November 1513.
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beim König von Frankreich, damit er wieder zu seinen Häusern komme. S'. Die Stadt Neuenburg aner-bietet, um mit uns in Einigkeit zu bleiben, das Kornmaß um 15 Mütt Weizen jährlicheil Zinses an sichZU kaufen. Um der Sache ans den Grund zu kommen, hat man die betreffenden Artikel aus ihrem Freiheits-brief abschreiben lassen. K-. Man hat die von Neuenburg und St. Blasien über ihre Anstände der Hölzerwegen gegen einander verhört und da die von Neuenburg gegen das ergangene Urtheil an die vier Städteappellirt haben, verordnet, daß bis zu Austrag der Sache in den streitigen Wäldern Niemand holzen soll. Eswird in der Sache Tag gesetzt nach Solothurn auf Sonntag vor St. Niclausentag (4. December). I». In demZwischen den Chorherren und Caplänen zu Neuenburg wegen eines Erbfalls entstandenen Streit, welchen dieerstem nach Rom ziehen wollen, hat man dem Landvogt befohlen, bis auf unserer Herren weitere Erkanntnißnicht zu gestatten, daß die Parteien einander vor fremde Gerichte laden, i. Die Chorherren zu Neuenburghaben eine Verordnung des verstorbenen Markgrafen vorgelegt, wonach alljährlich auf seinen Todestag seineJahrzeit in alleil Kircheil des Landes gehalten und durch die Vögte bezahlt werden soll. Man wird ihnen hier-über Antwort geben. Ii.» Auf dem Tag zu Solothurn zwischen denen von Neuenburg und St. Blasien solljede der vier Städte zwei Boten habeil. I. Vogler von Murtcn und Humbert Genot, welche den Handelmit Biel gehabt, sind um 20 Kronen gestraft, die sie baar bezahlt haben, »so. Da Etliche großen Wuchergetrieben und um 30 Pfund einen Mütt Weiuzins erkauft habeil, so wird verordnet, daß um einen MüttWeinzins nicht minder denn 100 Pfund, lim einen Mütt Weizen ebensoviel gegebeil werden soll, was manübrigens noch erwägen und dann publiciren will. s>. Nicolaus, der Schreiber, bittet um Nachlaß der ihmwegen betrügerischer Handlungen als Schaffner auferlegten Bnße von 100 Pfund. Er wird angewiesen vonOrt zu Ort zu reiten, um sein Gesuch anzubringen. Man hat den Wein getheilt, im Ganzen 104 Mütt; aufAndres soll man ihn abholen. Korn und Hafer hat man den Vögten zu Geld angeschlagen, das Paar Mütthalb Weizen, halb Hafer um 6 Pfund 10 ß. Alis dem Tag zu Solothurn soll mau entscheiden, obMail einen Vogt zu Neuenbürg länger als zwei Jahre im Amt lassen wolle, «g. Junker Hans von Noll sollanbringeil, daß der Müller angewiesen werde, der edelu Frau zu Neuenbürg Vogt und Beistand zu seiu.
Bezüglich des Wegs von Biel bis Neuenburg soll man auf dem Tag zu Solothurn verhandeln.
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Zürich. IZ 4 5, 18. November (Freitag nach omwari).
Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, A.2 285. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, tt. 24.
Archive Freiburg, Solothurn, Schaffhansen.
n . Alls diesem Tag ist, wie schon auf frühern Tagen, viel voll der Beute voll Novara her gesprochenund beschlosseil worden heimzubringen, daß man auf dem nächsten Tag endliche Antwort geben und „dieselbenpüt vsmacheil möge." Die Knechte, welche dieser Beute wegen verdächtig und angezeigt sind, solleil gefangengelegt und „höcher dann bim Eid" gefragt werden, damit die Wahrheit an den Tag komme und unterdem gemeinen Mann nicht Unruhe deßhalb entstehe. Was an Geld voll derselben Bellte her vorhanden, dassoll auf deil nächsten Tag gebracht werden, t». Das Schloß zu Rheineck betreffend, hat sich nach Verhör derInstructionen erfunden, daß man nicht einhellig ist, dasselbe zu ballen. Die Brücke dagegen, wenn dieselbenicht sehr viel kosteil soll, die Leute derselben bedürftig sind, oder sie vielen Nutzeil bringen möchte, will mannochmals in Erwägung nehmen nnd auf künftigen Tagen über deren Ball entscheiden, v. Der venetianische