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November 1513.
STA.
Bern. 4345, 9. November Mittwoch vor ^imNni).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, tt. 13. Archiv Tolothnrn.
Da auf dem nächsten Tag zu Zürich den acht Orten wegen der Einnahme der Grafschaft NeuenbürgAntwort gegeben werden soll, haben die vier Städte abgeredet, selbe in folgender Weise zu geben: DieseEinnahme sei in guter Meinung geschehen, namentlich weil benannte Grafschaft an der Grenze der welschenLande gelegen sei, um zu verhindern, daß daselbst fremdes, der Eidgenossenschaft feindliches Volk einsitze,auch seien sie, in Betracht daß die Grafschaft in der vier Städte Burgrecht stehe, um so mehr bewogenworden, vorzusorgen, daß sie in keine fremde Hand falle, woraus gemeinen Eidgenossen hätte Schaden erwachsenmögen. Man habe sie auch nicht mit dein Schwert, sondern nur durch Botschaft eingenommen, die von derStadt Neuenburg seien zudem in allen Kriegen und Reisen gegen den König von Frankreich oder Andersuns anhängig gewesen. Die acht Orte möchten alles das betrachten und die vier Städte bei der Grafschaftruhig lassen, zumal sie auch des Nheiuthals wegen, weßhalb man sie zur Zeit angesucht, noch keine Antwortgegeben haben. Sofern auf diese Antwort die acht Orte sich nicht beruhigen wollten und sich unter genügen-der Versicherung erklärten, Bern bei seiner alten Gerechtigkeit, die übrigen drei Städte bei ihrem Burgrechtnach Laut der Siegel und Briefe bleiben zu lassen, so willigen wir allseitig ein, unter Vorbehalt der For-derung der drei Städte bezüglich des Nheiuthals, die acht Orte zu Theil und Gemeinschaft benannter Graf-schaft Neuenburg kommen zu lassen. Da der Bote von Freiburg hiefür nicht gänzliche Vollmacht hatte, sosoll er solches heimbringen und bewirken, daß sich seine Herren auch damit einverstanden erklären.
STS.
Neuenbürg. 4345, 14. November Montag vor (niim-M,
Archiv Solotlnirn.
K,. Bezüglich des begehrten Loskaufs der Eigenleute von La Cüte haben Bern und Solothurn wederBefehl noch Vollmacht gegeben, das Anerbieten einer Loskaufssumme von 800 Gl. mit fortdauernder zins-weiser Leistung dessen, was sie der Herrschaft schuldig gewesen, ausgenommen die Holzfuhr, wofür jeder1 Pfund jährlich geben will, anzunehmen. Zs. Die ungehorsamen Knechte, die in den Dienst des Königsvon Frankreich gezogen und wieder heimgekehrt und hoch gestrast worden sind, erscheinen mit BitteGnade in Ansehung ihrer Armnth und Jugend und daß sie, durch den Hetzel, der Vogt von Bern gewesen,aufgewiegelt, geglaubt haben, in ihrer Herren Dienst zu ziehen. Darauf hat mau alle gleich um 10 Pfundgestraft. Wer nicht baar bezahlen kann, soll Bürgschaft geben, wer diese nicht findet, 10 Tage lang beiWasser und Brod eingesperrt werden. Die Aufwiegler aber soll man, wenn sie betreten werden, bis aufWeiteres einsperren und ihre Güter mit Beschlag belegen, v. Den Knechten von Valtravers wird dieihnen auferlegte Buße von 80 rh. Gl. ebenfalls auf 150 Pfund ermäßigt. «I. Der Herr von Valendisbringt an, der Herzog von Lothringen habe ihm befohlen, uns zu eröffnen, er würde gern, wie seine Vor-sahren, mit uns ein Vündniß machen. »5. Derselbe empfiehlt den Herrn von Vergier zur Verwendung