April 1513.
Jedermann gereiset seien, so jetzt gegen den König von Frankreich, im burgundischcn Krieg, zu MarkgrafRudolfs sel. Zeiten; gegenwärtig seien die Markgräfin und ihre Kinder auch mit Lucern und FreiburgM ewigem Burgrech't, daher können wir sie nicht verlassen, noch zugeben, daß Jemand anderer ihr Land. besetze zumal sie sich'in unseru Schirm empfohlen habe. Wenn gemeine Eidgenossen sich mit dieser Aus-kunft nicht begnügen wollen, so mag man ihnen Recht bieten nach Sage der Bünde. Der Bote von Frei-burg hat jedoch keine Vollmacht haben wollen, hierin zu handeln. ?». Hierauf wird der Herr von Lameth,Bote der Markgräfin, angehört, welcher vorab für das erhaltene Geleit dankt, dann erklärt: Da die Mark-gräfiu unsere ewige Bürgerin sei und unfern Krieg gegen den König von Frankreich bedaure, daran aberkeine Schuld trage, so hätten wir keinen Anlaß, ihr die Grafschaft Neuenburg, ihr väterliches Erbe, dasallzeit in unserm Schirm gestanden und dessen Angehörige allzeit mit uns gereiset seien und uns alle Nnter-thänigkeit bewisen haben, wegzunehmen. Wir möchten daher in Betracht des alten Herkommens der Eid-genossen keiner Frau wegen Verschulden ihres Mannes etwas zu nehmen, und in Berücksichtigung ihrerkleinen Kinder ihr die Grasschaft Neuenburg wieder zu Händen kommen lassen. Geschehe das nicht, soMüsse sie' solches Gott und der Welt klagen und Recht darum fordern, — Alles mit wohlgesetzten gutenWorten -- Da wir keinen Befehl hatten, auf dieses Anbringen zu antworten, so haben wir es au unsereHerren zu brü.gen und auf künftigen Sonntag hier zu Solothurn zu antworten angenommen, e. Sofernunsere Herren nicht der Meinung wären, die Grafschaft zurückzustellen, so möchte gut sein, daß der Landvogtdieses Jahr hindurch daselbst verbliebe, damit die Sachen einigermaßen geregelt werden, doch mit Willenund Gunst der Frau Markgräfin.
Solothurn. 4L45, 25. April (Mcntag »ach lZeorii).
» . „ m„„nl,»ra Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 4». Staatsarchiv Vcrin Allgemeine EidgenössischeStaatsarchiv Luccrn. . > Abschiede, K. i!2ö. Archive Solothur», Nidwalden.
w Da dieser Tag angesetzt worden ist, um dem Herrn von Lameth, Boten der Frau Markgräfinvon ^'.enbura ^auf sein Anbringen Antwort zu geben, so haben die drei Städte Bern, Lucern und Solo-thurn einhellig erklärt sie seien zur Zurückgabe der Grafschaft geneigt, da aber der Krieg mit FrankreichWdaure so befürchten sie, es möchten, wenn die Rückgabe sofort erfolgte, die übrigen Orte der Eidgenossenschaftdaran Mißfalle,, haben und ihrerseits die Grafschaft besetzen. Deßhalb hat man die Botschaft der Mark-gräsin mit guten Worten zur Geduld verwiesen, mit der Versicherung, daß, sobald der Krieg mit Frankreichbefriedet sei man eine Antwort geben werde, an welcher sie hoffentlich Gefallen haben soll; die vier Städtehaben die Grafschaft nur zu deren Erhaltung eingenommen und werden sie in ihrem Namen und zu ihremVortheil besetzt halten. I». Den übrigen Orten der Eidgenossenschaft soll auf dem nächsten Tag zu Zürichdie Erklärung gegeben werden, die Einnahme der Grafschaft Neuenburg sei in guter Meinung und aus demGrund geschehen um dieselbe als den vier Städten mit ewigem Burgrecht verpflichtetes Land zu schirmen,auch zur Vorsorge, daß Niemand fremder dieselbe einnehme und daraus die Eidgenossenschaft beschädige^Nicht 'in der Meinung, daß wir die Grafschaft für uns, die vier Städte, behalten wollen, „bsundero»ch sg die Jnwoner derselben grafschast allzit mit vns von Bern vnd Soloturn gereiset vnd ouch jetz dieIren in disem krieg wider den künig geschM habend." Wir bitten die Eidgenossen, uns für solche zu achten.