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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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754
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December 1513.

sei ein unbegründetes Gerede, daß Frau Margareth in Flandern über einen Frieden zwischen dem Kaiserund dem König von Frankreich unterhandle; mir möchten solchen Mißtrauen erzeugenden Reden keinenGlauben schenken und uns bei kaiserlicher Majestät von jeder Gefährde für sicher halten. l>. Wenn derPapst, der Herzog von Mailand und die Eidgenossen sich mit den Florentinern und Anden:,so vilicht jetzonit gemelt vnd dennocht mit der Zyt darin gezogen werden möchten", eine besondere Vereinigung in Italienzu machen in: Begriffe stehen, so möchte solches vielleicht wider die kaiserliche Mäjestät und ihre Brüder,die Könige von Aragonien und England, gerichtet sein, die daran auch Unwillen empfinden und sich umso eher mit den: König von Frankreich in Friedensunterhandlungen einlassen möchten. Der Kaiser begehrevon den Eidgenossen und habe auch an den Papst und den Herzog von Mailand solches begehren lassen,daß sie sich einer solchen neuen italienischen Vereinung fern halten. 7. Weiter verantwortet der Kaiser dasHinlaufen der Landsknechte und den Handel des Grafen Andreas von Sonnenberg sel. gegen den GrafenFelix von Werdenberg und Petrus Stella, den venetianischen Voten, wie Jedermann zu sagen weiß. 8. DerSchluß gedachter Instruction geht dahin, daß der Kaiser etwas Nachricht habe, wie der König von Frank-reich noch beabsichtige, sein Kriegsvolk mit dem des von Bourbon zu vereinigen und selbes nach Asti undGenua zu schicken, wogegen wir Eidgenossen bereits einen Auszug bestimmt hätten, um solchen: Unternehmenzu wehren. Der Kaiser lasse uns zu diesen: Zug, der die anderweitigen Unternehmungen gegen Frankreichnur befördern könne. Glück wünschen und anerbiete die möglichste Unterstützung. Alle diese Anbringenman in den Abschied genommen, um die Obrigkeiten zu berichten und ihre daherige Willensmeinung aufkünftigen Tagen vorzubringen. «. Hierauf sind die Boten der Frau (Erzherzogin) Margaretha von Flandernerschienen und haben gedankt, daß man in dem Bericht von Dijon die Grafschaft Burgund so förmlich vor-behalten habe, mit Bitte, ferner getreues Aufsehen auf dieselbe zu halten. Dabei haben sie etliche Straßen-ränder namhaft gemacht, welche in den untern Landen ihr Wesen treiben, und gebeten, wir möchten die-selben, wenn sie in die Eidgenossenschaft kämen, nicht schirmen, sondern nach ihren: Verdienen strafe»'L. Jeder Bote kennt den muthwilligen Handel, den Herr Hans Jacob von Klingenberg, Domherr zu Consta»;und sein Vicar zu Pfyn gegen die Leute zu Gttudelhart im Thurgau mit einer erlangten Kommission vo»päpstlicher Heiligkeit vornehmen, was zuzulassen den Eidgenossen schmählich wäre, weßhalb von dem von Klin-genberg darüber schriftliche Auskunst verlangt ist. Wollte er nicht abstehen, so soll man auf nächsten Tag gefaßtsein, zu beschließen, was man gegen ihn und den Vicar zu Pfyn thun wolle, damit die Leute von Gündel-hart zur Ruhe kommen. A. Ebenso weiß jeder Bote seinen Herren zu berichten, was mit den BotenSavoyen verhandelt worden ist wegen Verlegung der Lyonermesse nach Genf und dem Geleit an die Ka»sileute, wie die Orte, welche den Aufschub der savoyischen Zahlung noch nicht zugesagt, gebeten sind, bisLichtmesse Ausschub zu geben, wie die drei Orte, die der savoyischen Vereinung noch nicht beigetreten si»^ihre Antwort bis im Mai verschoben haben, ferner was der savoyische Bote der Rüstungen des KönigsFrankreich wegen und wie sein Fürst sein Geschütz bereit halte, angebracht hat. I». Der Graf von Luggar»^hat seine Botschaft wieder auf dem Tag gehabt, um die ihm entwendeten Herrschaften zurückzuforder»Nachdem man die ihn: widerwärtigen Orte aufgefordert, bis zum nächsten Tag endliche Antwort zu gebe»,hat man seinen: Bote:: erklärt, wein: Antwort komme, so werde man ihm selbe mittheilen, er habenicht mehr nöthig, deßhalb auf Tage zu kommen. ». Der Beute von Novara wegen erbieten sich die Orte,welche solches Beutegut hinter sich haben, dasselbe herauszugeben, wenn Freiburg solches auch thue. Daraufwird Freiburg ernstlich aufgefordert, auf den nächsten Tag solches Gut herauszugeben, damit die Sache