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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1513.

SST.

Freiburg. l iil.l, 12. December (Mmtag viZiii^ i/uois).

Ttaatsarchio Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, (>. llli. Archioc Freidling, Svlorlnir».

»». Bern und Freiburg verhören die vom Herrn von Chütelard vorgelegten Gewahrsaine um das SchloßChsttelard, deren drei waren, eine vom 22. Januar 1454, eine vom K. April 1495 und eine vom 5. April1508, worauf der Herr von Chütelard das Begehren stellte, man möchte ihn gütlich zudem Seinen kommenlassen und ihm unnütze Kosten ersparen. Die Boten haben den Handel an ihre Herren zu bringen ge-nommen und wollen darüber Antwort geben zu Freiburg auf Montag nach lldiuin HoZum (9. Januar1514). K». Der Bote von Bern soll an seine Herren bringen, ob man die zwei Hauptleute sofort ausChlltelard abrufen wolle und darüber Freiburg berichten, v. Die Knechte zu Chätelard waren aufgefordert/auf diesem Tag zu erscheinen und sich zu verantworten in Betreff des weggebrachten Guts; da sie sichaber ungehorsam erzeigt haben, so sollen ihre Herren auf den obbestimmten Tag sie neuerdings vorladenund im Ungehorsamsfall nach Verdienen strafen.

5SS.

Zürich. 1515, 18. December (Zinstag war St. Lucy-mag).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, L.2 2N2. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. Itttt. Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, (). 51. Archive Freiburg, Svlothuru.

Auf diesem Tag sind als päpstliche Boten erschienen der Bischof von Verulan, der vergangenenSommer auch in der Eidgenossenschaft gewesen, und mit ihm Herr Gorus de Gheris, päpstlicher Kämmet-ling, und haben nach Mittheilung päpstlichen Grußes und Segens folgende Eröffnungen gemacht: 1. Da dieVerwendung, welche päpstliche Heiligkeit auf letztem Tag durch Hieronymus Delphinus zu Gunsten desTrivulzio und der Rückgabe seiner Güter hat anbringen lassen, uns ganz' widerwärtig sei, so werde dieselbefallen gelassen. 2. Der Papst habe vernommen, daß wir über die Begnadigung und Restitution der ab-trünnigen Kardinäle einigen Unwillen empfunden haben. Nachdem aber diese Cardinäle ihrer Würden undBeneficien zum Theil entsetzt, Gnade begehrt und öffentlich vor ganzer Versammlung der Cardinäle bekaMÜhaben, an der hl. Kirche ketzerisch und übel gehandelt zu haben, habe der Papst als Vicar Gottes auf Erde»,der keinen: Sünder, welcher Gnade begehre, dieselbe versagen soll, nicht anders gekonnt, als ihnen verzeihtNur ans diesen: Grunde, nicht aber der Eidgenossenschaft zu Unwillen oder Verachtung sei jene Begnadigungund Restitution erfolgt. 3. Ju Betrachtung der großen Treue und Gutthat, welche die Eidgenossen derhl. Kirche erwiesen, habe der Papst die Vereinung, die wir mit seinein Vorgänger Julius II. hatten, biszu ihren: Ablauf erneuert. Da wir aber mit dem Herzog von Mailand, den: er mit väterlicher Gnadegeneigt sei, in Bündniß stehen, so begehre er, jene Vereinung, wie sie von Wort zu Wort laute, auf dieZeit seines Lebens zu erstrecken. 4. Da der Staat Florenz, sein Vaterland und sein Geschlecht de Medicis/das demselben lauge Jahre die Negenteu gegeben, den: Herzog auch wohl geneigt seien, so begehre der Papst,wir möchten die Florentiner und das Geschlecht de Medicis auch in jene Vereinung aufnehmen. Wenn es