Tagenungeordnet setzeil vber unseres Herrn vonSt. Gallen botten, dz vorher nit gewesen ist," der Abt aber sich hierüber beklagt, so soll man auf demnächsten Tag diese Sache in Erwägung ziehen. «. Der Abt von St. Gallen und die Stadt St. Gallenbegehren Abschrift vom Appenzeller Bund. Da dieses kein Geheimniß ist, soll man ans nächstem Tag ant-worten. A». Eine Anzahl Knechte aus der Eidgenossenschaft ist in Mailand ohne Erlaubnis; ihrer Obernund nicht in Dienst und Sold des Herzogs. Diese thun dem Herzog und dem Lande vielen Druck undSchaden. Da zudem viele Knechte ohne Erlaubnis; fortwährend nach Mailand laufen, so wird unfern Votendaselbst, Vogt Fleckli und Bürgermeister Falk, ab diesem Tag geschrieben, sie sollen allen, die nicht vomHerzog in Sold genommen oder ohne Erlaubnis; ihrer Obern dort sind, bei ihren Eiden gebieten, heim-zuziehen, gegen Widersetzliche sollen sie unsere Leute im Schloß, auch des Herzogs Leute zu Hülfe nehmen.Sie selbst, die zwei Boteil, sollen bis ans weitem Befehl da bleibeil und in allen Dingen das Beste thun,es sei zwischen den Fregosi lind Adorni oder Andern. Ihnen wird auch dieser Abschied zugeschickt. Dazusollen alle Orte den Ihrigen verbieteil, ohne Erlaubnis; nach Mailand zu laufen. Bern, Lucern, Frei-burg und Solothurn solleil ans das von den übrigen Orten wegeil Neuenbürg und dem von ClMelard ansie gethane Anbringen auf dem Tag zu Zürich auf Valentini Antwort geben.

ii«z nach den Abschiedsexemplaren von Schwyz und Bern.

Zu k. Leos X. Gesandten Vortrag an die Eidgenossen:

Aus den Antworten ans die Artikel, die wir Euerer großmächtigen Weisheit auf letztein Tag vorgebracht,haben wir Folgendes verstanden:

1. Ans den Artikel wegen Verlängerung der Vercinung ans Lebenszeit des Papstes habt Ihr Eidgenossenfolgendes geantwortet: Da die Vereinung, welche Ihr inii dem Papst Julius scl. gehabt, jetzt noch ein Jahr undlänger Bestand habe, so sei der Abschluß einer neuen nicht dringend; zu dieser Winterszeit mögt Ihr die Gemeindennicht wohl versammeln, doch soll der Papst Eures guten Willens gewiß und überzeugt sein, daß selbst wennkeine Vereinung wäre, Ihr stets auf den Schirm des heiligen Stuhls und der Kirche bedacht sein würdet.

Darauf antworten wir (päpstliche Gesandte): Da die Winterszeit gehindert hat die Sache vor die Gemeindenzu bringen und weiter zu verhandeln, so wollt doch dieses Artikels eingedenk sein, um ihn zu gelegener Zeit zuverhandeln. Wiewohl der Papst Euere gute Gesinnung anerkennt, so hat er doch durch dieses Verlangen derErstreckung in Ansehung der guten, Papst Julius erwiesenen Dienste, eine Pflicht zu erfüllen geglaubt, auch hatder sel. Papst Julius es ihm noch empfohlen. Der Papst wolle einen gemeinen Frieden in der Christenheitmachen und sich dazu der Hülfe der Eidgenossen bedienen. Es wäre besser, die neue Vereinung vor Ablauf deralten gemächlich zu verhandeln, aus keinem Mißtrauen, sondern nur um den Beistand der Eidgenossen für Her-stellung des gemeinen Friedens, Beschirmung des Herzogthums Mailand und der Eidgenossen selbst zu sichern.

2. Der Friedensvermittlung wegen zwischen Frankreich und Euch sagt Ihr dem heiligen Vater Dank undmögt wohl leiden, wenn der in Burgund verabredete Friede zur Anerkennung und zum Vollzug komme. Daraufantworten wir: a. Der Papst meine nicht, daß der Franzose ihn oder die Eidgenossen betrügen soll, sei dahereinverstanden, daß letztere gerüstet bleiben, damit nichts versäumt werde; sie mögen auch für die UnterhandlungenZeit und Tag setzen und sollen dem Papst selbst darüber schreiben aber schnell, damit der allgemeine Friede und