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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1513.

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seien auch auf dein Marsche. Das haben wir in den Abschied genommeil, um es unfern Herren lind ObernZU berichten, und wieder Tag angesetzt auf Sonntag nach St. Jacobstag, den letzten Tag Juli, zu Zürich,wo man mit aller Vollmacht zu endlichem Allschlag eines Zuges erscheineil soll. v. Jeder Bote kennt auchdie Unruhe, welche jetzt im Gebiete von Bern und Solothurn vorhandeil ist. Jedes Ort soll daher wenigstensZwei Boten auf nächsten Dienstag zu Zofingen habeil, damit man sich unterrede, was in der Sache zuthiiil sei und ob man vor die Gemeinden Abordnungen schickeil wolle, um mit ihnen zu reden, was zuFrieden und Ruhe dieneil mag. «!. Heimbringen, was man dem Herzog von Mailand des eroberten Ge-schützes wegeil schreiben wolle, damit dasselbe von Novara nach Como, Lauis oder Luggarus gefertigt werde.Alis dem angesetzten Tag zu Zürich soll man diehfalls Antwort geben, v. Auf die Verantwortung desvenetianischen Boten soll man auf dem gleicheil Tage sich entschließeil, ob man denselben aus dem Landeweisen oder länger bleiben lassen wolle. S- Der Verzicht Ambrosius Eigens von St. Gallen wird angehört.Daraus vernimmt man, daß er viele ehrliche Leute verunglimpft, sich selber aber ganz als unschuldig dargibt.Auf den nächsten Tag soll man Vollmacht, darüber zu handeln, einholen. K-. Auf einem Tag zu Badenist von unserer Eidgenossenschaft Rüthen, welche dazu bevollmächtigt wareil, dem Grafeil von Luggarus nachAusweis über seine Ansprüche die Herrschaft Luino und Travaglia wieder erstattet und ihm darüber ein be-siegelter Brief alisgestellt worden. Darauf aber meinteil Lucern, Uri, Nidwalden, Zug und Solothurn, ihreBoten auf jenem Tag haben dazu keine Gewalt gehabt und sie haben nie ihre Einwilligung gegebeil.Darüber beklagt sich der Graf und bittet unter nochmaligem Nachweis seiner Rechte, daß man ihn beiBrief und Siegel schütze. Alls diesem Tag hat man sich nun vereinbart, die Boteil der genannten fünf Ortesolleil in llilser Aller Namen ihre Herren zum höchsten bitten, daß sie unsere Ehre und die gegebeneu Briefeund Siegel bedenken undsidmalen es vormals vom merteil nachgelassen vnd allenthalb der brach sye, dzder minder dem meren teil volgen sölle", gütlich abstehen und es dabei bleiben lassen möchten, dessenwerde man ihnen stets gedenken. I»«Heimbringen von etiler Ordinanz zu reden, so man ins feld kumpt,wie man sich halten sölle, dadurch die ungehorsam, so bishar gewesen ist, abgestelt werde, desglich von derPensionen wegen ouch ordnung zemachen." Z. Jeder Bote weiß, was nach aller Verhandlung Doctor Neichen-bach im Namen kaiserlicher Majestät angebracht hat des Geschützes und reisigen Zugs und der 10,000 Guldenwegen und darauf begehrtvou einem Anschlag zu reden", nämlich auf drei Wege, erstlich über Lausanne undMacon über die Saone gegen Lyon, wo man I300,000 Gulden nehmen möchte, Lyon sei unbefestigt undnach Wegnahme nur in Eile errichteter Verschanzungen zwischen zwei Wassern leicht zu gewinnen; zweitens überBern, dann Murten oder Grandson gegen Chambery und Narbonne im Delfinat; drittens über Pruntrnt,Luders, Fancone gegeil Toll (Düle) und weiter in Champagne gegen Troyes. Letzterer Weg schiene deinKaiser der fruchtbarste, indem man so mit dem König von England zusammenwirken könnte. Ai.. Die Orte,welche die acht Gulden wegen Uri noch nicht gegebeil haben, sollen selbe auf dem Tag zu Zürich ausrichten,damit der Unwille zwischen Uri und Schwyz abwcg komme. K. Mail soll gedenken, die Klage des Edel-manns Johann Stephan Gut (Cotta) wegen Wegnahme seiner Herrschast anzubringen, da sich der Herzogvon Mailand für ihn als einen treuen Diener verwendet, damit ihm seine Herrschaft wieder eingeant-wortet werde.

Zu -p. Siehe diese Verzicht iin Zürcher Abschied VI. 01. I fehlt im Zürcher Abschied, x, I fehlen imSchwyzer Exemplar. '