714
Mai 1513.
«A. Die Vögte sollen in der Regel auf St. Johannestag, dieses Jahr aber sobald möglich, auf die ennet-birgischen Vogteien ziehen, da die Zeitläufe den Aufschub bis St. Johannestag nicht gestatten. Die vonZürich sollen Lanis, Bern Luggarus, Lucern Domo, Uri Balerna und Mendris, Schwpz Maienthal, Unter-malden das Eschenthal besetzen, i. Denen von Bomatt werden auf ihre Bitte ihre Statuten bestätigt.
Der Herzog von Mailand hat dem Leutpriester von Davedro jährlich 30 Pfund gegeben, „von wegender Wallisern, so dahin gehört Hand." Der Vogt soll den Pfrundbrief untersuchen und nach Befund der Sachemit den andern Vögten das Billige thnn. 4. Der Nichter im Eschenthal erhält 100 Pfund alte Münze(80 Gl.). Dabei läßt man's bleiben, doch sollen die Leute ihn mit Haus lind Hausrath versehen. DerSteuer wegen zu Domo: „Wenn die Kotten dem Bischof von Novara nüt geben vermeinend, er söls demHerzogen höuschen oder die Walliser heißen den Zoll geben." v. Auf diesem Tag ist der Graf von Lug-garus erschienen und hat begehrt, daß man ihm das Dorf Luino und das Thal Travaglia wieder erstatte,mit Vorweisung seiner daherigen Briefe und Gerechtsame. Nachdem man sich von der Begründetheit seinesBegehrens überzeugt, hat man dem Grafen die Herrschaft wieder zu Händen kommen lassen, jedoch mit derBedingung, daß in Kriegsläufen dieses Land nebst den Grafen sich zu unserer Herrschaft Luggarus zu halte»habe und den Eidgenossen stets offen stehen soll. Wenn sich auch zwischen den Grafen und den Thalleute»Streitigkeiten erhüben, die nicht in Güte geschlichtet werden können, so sollen die Eidgenossen ohne weitereAppellation zwischen ihnen entscheiden. Der Graf hat hierüber eine Verschreibung gegeben, die das Weitereenthält, -»v. Das Dorf Brissago ist ein Neichsdorf und hat die Pflicht, in Kriegsläufen Schloß und DorfLuggarus vertheidigen zu helfen, deßhalb wollen wir dasselbe zum Schloß Luggarus behalten, DieRäthe und Sendboten der XII Orte gemeiner Eidgenossenschaft, zur Zeit zu Baden im Argau versammelt,bestätigen dem Flecken und Thal Lauis einige ihnen vorgelegte Capitel und Gesetze, nachdem dieselbe»,sowie überhaupt die Rechtsame und Verhältnisse der Herrschaften jenseits Gebirgs durch vorher hinein gesen-dete Boten genugsam erkundet waren. Im Namen gemeiner Eidgenossen siegelt das 25 Artikel enthaltendeLibell Hans Schiffli von Schwpz, Landvogt zu Baden, z. Dieselben Boten machen dem Abt Franciscusvon St. Gallen die Mittheilung, daß sie vernommen, „wie der künig von Frankrich mit drpen Hufen vberdas birg züch vnd welle das Herzogthum Mepland widerumb Jnnemen", daß sie deßhalb die Ihrige»bereits dahin abgefertiget haben und nun ihn ersuchen, auch die Seinigen aufzubieten und für den Auszugbereit zu halten.
Zu l>». Missiv ck<1. Baden ckis ?anLi-atii (12. Mai) im Stiftsarchiv St. Gallen.
5S5I.
Zürich. I (1 j 18. Mai (Mittwoch in dm hl. Pfittgstsyrtagm).
Staatsarchiv Luccru: Allgemeine Abschied-, I!.- 2KÄ. Staatsarchiv B-r»: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, :!U2.
Archive Freibnrg, Solothnri», Schaffhausen.
». Dem Zollner zu Lauis wird aufgetragen, den Büchsenmeistern voll Lucern und Basel ihren Sold,wie der zu Lucern bestimmt worden, nämlich 20 Gl. jedem zu bezahleil. „Vud wil maus vff dislassen bliben bp den Rechnungen, so vormals genomen sind, ob aber neyßwas anders an den tag käi»vnd anzöugt wurde, sol aber jederman darnach handeln, wie jeder Bot das weiß zu sagen." ?»» Ader