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December 1513.
Korn soll man „vmb ein mütt Winzinß hundert pfund geben, deßglichen vinb ein müt Korn ouch sovil,vnd weler ein mütt kouft hat vmb xxx pfund mags ablösen oder sovil Zinß geben als der gemein louffdem gelt nach mag gezüchen biß er das mag ablösen vnd sol nu hinfür anders von nyeinandt gebruchtwerden by der straff, so vnser Herren daruff werden setzen, dann sy hinfür solichen großen wucher noch vber-nutz vff arm lüt nit wellen gestatten." I. Da die von Neuenburg sich untersteheu, die Hochwälder z»schwenden zu Schaden und Abbruch aller Umsaßen, so soll man mit ihnen reden, ihre Gewahrsame unter-suchen, auch dem Landvogt schreiben, daß er ihnen alles weitere Schwenden bis zun: Frühjahr, wo unsereHerren die Sache besichtigen lassen werden, untersage. Die Backofen und Mühlen hat der Landvogtverliehen und dabei läßt man es bleiben, doch mit Vorbehalt, dieselben zurückzunehmen, falls die Belehntendamit nicht recht umgingen, so daß der gemeine Mann in Schaden käme. I». Des Schreibers Nicola wegenhat man den Meyer von Neuenburg, den Vogt zu Landeron, den Venner von Neuenburg und Andereangehört und gefunden, es sei ihm die auferlegte Strafe zu erlassen, doch mit Hintersichbringen an dieObrigkeiten, I. Provisorische Verfügung in einem Streit zwischen denen von Neuenburg und St. Blasien überdie Nutzung des Holzes und Berges „Tschemont" (Chaumont) bis zu einen: im Mai aufzunehmenden Augen-schein und definitivem Entscheid. It. Spruch zwischen den Chorherren und Caplänen zu Neuenburg über einTestament des Herrn Jacob von Loix. I. In Betreff des Wegs von Biel bis Neuenburg wird angesehen,Biel soll gnnert seinem Zwing, Bern in seinem Gebiet und Neuenburg in dem seinigen verschaffen, daßStraße und Weg besser in Ordnung gehalten und die Verbindung gesichert werde, i». Jeweilen von zweizu zwei Jahren soll der Vogt zu Neuenburg geändert werden, n. Denen von Neuenburg wird bei Straftverboten, künftig ohne Wissen und Willen der vier Städte Burger anzunehmen. «». Die Behandlung derKlage der Capläne zu Neuenburg gegeu die Chorherren daselbst wird, da Niemand für Letztere zu antworte»bevollmächtigt ist, bis zum Tag im Mai anstehen. K». Den: Vogt zu Neuenburg wird geschrieben, daß ^denen von Neuenburg und St. Blasien bei Strafe gebiete, wenn sie seit dem Spruch einander gepfändet,die Pfänder ohne Entgelt wieder aushin zu geben.
SSI».
ury. 4 s 1 s, 5. Deeember (St. Niclaas Abent).
Archiv Schwyz.
Des Trivulzio wegen bringt die päpstliche Botschaft an, es sei Seiner Heiligkeit Meinung, daß ^wieder fortkomme in das Herzogthun: Mailand. I». Der ungehorsamen Cardinäle wegen meldet dieselbeBotschaft, sie habe,: ihre Missethat bekennt und Gnade begehrt, darauf habe der Papst ihnen „vff penitenz"und Versicherung, nicht knehr in den gleiche«: Fehler verfallet: zn wollen, verziehet: und sie wieder zu ihre»Würden und Gnaden kommen lassei:. «>. Weiter begehrt der Papst, das Bündniß, welches gemeine Eid-genossen mit Papst Julius sel. gemacht, möchte auch für seiue Lebensdauer geltei: und verstärkt werde»-«I. Ebenso verlangt er, wir möchten mit seinem Hause, denen voi: Medicis, als Vorgesetzten und Regente»des Staats von Floreitz, eine Vereinung auf eine Anzahl Jahre schließen, diese erbieten sich, jeden: Orkder Eidgenossen jährlich 1000 rheinische Gulden als Pension zu geben. « . Der König von Frankreichhabe voin Papst Vermittlung seines Kriegs mit den Eidgenossen verlangt, der Papst habe aber ohne vor-herige Einwilligung der Eidgenossen auf nichts dergleichen eintreten wollen und wein: auch die Eidgenosse»