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September 1513.
Beistand gethan. Er verlangt Absendung von zwei Boten, die bei ihm bleiben und von allen seinen Hand-lungen Zeuge seien, e. Der Herzog von Mailand hat an den verfallenen Sold etwas Geld an Lucerngeschickt; seine Anwälte wollen vorab jedem Hauptmann den Drittheil auszahlen, was ungeschickt heraus-kömmt und allerlei Unruhe verursachen kann, wenn nicht der ganze Sold ausgerichtet wird. Daher wirddem Herzog und dem Regenten geschrieben, sie sollen ohne Verzug die ganze Zahlung leisten und die erobertenBüchsen nach Como schaffen, denn sonst seien wir der Unfern nicht mehr mächtig; es sei zu besorgen, daßsie in's Herzogthum einfallen und sich selbst bezahlt machen, ohne daß wir es hindern können. «R. AmbrosiusEigen von St. Gallen hat Alles, was er gegen Melaus Conrad, Altschultheiß zu Solothurn, des Königs vonFrankreich wegen vor zweien des kleinen und zweien des großen Raths zu St. Gallen früher ausgesagt, wider-rufen und jenen unschuldig erklärt, selbst wenn er darauf sterben müßte. Das haben Bürgermeister und Rathzu St. Gallen in einem besiegelten Missiv unfern Eidgenossen von Solothurn zugeschrieben, v. Sebastianvom Stein von Bern, Ritter, Vogt und Richter zu Luggarus, hat im Namen derer von Luggarus u>NVerwendung beim Herzog von Mailand nachgesucht, daß sie des Zolls von äßiger Speise, die sie zu ihreiNHausgebrauch im Herzogthum kaufen, erlassen werden. R'. Albrecht Ruer von Rothweil hat zu Lyon miteinem Landsknecht einen Handel um eine Summe Geldes gemacht, das Geld in Waaren umgesetzt unddieselben durch unser Land herausgefertigt. Bern und Freiburg haben auf dieses Gut, als feindliches,Beschlag gelegt, Ruer aber das Geld dafür, 1063 Gulden, hinter den Vogt zu Baden gelegt; nun verwendetsich Nothweil für seinen Burger. Da nicht alle Voten Vollmacht hatten, so hat man den Handel auf dennächsten Tag geschoben. Z-. In Domo soll fttrderhin jedes Ort nur mehr eiuen Mann im Zusatz haben-I». Die Orte, welche unfern Eidgenossen von Uri die 8 Gulden derer von Schwyz wegen noch nicht bezahlthaben, sollen es auf den nächsten Tag thun. Z» Abermals ist Anzug geschehen des Guts und Geldswegen, das in der Schlacht zu Novara erobert worden ist; man soll ans nächstem Tag Antwort geben, damites denen werde, welche darum Roth und Arbeit gelitten haben, kd.. Wie man vom Bischof von Veruladdie 25,000 Gulden empfangen und ihn dafür quittirt hat, weiß jeder Bote.
SR 8.
Vor D ij o n. > SIS, i 3 . September (off dcs hl. Cruzes Abend zu Herbst).
Staatsarchiv Zürich.
Der Friedenstractat von Dijon zwischen Frankreich und den Eidgenossen. (Beilage 24.)
Dem Abschied von Zürich vom 6. September 1513 findet sich im Bernerexemplar (Allg. Eidg. AbschiedeZV 515) folgendes Concept dieses Tractats nachgetragen:
„Artikel des fridens zwischen vns Eidgnossen vnd dem küng von Frankrich abgeredt„Am ersten so ist beredt, das der küng von frankrich sich stellen solle gegen unseren heiligisten Vatter demBapst vnd ob er der kilchen, Stett, Schloß, land oder Lütt innhätte, Jro dz fürderlich vnd on allen Verzug widerzu antwurtcn vnd verfolgen zu lasse».
Zum andern so behalten wir Eidgnossen vor in diser bcricht die pündtnus; vnd Vereinung, so wir wükeis. M. haben, ouch binden wir darin keiserl. M. land, das Hochburgund, ouch alle andere landschaften, Graßschaftcn vnd Herrschaften, Stett vnd Schlösser keyserlicher Maj. vnd dem huß Oestereich zugehörig, so dann an Frw> "rich stossend, dcßglichen so behalten wir vor unseren gnedigen Herren den Herzogen von Wirtemberg vnd desselben