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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1513.

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erledigt und der Unwille des gemeinen Mannes gestillt werden möge. Wenn dieser Einladung nicht Folgegegeben wird, so soll man auf dein nächsten Tag ferner besprechen, welche Maßregeln diesfalls zu nehmenseien. Bezüglich des Spans zwischen Freiburg und Solothurn um den Stand ihrer Ehrenzeichen imFelde soll man auf nächstem Tag Vollmacht einholen, selber zu entscheiden, damit weiterer Unwille deßhalbvermieden werde. I. Heimbringen die Bitte Basels, daß jedes Ort ihm in sein neu erbautes Nathhaus einFenster gebe. Auf den vorigen Beschluß betreffend die Besetzung der Schlösser zu Mailand und Cre-vwna berichtet die mailändische Botschaft, das Schloß zu Cremona sei noch nicht in der Hand des Herzogs,es würde aber großen Unwillen erregen, wenn die für die Besetzung dieses Schlosses bestimmten 100 MannZurückgeschickt werden müßten, der Herzog bitte daher, diese einstweilen nicht zu senden. Man hat diesemBegehren entsprochen und verordnet, daß demgemäß jedes Ort vor der Hand nur 17 Knechte absenden soll.!»> Der in Zürich gefangene französische Herr begehrt, man möchte ihm aus den Kosten helfen, sei es, daß'van ihn beschütze, sei es, daß man änderst über ihn verfüge, er sei nicht so mächtig, als wir vielleicht glauben,^uf dein nächsteil Tag soll man darüber Antwort geben. Mail hat ihm auch gestattet, einen Ueberreutervon Zürich mit einem Brief um Geld nach Dijon zu schicken, doch soll man den Brief zuvor leseil. <zp. Es'st angezogen, es seien zu Dijon, bevor der Friedensvertrag gemacht wurde, ihrer drei von unserer Eidge-vossenschaftverbüßet" zu den Herreil in die Stadt geritteil. Jedes Ort soll sich bemühen zu erfahren,v>er die gewesen seien, i». Die Boten, die zu Mailand geweseil, hätten zu Luggarus einige Appellationenledige,, sollen, sind aber nicht alle dahin gekommen und haben diese Händel nicht entschieden. Daher sollledes Ort seinem Boten Befehl geben, auf nächstem Tag davon zu reden, damit die Leute an jenen OrtenZu Recht und Alistrag kommen, «g. (Dieser Tag war angesetzt worden, um zufolge des letzten mit derBotschaft des Königs von Frankreich, Herr Hans von Bessey, Ritter, Grüyer in Burgund gemachten Ab-schieds bezüglich Aufrichtung des vor Dijon beschlossenen Friedens die Antwort des Kölligs durch gedachtenvon Grü zu empfangen. Es ist aber weder der von Grü, noch Jemand anders im Namen des Königsuuf diesem Tag erschienen.) Dagegen haben die Boteil von Basel eine Schrift hören lassen, worin ihreHerren ihnen verkünden, daß etliche Baseler Kaufleute ans ihrem Rückweg von Lyon von den Franzosenviedergeworfen und ihrer Maaren entwert wordeil seien, was vielleicht andern Kaufleuten ans der Eidge-vossenschaft auch geschehen sei. Wir möchten ihnen ratheil und helfen, daß die Ihrigen wieder zu ihrenGittern kommen. Und als hierauf unserer Eidgellossen von Zürich Stadtreiter, welche den von Grü nachBurgund begleitet haben, mündlich berichtet haben und die Briefe, die der Herr von La Tremouille undbedachter von Grit herausgeschickt haben, gelesen sind und darin keinerlei Anzeige zu Bestätigung des vorDijon abgeredeten Friedens gefunden wird, sondern Alles nur darauf hinausläuft, dem von Grü und demBrüsidenten von Burgund ein freies Geleite von allen Gemeinden unserer Eidgenossenschaft, zu und von uns'U des Königs Land zu kommen, zuzuschicken, in welchem Fall sie sich zu uns verfügen wollen, so hat mandaraus erkannt, daß des Königs Wille nicht sei, den Frieden von Dijon zu vollstrecken. Man soll also das^förderlich an die Obrigkeiteil gelangen lasseil und aus der hl. drei Könige Tag mit aller Vollmacht, Weiteres'u Sachen zu beschließeil, sich wieder in Zürich einfinden. Auf das Schreiben unserer Eidgenossen vonBern wegen dein Vornehmen, das ihre Gemeinden gegen den zu Genf gefangeil gehaltenen Präsidenten vonDijon beabsichtigen, und wegen der 50,000 Kronen, 'die im abzug von Dysion vsgeben sin sollen", weißJedermann, was unter den Boten hievor, sowie auch von dem, was unfern Eidgenossen von Bern, Lucernund Solothurn letzten Sommer von den Ihrigen begegnet ist, geredet wurde und daßzu enthalt vnser