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Mai 1513.
geben. Dabei ist beredet, daß man der Vereinung wegen „vnuergriffen sin" wolle, bis die Sache der Knechteabgethan sei. Der Gegenstand soll auf der Jahrrechnung zu Baden behandelt werden, i. Da trotz allerAbschiede einige Orte die Knechte, welche bei dem Handel mit dem Juden zu Novara betheiligt sind, nichtgefangen gelegt und auch Zürich sich der dort liegenden Gefangenen entschlagen hat, so wird beschlossen, daßdie zu Zürich bis zun: nächsten Tag gefangen bleiben und die andern auch eingezogen werden sollen. Manhat auch nach Feldkirch geschrieben, daß Dietrich Fröwler seinem Verdienen nach gestraft werde, auch denkaiserlichen Rathen empfohlen, dafür zu wirken. «»». Das Begehren Uri's, betreffend den Zoll am Platifer,soll man heimbringen und zu Baden darüber entscheiden. »». Auf das Unterfangen des Königs von Frank-reich, das Herzogthum Mailand wieder einzunehmen, ist beschlossen, 8000 Knechte unter unfern Zeichen denUnfern zu Hülfe zu schicken. Dieselben sollen nächsten Freitag im Namen Gottes allenthalben von Stattenziehen. Der Kaiser wird denselben 1000 reisige Pferde und einen guten Zug Geschütz und dazu jedenMonat 10,000 Gl. rheinisch zusenden. Folgendes ist die Abcheilung der Mannschaft: Zürich stellt 750,Bern 750, Luccrn 450, Uri 400, Schwyz 450, Unterwalden 300, Zug 250, Glarus 400, Basel 400,Freiburg 450, Solothurn 350, Schaffhausen 300, der Abt von St. Gallen 200, die Stadt St. Gallen 70,Appenzell 300, Thurgau 300, Stadt und Grafschaft Baden 85, Bremgarten 40, Mellingen 10, Sargans 100,Argau 85, Nheinthal 80, Napperswyl 30, der Bischof von Chnr und die Bündner 700, das Land Wallis 700,der Bischof von Constanz 50.
SOS.
Z ü rich. 4 Z 4Zll.IMai (Mcntag in der Applaswnchm).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I?. 2 Staatsarchiv Zürich: Abschiede. VI. 55. Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, X. ttkA. 4U4. Archive Freiburg, Solothurn.
t». Zürich wird empfohlen, den Voten von Venedig zurückzuhalten bis die Antwort seiner Herrschaftauf seiu an sie gethanes Schreiben kommt. Je nachdem dasselbe dann lautet, mag Zürich den Boten ausunfern Landen weisen oder ihn dableiben lassen, je nach Gutfinden. Iis. Die zu Zürich wegen dem Handelmit dem Juden zu Novara gefangen liegenden Knechte soll Zürich nach Gutfinden nach ihrem Verdiene»bestrafen, v. Die vier Gefangenen, welche Bern zu Lenzburg und zu Bipp hat, sollen liegen bleiben, bisjedes Ort sich entschlossen hat, was zufolge der Verzicht, die der von Stein gethan, zu handeln sei. Ä»fdem Tag der Jahrrechnung zu Baden soll man sich dann darüber aussprechen. «I. Des Herzogs vo»Mailand Bote, Doctor Hieronymus Morone, hat angebracht, es seien gegenwärtig 4000 durch die Eidgenosse»'schaft aufgebotene Knechte nach Erforderung des Herzogs in der Lombardei und dazu bei 2000 Freiknechte,nun sollen nach unserer Anordnung 8000 hinein kommen. Sein Fürst besorge aber, daß diese Macht chgering sein werde, da Frankreich und Venedig vereint seien, er begehre also zu den vorigen noch 4000 oder5000 Mann. Der Papst mache sich anheischig 8000 Mann zu besolden, der König von Spanien 3000,sr, der Herzog, die übrigen, er werde auch persönlich mit ihnen im Feld sein und empfehle sich uns g»»5'Auf dieses Anbringen soll man „jetz vff dem tag der Jarrechnung zu Baden" antworten, v. Es soll de»Voten, welche demnächst nach Lauis und Luggarus kommen, aufgetragen werden, von den Hauptleuten daselbstRechnung abzunehmen und denselben den Sold zu bestimmen, l. Die Beschwörung der Bünde wird ver-schoben, wie jeder Bote weiß. K. Jedem Boten wird ein Zeddel gegeben, wie der Zoll am Platifer bestimmt