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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1513.

50».

Baden. 4343, 6. Jum (Mmtag vor Nöäaräi). (Jahrrcchnung).

Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede, K.2 25k. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 70. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, IV. 44g. Archive Freiburg, Solothnrn, Schaphausen.

n, Der Bischof von Constanz hat die Unfern im Thurgau unter sein Venli verordnet, wir aber habenhinein (nach Mailand) geschrieben, unsere Hauptleute sollen diese Knechte unter sich nehmen. Aus diesewTage wird, da abermals eine dießfällige Anfrage an uns gekommen, die Verfügung neuerdings bestätigt-

Der Stadtschreiber von Rapperswyl hat abermals durch eine Botschaft begehrt, man möchte ihnden Urtheilbrief zwischen dem Abt von St. Gallen und den sieben Orten ausrichten. Hierüber ist a»fHintersichbringen abgeredet, es soll ihm jedes Ort 2 Gl. geben. «. Der Venner von Bern hat seine Herrengegen die Rede, sie haben dem König von Frankreich 500 Mann zugeschickt, verantwortet und erklärt, diesesGerücht sei unbegründet, von Bern seien nur 4 Mann mit Hetzels Sohn gegangen, wohl möge von Neue»'bürg etwas Volk dahin gezogen sein, was Bern nicht habe hindern können. Seinen Herren geschehe alftdurch solche Nachrede Unrecht. «4. Auf ein Schreiben der Knechte zu Domo, daß man Geld schicken »nddas Schloß mit Mundvorrath versehen möchte, wird beschlossen, jedes Ort soll den Seinen sofort Geldschicken, damit sie sich verproviantiren können. «. Jeder Bote weiß, was auf diesem Tag an den heiligtVater auf Begehren des Bischofs (von Veroli) geschrieben worden ist. 4'. Dem Herzog von Mailand wirdschrieben, daß er unsere Kriegsleute bestens empfohlen halten und uns von allem, was ihm begegne, Beri^geben soll. K-. Derer von Bernang und Steckborn wegen ist abgeredet, wenn der Landvogt Behufs gütlich^'Verhandlung zwischen ihnen und des Gotteshauses Reichenau Amtleuten eines Voten von Zürich bedürft/so soll Zürich ihm einen solchen zuordnen. 4s. Die von Steckborn begehren, man möchte ihnen einen Drl^theil der Bußen nachlassen, wie das auch üblich gewesen, bevor sie in unsere Hand gekommen sind. Dare^will man auf dem nächsten Tag zu Baden Antwort geben, i» Der Bote von Bern begehrt Mittheiluüöder Vergicht der drei Knechte, welche des Juden von Novara wegen zu Zürich gefangen sind, damitmit denen,so by Inen in der bütt gewesen sind", gleicher Gestalt zu handeln wisse. Der Bote von Z>'ü^hat übernommen, dieses Begehren an seine Herren zu bringen. Her zwei Knechte wegen, die zu Lenzburöder gleichen Sache wegen gefangen sind, wird Bern überlassen, mit ihnen nach- seinem Gutdünken zufahreu. 4«.. Vogt Schiffli von Schwyz ist auf diesem Tag erschienen und hat angebracht, Benedict HüBder zu Stein gerichtet worden ist, habe von ihm ausgesagt, er habe zu Baden solche, die zum König vo"Frankreich ziehen wollten, passiren lassen; das sei eine Lüge, er wolle Jedem der solches behaupte, dar»>"zu Recht stehen und begehre, wenn sich das auf ihm erfinde, keine Gnade. Diese Sache ist Schwyz empD^wie jeder Bote weiß. 4. Herr Bernhard von Knöringen begehrt, den Bischof von Constanz und dasdaselbst, laut eines besiegelten Abschieds, um Schaden und Schmach wegen seiner Gefangeilschaft vor uns »üBaden belangen zu dürfen. Linen: dagegen erklärt, wenn man das Stift und Lncern nicht bei der Urst^bleiben lassen wolle, welche Bernhard von Knöringen zu Baden beschworen, so wolle es mit den Orten, ^es davon drängen wollten, vor bundesgemäßes Recht konnnen. Jeder Bote soll daher heimbringen, ob nwüden von Knöringen von seinein Vorhaben abweisen oder mit Lucern rechten wolle, in,Alsdann anbrac)ist, ob man eilt anschlag in dz Burgund oder Delsinat tun welle, Hand die botten Jr empfelch gefeit vm