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April 1513.
kein Theil ohne den andern mit dem König Frieden oder Stillstand schließen, man sich auch gegenseitig bei Er-oberungen schirmen soll. Die Gesandten sollen hierüber mit den Eidgenossen auf beidseitiges Hintersichbringeneine Abrede treffen. — Weiter sollen sie anbringen, laut zuverlässigen Berichten schicke sich der König von Frank-reich an, mit großer Macht wieder nach Italien zu ziehen, um das Herzogthum Mailand, das dem hl. Reich zu-gehöre, zu erobern und den Herzog Maximilian zu vertreiben, was ihm als römischem Kaiser und den Eidgenossenals Anstößern nicht zu erleiden sei, zumal sie mit dem Herzog Bündniß und Einung haben. Sie möchten alsogenanntem Herzog mit allem Ernst Rath und Hülfe angedeihen lassen, ihn gegen die Unternehmung desKönigs von Frankreich schützen und die Mailänder ermuntern, dem Herzog treu zu bleiben u. s. w. —'Die kaiserlichen Räthe sollen bei den Eidgenossen auch dahin wirken, daß diese Niemanden zu Gunsten der Fran-zosen Anwerbung von Knechten weder heimlich noch öffentlich gestatten. Und dansit der Herzog desto sicherer beidein Herzogthum erhalten werde, bietet der Kaiser, neben der Vereinung, die die Eidgenossen schon mit Mailandhaben, an, sich mit beiden so zu verbinden, daß sie wissen, welcher Hülfe sie sich von ihm im Fall eines Angriffszu versehen haben. Falls die Gesandten hiefür bei den Eidgenossen Neigung finden, sollen sie berichten, dansitein ausgearbeiteter Vorschlag folgen könne. — Da der selige Papst Julius mit den Königen von Arragonien undEngland zu Aufrechthaltung der christlichen Kirche einen Bund wider ihre Feinde gemacht und der Kaiser auf viel-fältiges Andringen dem Bund beigetreten sei, derselbe aber bei Lebzeiten des Papstes nicht mehr habe aufgerichtetwerden mögen, so halte er für gut und dem hl. Reich und deutscher Nation zuträglich, daß derselbe nun mit deinneuen Papst, der dazu geneigt sei, aufgerichtet werde und lade auch die Eidgenossen ein, dem Bunde beizutreten.— Betreffend die Ansprecher sollen die Gesandten den Kaiser entschuldigen, daß er bisher ihrer Sache wegenVerhinderung durch die Kriegsläufe nicht habe seine Aufinerkscmkeit widmen können. Sie sollen die Ansprecheaus allen Orten nach Zürich bescheiden und ihre Ansprachen verzeichnen, doch ohne vorherigen Bericht mit ihnennoch nichts beschließen. — Die Gesandten sollen zu Gunsten des Herzogs von Mailand überhaupt nach Gestaltder Sachen im Besten handeln. — Auch sollen sie mit dem päpstlichen Legaten, Bischof von Verulan, sich überAlles ins Einverständnis; setzen. — Uebcrhaupt sollen sie nach bestem Wissen handeln und den Kaiser auf demPostweg über Alles schleunig in Kenntnis; setzen.
Nach Verlesung dieser Instruction wurde beschlossen, es sollen so beförderlich es sein mag allen Ortendavon Copieen mitgetheilt und auf Dienstag in den Psingstfeiertagen zu Zürich darüber Antwort gegeben werdein
Staatsarchiv Bern: Allg. Eid». Abschiede, N. »47. Staatsarchiv Zürich.
« fehlt im Zürcher Abschied.
Solothurn. I Z > s>, 18. April (Montag nach .lul.ilatll).
Staatsarchiv Lucern: Acten Neuenburg. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, R. 343. Archiv Schaffhauseu.
Tag der vier Städte wegen der Grafschaft Neuenburg.
tt. Dieser Tag wurde augesetzt auf Bitte der Markgräfin von Neuenburg, deren Boten mau auchGeleit gegeben hat, um auf diesem Tag zu erscheinen. Zuerst haben wir uns vereint, den Eidgenossen ^antworten, wir, die vier Städte, haben die Grafschaft Neuenburg im Anfang des Krieges gegen Frankreichzu gemeiner Eidgenossenschaft besserer Ruhe besetzt, damit der Gefahr eines Einfalls von dorther vorgeben^werde, auch aus schuldiger Pflicht gegen die Frau Markgräfin, unsere Erbburgerin und ihre Kinder, dansildieselben nicht unschuldig um das Ihrige kämen, endlich weil die Angehörigen dieser Grafschaft den StädtenBern und Solothurn von alter Zeit her mit ewigem Burgrecht verpflichtet und jeweilen mit ihnen geg^