December 1513.
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uns gefalle, davon zu reden, so dürften selbe geneigt sein, auf vier, fünf, sechs oder mehr Jahre eine solcheVereinung einzugehen und jedem Ort jährlich 1000 Gulden, oder über wie viel man sich vereinbarte, zuPension zu geben. Durch eine solche Vereinung würde nicht nur das Herzogthum Mailand, sondern ganzItalien „in sicher wesen vnd ewigen srid gesetzt." 5. Der König von Frankreich habe den Papst um Ver-mittlung seiner Fehde mit den Eidgenossen angesprochen. Der Papst habe aber solches nicht übernehmenwollen, ohne zuvor unfern Willen zu vernehmen, und würde auch nichts anderes sprechen, als daß der Königden vor Dijon abgeredeten Frieden aufrichten, halten und vollstrecken soll, in Betracht daß dieser Friede einehrlicher und löblicher und die Kirche darin vorbehalten sei. Wenn dieses erlangt werden möchte und derAllmächtige dem Papst die Ehre und Gnade vergönnte, so würde er darauf mit Hülfe und Rath der Eid-genossen trachten, in der ganzen Christenheit Frieden, Ruhe und Einigkeit zu machen. Insbesondere seiseine Absicht, den römischen Kaiser, als nach ihm den Ersten in der Christenheit, bei solchem Werke beizu-stehen und keineswegs ihn auszuschließen. 6. Der obgenannte Herr Gorus de Gheris sei dieser Angelegen-heiten wegen in aller Eile zu uns abgefertigt und bitte dringend, dieselben an unsere Obrigkeiten zu bringen,s° daß er in etwa zehn oder zwölf Tagen päpstlicher Heiligkeit unsere Antwort bringen könne. — Da dieseAnbringen den Obrigkeiten noch nicht bekannt und die Boten dieses Tages deßhalb ohne Vollmachten waren,stut man beschlossen, selbe in den Abschied zu nehmen und den Obrigkeiten möglichste Beschleunigung ihrerAntworten zu empfehlen. ?». Da der Herzog von Mailand gebeten hat, ihn wegen der Besetzung derSchlösse Mailand und Cremona nicht mit Knechten zu überladen, so hat man auf Gefallen der Obrigkeiten^schlössen, die Zahl der Knechte auf 300 festzusetzen, 200 für das Schloß zu Mailand, diese sollen in das"ordere Schloß „nd nit in Nogken" gelegt werden, 100 für dasjenige zu Cremona. Jedes der zwölf Ortestellt 25 Mann und als Hanptmann einen vernünftigen, ehrlichen Manu, der seiner Stelle gewachsen ist.Der Befehl soll von Monat zu Monat umgehen. Auf Montag nach dem Neujahrstag sollen die Knechteollenthalben von Statten ziehen. <. Der 25,000 Ducaten wegen, die der Herzog an Mailand auf Neujahr^ geben hat, ist beschlossen, daß er selbe auf Mittefasten entrichten soll; die Penston der 40,000 Ducatensoll yhno weitem Aufschub dann ans St. Johannestag in? Sommer bezahlt werden. Solcher Aufschubwird gegeben, damit der Herzog jetzt auf Weihnachten den Knechten die vierte Zahlung um so eher leisten^>uie. ,x. Der kaiserliche Bote, IM. Wilhelm von Neichenbach, hat die weitläufige Instruction eröffnet,womit er von kaiserlicher Majestät an die Eidgenossen und Andere abgefertigt ist. Der wesentliche Inhaltöwser Instruction ist folgender-. 1. Der Kaiser sei mit der Autwort, welche ihn: auf dem vorigen Tag bezüglichöer Werbung der 10,000 Knechte gegeben wurde, wohl zufrieden. 2. Er gebe uns vertraulich Kenntniß, daßo" und die Könige von Aragonien und von England sich rüsten, um im Sommer wieder gegeil den König vonFrankreich zu Felde zu ziehen und einen ehrlichen Frieden zu erlangen. 3. Der Kaiser habe mit besondermWohlgefallen vernommen, daß wir auf die Weigerung des Königs von Frankreich, den Vertrag von DijonS" halten, ein Aufgebot von 20,000 Knechten beschlossen haben. 4. Da wir wegen Stellung von 10,000Knechten zum kaiserlichen Heer nicht entsprechen mögen, so möchten wir doch den Feldzug, den mir mit"l>,000 selbständig unternehmen, mit denjenigen des Kaisers und der Könige von Aragonien und Englandw in Verbindung setzen, daß sie einander gegenseitig unterstützen. Auf diesen Fall erbiete sich der Kaiser,uns wieder, wie im letzten Zug, Feldgeschütz und einen Neisigenzug bis auf 1000 Pferde zu Hülfe zu schicken,och unter der Bedingung, daß wir weder aus dein Felde ziehen, noch einen Frieden oder Stillstand machenohne kaiserlicher Majestät Wissen und Willen; dasselbe wolle der Kaiser seinerseits auch beobachten. 5. Es